zum Hauptinhalt
Schon im Kasten. Bis Donnerstag hatten 30 500 Potsdamer ihre Briefwahlunterlagen beantragt. Die Abgabe der Stimmen lief allerdings nicht immer reibungslos.

© Andreas Klaer

Landeshauptstadt: Fast 23 Prozent haben schon gewählt

Dürfen Kinder mit in die Wahlkabine und was passiert, wenn man seinen Personalausweis beim Gang an die Urne vergessen hat? Alle Fragen rund um die Wahl im Überblick – und warum die Parteien bei der nächsten Bundestagswahl Gebühren sparen

Von

In 131 Wahllokalen in der Stadt können am morgigen Sonntag 133 060 Potsdamerinnen und Potsdamer ihre Stimme abgeben. Elf neue Wahllokale haben bei dieser Bundestagswahl zusätzlich geöffnet – denn in den vergangenen vier Jahren ist Potsdam deutlich gewachsen. 5082 Potsdamer treten in diesem Jahr zum ersten Mal an die Wahlurne. Laut Angaben der Stadt verzeichnet Potsdam insgesamt einen Zuwachs von 4781 Wahlberechtigten gegenüber der Wahl zum Bundestag im Jahr 2013. Rund 1000 ehrenamtliche Wahlhelfer stehen in den Wahllokalen der Stadt bereit. Die PNN erklären, was man zur Wahl wissen muss.

Kann man morgen noch per Brief wählen?

Ja. Insgesamt hatten bis Donnerstagabend 30 500 wahlberechtigte Potsdamer Briefwahlunterlagen beantragt – fast 23 Prozent. Das waren rund 8500 Wähler mehr als noch vor vier Jahren, teilt die Stadt mit. Wer Briefwahl beantragt hat, kann den Brief noch bis zum morgigen Sonntag, 18 Uhr, in einen der Stadtverwaltungs-Briefkästen in der Friedrich-Ebert-Straße vor dem Stadthaus einwerfen. In einem der 131 Wahllokale kann man seinen Brief aber nicht abgeben.

Gab es im Vorfeld der Wahl Ärger?

Ja. Zumindest im Stadthaus und dem dortigen Wahlbüro. Am Donnerstag meldete sich bei den PNN ein Potsdamer, dessen fünfjährige Tochter entdeckt hatte, dass in dem Raum der Kasten für die abgegebenen Briefwahlumschläge unverschlossen war und sich der Deckel einfach anheben ließ, man theoretisch hätte hineingreifen können – zumal die Damen in dem Büro nicht hingesehen hätten. Letzteres bestritt eine Stadtsprecherin auf PNN-Anfrage. Man habe den Kasten aber nun mit Kabelbinder gesichert – obwohl das rein juristisch gesehen nicht nötig gewesen wäre, wie sie betonte. Es sei die einzige Beschwerde zum Wahlbüro gewesen.

Wer gehört zum Potsdamer Wahlkreis 61?

Zum Wahlkreis 61 (Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II) gehören insgesamt neun Gemeinden. Die Fläche des Wahlkreises beträgt 637,3 Quadratkilometer. Insgesamt leben dort laut den Daten des Bundeswahlleiters 310 500 Menschen, davon 5,3 Prozent Ausländer. 5,6 Prozent der Wähler sind zwischen 18 und 24 Jahren, dürfen also zum ersten Mal an die Wahlurne. Wählen darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen.

Darf man ohne Personalausweis wählen?

Ja. Wer wählen geht, sollte seine Wahlbenachrichtigung dabei haben und sich auf Order des Wahlvorstandes ausweisen können. Auch der Führerschein reicht.

Kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja. Wer eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, steht auch im Wählerverzeichnis und kann wählen, sofern er sich ausweisen kann. Wenn man allerdings keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann es sein, dass man nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist – dann wird man vom Wahlvorstand zurückgewiesen und kann nicht wählen.

Wie viel Zeit darf man in der Wahlkabine verbringen?

In der Bundeswahlordnung steht, dass man nur solange in der Wahlkabine sein darf wie notwendig. Das heißt: Erst in der Wahlkabine überlegen, für wen man sein Kreuz setzt, sollte man nicht.

Darf man im Wahllokal oder davor Werbung für eine Partei machen?

Nein. Wahlpropaganda in und um ein Wahllokal ist verboten. Es gibt sogar einen sogenannten „Bannkreis“ um die Wahllokale. Das sind mindestens zehn bis 20 Meter. Wenn das Wahllokal auf einem eingezäunten Grundstück steht, gilt der Zaun als Bannkreisgrenze. Auch Lautsprecherdurchsagen darf man im Bannkreis nicht hören – der Wahlvorstand muss gewährleisten, dass Wähler ihre Entscheidung selbstständig treffen können, zudem hat er das Hausrecht. Das bedeutet, der Vorstand darf auch Wähler, die zu laut sind, randalieren oder betrunken wählen wollen, aus dem Wahllokal schicken – auch mit Hilfe der Polizei.

Kann man für ein plötzlich erkranktes Familienmitglied wählen gehen?

Wer plötzlich nachweislich krank wird, kann sich von einer mit einer Vollmacht ausgestatteten Hilfsperson Briefwahlunterlagen besorgen lassen. Außerdem muss ein Ausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Die Beantragung der Unterlagen ist nur bis 15 Uhr am Wahlsonntag möglich und auch nur in der 1. Etage des Stadthauses, Friedrich-Ebert-Straße, Raum 1.077. Der Raum ist barrierefrei zu erreichen. Die dann vom Erkrankten ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr an gleicher Stelle wieder abgegeben werden. Wer selbst nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist, kann sich von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Wenn das nötig ist, darf diese Person nach Anmeldung auch mit in die Wahlkabine. Übrigens: Wer wissen möchte, ob sein Wahllokal barrierefrei ist, kann das im Internet unter http://bit.ly/2foNc85 nachsehen.

Darf man ein Handy-Selfie in der Wahlkabine machen?

Nein. Weder filmen noch fotografieren ist in der Wahlkabine erlaubt. Seinen Stimmzettel zu veröffentlichen schon gar nicht: Die Stimmabgabe darf nicht erkennbar sein, ansonsten ist sie ungültig. Deshalb muss man auch seinen Wahlzettel falten, bevor man die Wahlkabine verlässt.

Was ist, wenn man versehentlich sein Kreuz an der falschen Stelle setzt?

Dann kann man einen neuen Stimmzettel verlangen. Den bekommt man aber nur, wenn man den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat. Übrigens: Man muss nicht unbedingt Kreuze auf dem Wahlzettel machen, auch Haken sind erlaubt – Hauptsache, die Wahlabsicht ist erkennbar.

Dürfen Kinder mit in die Wahlkabine?

Ja – zumindest Kleinkinder. Das Wahlgeheimnis muss gewahrt werden: Das bedeutet, dass Kinder nicht mehr mit in die Kabine dürfen, wenn sie bereits lesen können und damit das Ergebnis auf dem Stimmzettel verraten könnten.

Was ändert sich in Potsdam bei der nächsten Bundestagswahl?

Ein Blick in die Zukunft: Bei dieser Bundestagswahl mussten die Parteien mehr als 4300 Euro zahlen, damit sie ihre großflächigen Wahlwerbe-Aufsteller auf öffentlichen Grünflächen der Stadt platzieren durften – ein Novum in Potsdam. Das bestätigte Stadtsprecher Stefan Schulz auf PNN-Anfrage. Die Gebühren seien im Zuge der Haushaltskonsolidierung vor etwa drei Jahren beschlossen worden. Unter anderem auf Initiative von SPD und CDU/ANW hat die Stadtverwaltung diese Praxis jetzt wieder verändert – jüngst billigten die Stadtverordneten eine entsprechende Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung. SPD-Fraktionschef Pete Heuer sagte auf PNN-Anfrage, die Verwaltung habe damit auch einen drohenden Rechtsstreit abgewendet. CDU-Fraktionschef Matthias Finken sagte, Wahlplakate sollten den politischen Dialog anregen – für diesen grundlegenden demokratischen Prozess sollten seitens der Verwaltung keine Gebühren erhoben werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false