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Das Haus am Humboldtring 13.

© Ottmar Winter

Fahrstuhl-Probleme im Zentrum-Ost: Zu Fuß in den 14. Stock

Seit Januar ist ein Aufzug im Potsdamer Humboldtring 13 defekt, am Wochenende fiel auch der zweite Fahrstuhl in dem 14-stöckigen Wohnhaus aus.

Potsdam - Wer in einem Hochhaus wohnt, weiß, was für eine Alltagserleichterung ein Fahrstuhl bedeutet. Besonders Ältere und Gehbehinderte sind täglich auf ihn angewiesen. Was jedoch, wenn dieser plötzlich ausfällt? Genau das ist den Mietern des 14-stöckigen Wohnhauses im Humboldtring 13 im Zentrum Ost am Wochenende passiert: Hier gibt es zwar zwei Aufzüge, einer davon ist jedoch schon seit Januar defekt. Am Samstag fiel dann auch der zweite aus. „Da herrschte richtig Panik unter den Bewohnern, die unten vor dem Fahrstuhl standen“, sagt Ulfrid Mattig. „Es wohnen sehr viele ältere und behinderte Menschen im Haus, die dann praktisch in ihrer Wohnung eingesperrt waren.“ Der 80-jährige Potsdamer wohnt selbst im elften Stock und hatte am Samstag seine Wochenendeinkäufe die Treppe hochgetragen.

Eine gute Nachricht

Mittlerweile wurde zumindest einer der Aufzüge repariert: Laut dem Vermieter, der Deutsche Wohnen AG, habe es am 22. und 23. Februar nur kurzfristige Störungen gegeben. „Die Ausfallzeiten lagen unter zwei Stunden nach eingegangener Meldung“, sagte Unternehmenssprecherin Romy Mothes auf Nachfrage der PNN.

Dass der andere Aufzug schon seit langem defekt ist, ist dem Unternehmen bekannt: Mattig hatte die Deutsche Wohnen AG bereits Mitte Januar kontaktiert, auch davor schon sei der Aufzug rund vier Wochen defekt gewesen. Einzige Reaktion der Deutsche Wohnen AG auf die prekäre Situation war ein Aushang: Seit dem 17. Februar hängt an dem defekten Fahrstuhl ein Zettel, laut dem die Dauer für eine Reparatur „leider unbekannt“ sei.

Mieter Ulfrid Mattig beschwerte sich beim Vermieter.
Mieter Ulfrid Mattig beschwerte sich beim Vermieter.

© Ottmar Winter

Auch Mieter Peter Reinhardt ist unzufrieden: „Ein Aufzug ist einfach zu wenig für so ein großes Haus. Es ist immer ärgerlich, lange warten zu müssen. Und wenn es mal einen medizinischen Notfall gibt, ist das echt ein Problem.“ Auch Mattig kann sich an eine Situation erinnern, in der das Fehlen des zweiten Aufzugs für Unannehmlichkeiten sorgte: Weil wegen eines Rohrbruchs Handwerker im Haus waren, war der einzige funktionierende Fahrstuhl ständig mit schweren Gerätschaften beladen und kam lange nicht. „Ich hatte auch gerade schwere Sachen dabei und habe unten eine halbe Stunde gewartet“, sagt Mattig. „Im zweiten Stock stieg eine Dame mit Rollator zu, die auch eine halbe Stunde gewartet hatte und ganz aufgelöst war, weil sie Angst hatte, ihren Arzttermin zu verpassen.“

TÜV abgelaufen

Die Aufzüge sind alt: Laut Plakette stammen sie von 1974, also dem Baujahr des Hauses. Auch der nichtdefekte Fahrstuhl würde unterwegs immer wieder rumpeln, sagt Mattig. Und noch etwas fällt auf: Der TÜV-Aufkleber geht bis zum November 2019, ist also abgelaufen.

In rund zwei Monaten soll der defekte Aufzug laut Deutsche Wohnen AG erneuert werden. Ursache des Defekts sei ein Getriebeschaden, so Romy Mothes: „Die Prüfung durch den Hersteller hat ergeben, dass dieser Schaden nicht reparabel ist und die Aufzugsanlage vollständig erneuert werden muss.“

Entsprechende Angebote wurden bereits abgefragt, liegen jedoch noch nicht vollständig vor, so Mothes. Die Beauftragung soll voraussichtlich in den kommenden Tagen erfolgen. „Da jeder Fahrstuhl speziell auf das Gebäude zugeschnitten und produziert wird, müssen wir infolge der Lieferzeiten, Handwerker- und Terminkapazitäten leider noch von circa acht Wochen bis zur finalen Installation des neuen Aufzugs ausgehen“, sagt Mothes.

Defekte Aufzüge sind ein Grund für Mietminderung, sagt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins: „Das stellt einen erheblichen Mangel dar. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Dauer des Defekts ab und von dem Stockwerk, in dem man wohnt.“ So habe es beispielsweise Rechtsfälle gegeben, in dem ein Mieter im zehnten Stock 20 Prozent Mietminderung auf die Bruttowarmmiete in Anspruch nehmen konnte, in einem anderen Fall gab es nur drei Prozent, weil die betroffene Person im dritten Stock wohnte.

Die TÜV-Prüfung wäre im November 2019 fällig gewesen.
Die TÜV-Prüfung wäre im November 2019 fällig gewesen.

© Ottmar Winter

Dies gilt natürlich nur, solange es sich um den einzigen Aufzug im Gebäude handelt: Im Falle des Hochhauses in Zentrum Ost bestehe kein erheblicher Mangel, solange der zweite Aufzug noch funktioniere, sagt Werner. Falls beide ausfallen, empfiehlt sie den Mietern im Humboldtring, genau zu dokumentieren, wann und wie lange die Aufzüge defekt sind. Wichtig sei zudem, dass die Mieter den Vermieter kontaktieren, die Reparatur einfordern und sich die Mietminderung vorbehalten. „Sobald der Schaden behoben ist, kann man sich die Mietminderung über eine Rechtsberatung errechnen lassen“, sagt Werner.

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