zum Hauptinhalt

Fall muss in Cottbus nachermittelt werden: Prozess um Hetz-Eintrag verschoben

Nach einem Hetz-Kommentar bei Facebook muss die für Internetkriminalität zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus „nacharbeiten“.

Von Valerie Barsig

Potsdam - Hat die Staatsanwaltschaft Cottbus schlampig gearbeitet? Zumindest „nacharbeiten“ müsse sie, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts in Potsdam. Ein Prozess um einen volksverhetzenden Eintrag im sozialen Netzwerk Facebook wurde am gestrigen Mittwoch erneut verschoben.

Am 11. Juli 2015 tauchte in der Facebook-Gruppe „Suche Elias“ ein Post unter dem Klarnamen des gestern vor Gericht stehenden Angeklagten auf. „Dreckige Romas diese Inzest Missgeburten, entführen wohl auch Kinder!“, hieß es da. Geistesgegenwärtig machte daraufhin der gestern als Zeuge geladene B. einen Screenshot des später gelöschten Kommentars und erstattete Anzeige wegen Volksverhetzung. Federführend in dem Fall ist die für Internetkriminalität zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus, verhandelt wird aber in Potsdam – am Wohnsitz des Angeklagten.

Verteidiger Schramm: Angeklagter hat die Tat nicht begangen

Der Prozess um den 37-Jährigen musste gestern schon zum zweiten Mal verschoben werden. Im Oktober wurde er wegen Krankheit des Angeklagten abgesagt, gestern wurde das Verfahren von Richterin Christine Rühl zur Nachermittlung an die Staatsanwaltschaft Cottbus zurückgesandt. Denn die ließ sich vom Potsdamer Staatsanwalt Jörg Pfützner kurzfristig vertreten. Richterin Rühl habe erst am gestrigen Mittwochmorgen von der Absage aus Cottbus erfahren.

Verteidiger Andreas Schramm hatte zuvor noch beantragt, die Öffentlichkeit von dem Fall auszuschließen, da der Angeklagte seine Sicherheit und die seiner Familie gefährdet sehe. Das lehnte Richterin Rühl wegen nicht ausreichender Begründung ab. Außerdem verkündete Schramm, sein Mandant habe die Tat gar nicht begangen. Die Staatsanwaltschaft Cottbus müsse nachermitteln, von welcher IP-Adresse der Post gesendet wurde – ob also überhaupt vom Account des Angeklagten. Daraufhin verkündete Rühl die Aussetzung des Verfahrens bis zu einem neuen Termin, bei dem die Staatsanwaltschaft Cottbus erscheinen solle. Die konnte gestern auf PNN-Anfrage noch keine Auskünfte erteilen. 

Zur Startseite