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Fragen & Antworten zur Grippesaison: Verschnupft in die Schule? Was Eltern jetzt wissen sollten

Bei welchen Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben, wann können sie zum Unterricht? Seit Öffnung der Schulen und Kitas gab es viel Verwirrung - und die Grippesaison steht vor der Tür. 


Potsdam - Für viele Eltern und Kinder in Brandenburg war die Öffnung von Schulen und Kitas nach langer Pause eine Erleichterung. Die Kinder treffen wieder ihre Freunde, Eltern können wieder wie gewohnt ihren Jobs nachgehen, ohne sich zwischendrin um die Kinder kümmern zu müssen. Doch bereits wenige Wochen nach Öffnung tauchten die ersten Corona-Fälle auf. Einige Schulen und eine Kita in Brandenburg mussten vorübergehend schließen. Zum Herbst und dem Beginn der Grippesaison fragen sich viele Eltern: Mit welchen Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben.

Was ist, wenn mein Kind Schnupfen oder andere Erkältungssymptome hat?

In Brandenburg dürfen Kinder auch mit einem Schnupfen oder leichtem Husten ohne Fieber in Schulen und Kitas gehen. Es ist also kein Test auf das Coronavirus nötig, wie Bildungs- und Verbraucherschutzministerium Brandenburg in einem Informationsschreiben an Schulen und Kitas mitteilten.

Wann ist ein Attest nötig?

Tauchen dagegen für Covid-19 typische Krankheitszeichen wie trockener Husten, Fieber über 38,5 Grad, Atembeschwerden, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn und/oder Halsschmerzen auf, müssen die Kinder zu Hause bleiben. Die Eltern sollten einen Arzt informieren, der dann entscheidet, ob ein Test gemacht werden soll. Außerdem gilt in Brandenburg: gibt es einen begründeten Verdacht, dass das Kind an Covid-19 erkrankt ist, zum Beispiel, weil es Kontakt zu einem Infizierten hatte oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, sollen Eltern ebenfalls einen Arzt kontaktieren.

Was ist, wenn bei meinem Kind der Erreger Sars-Cov-2 nachgewiesen wurde?

Wird eine Infektion mit dem Virus nachgewiesen, ordnet das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne an. Bei leichtem Verlauf ist eine Wiederzulassung nach 14 Tagen häuslicher Isolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches Attest möglich.

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Was ist, wenn ein Familienmitglied Covid-19 hat?

Wurde bei einem Familienmitglied Covid-19 nachgewiesen oder wartet ein Familienangehöriger auf ein Corona-Testergebnis, darf das Kind ebenfalls nicht in die Schule oder zur Kita gehen.

Werden die Kinderarztpraxen im Herbst überrannt?

Der Hausärzteverband Brandenburg befürchtet für den Beginn der Erkältungs- und Grippesaison im Herbst einen Ansturm auf die Praxen. Vor allem Kinderärzte seien die Hauptleidtragenden. 

Über den Lockdown habe sich viel angespart, sagte die Verbandsvorsitzende Karin Harre der dpa. „Jetzt treffen die Kinder in den Schulen und Kitas wieder aufeinander. Da ist es ja nicht zu vermeiden, dass Keime ausgetauscht werden und die Kinder krank werden“, sagte die Ärztin. Im Verband überlege man deshalb, ob Kinder ab sechs Jahren auch zum Hausarzt gehen sollten, um die Kinderarztpraxen zu entlasten. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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