zum Hauptinhalt
Gedenken. Ein weißes Rad erinnert am Unfallort an den getöteten E-Biker.

© Andreas Klaer

Fahrlässige Tötung: Sechs Monate Bewährung für den Tod eines Radfahrers

Im vergangenen Jahr überrollte Christian D. einen E-Biker in Babelsberg mit seinem Lkw. Jetzt fiel das Urteil im Prozess gegen ihn.

Von Carsten Holm

Potsdam - Der Angeklagte, der sich am Mittwoch im Saal 24 des Amtsgerichts wegen fahrlässiger Tötung verantworten musste, erschien zumindest äußerlich ziemlich anteilnahmslos, als er sich anhörte, was er alles falsch gemacht haben soll an jenem Morgen des 23. März 2020. Um kurz vor acht Uhr war er mit seinem Lkw in der Rudolf-Breitscheid-Straße in Babelsberg unterwegs gewesen, um wie jeden Montag einen Supermarkt mit Lebensmitteln zu beliefern. Nach Überzeugung des Amtsgerichts führten die Fehler des 31 Jahre alten Lkw-Fahrers Christian D. aus Potsdam dazu, dass er den 44-jährigen Marko H. dort auf dessen E-Bike übersah und ihn überrollte. H. starb noch an der Unfallstelle.

Auch am zweiten Verhandlungstag im Justizzentrum geben zwei Frauen den Ton an. Amtsrichterin Reinhild Ahle versteht sich darin, den Sachverhalt mit einem Höchstmaß an Einfühlungsvermögen aufzuklären, ihre Stimme bleibt weich, auch wenn sie bohrend nachfragt. Staatsanwältin Sabine Karl wirkt mit zunehmender Verhandlungsdauer gereizt, sie scheint es nicht hinnehmen zu wollen, dass das Leben eines Menschen ausgelöscht wurde – und vom Täter nicht einmal ein Wort der Reue kommt.

Karl versuchte dem Angeklagten nahe zu bringen, „dass Fahrräder Vorfahrt haben“. Und sie versuchte, ihm ins Gewissen zu reden. „Ich habe vermisst, dass Sie das bedauern, was passiert ist.“ Sie halte eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung für angemessen, zusätzlich solle ein Fahrverbot für die Dauer von sechs Monaten verhängt werden – was einem Berufsverbot für den Kraftfahrer gleichkäme.

Der angeklagte Lkw-Fahrer Christian D. mit seinem Verteidiger (l.).
Der angeklagte Lkw-Fahrer Christian D. mit seinem Verteidiger (l.).

© Carsten Holm

Die Ansage der Staatsanwältin war mehr, als Christian D., ein baumlanger Kerl, aushalten konnte. Er wurde plötzlich von einem Weinkrampf überwältigt und konnte nicht mehr zurückhalten, was er bis dahin verborgen hatte. „Es ist mir 1000 und 1000 Mal mehr durch den Kopf gegangen“, sagte der Angeklagte, „aber ich kann nicht sagen, wo er war.“

Es war wohl eine Häufung von Nachlässigkeiten, die den tödlichen Unfall verursacht hatten. Der Diplom-Ingenieur Oliver Wagner, Sachverständiger der Dekra für Unfallanalyse, hatte schon unmittelbar nach dem Zusammenstoß zwischen dem Lkw und dem E-Bike Fahrdaten ausgewertet und festgestellt, dass die beteiligten Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand waren. Zudem wurde geprüft, ob etwa die Einstellung der Spiegel eine Ursache dafür gewesen sein könnte, dass Christian D. den Fahrradfahrer, der teils knapp rechts neben ihm und auch einen Meter vor seinem Lkw unterwegs war, übersah. Und, ja: aus einer nur leicht veränderten Sitzposition des Lkw-Fahrers D. wäre das möglich gewesen.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran - in den Sommerferien einmal wöchentlich, am Dienstag. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Keine Überlebenschance für den E-Biker

Als die Fahrzeuge kollidiert waren, gab es indes keine Überlebenschance mehr für Marko H. Laut eines rechtsmedizinischen Gutachtens waren die einzelnen Verletzungen zu schwer, dazu kam ein starker Blutverlust.

Irritationen am Gericht gab es am Mittwoch wegen des Verhaltens des Zeugen D., der den Unfall aus der Nähe beobachtet hatte. Er fuhr, ebenfalls auf einem Fahrrad, hinter Marko H. und war schon zum ersten Verhandlungstag als Zeuge geladen worden. Doch weder folgte er der Vorladung noch meldete er sich beim Gericht. Am Mittwoch dasselbe Spiel: Das Gericht wartete auf ihn, allerdings wiederum ohne Erfolg. Richterin Ahle ordnete seine Vorführung durch die Polizei an – doch die konnte ihn nicht ausfindig machen. Schließlich wurde das Protokoll seiner Vernehmung nach dem Unfall verlesen.

Richterin: "Hätten Unfall und Tod vermeiden können"

Olaf Graf, der Verteidiger des Angeklagten, plädierte für Freispruch. Richterin Ahle aber hielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, für angemessen. „Sie haben in den Spiegel geschaut, aber unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt Marko H. nicht wahrgenommen. Sie hätten den Unfall und den Tod vermeiden können“, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Der Vorwurf sei nicht, „dass Sie den Radfahrer nicht gesehen haben“, sagte sie, „Sie hätten ihn sehen müssen.“ Menschlich, sagte Ahle, „ist das alles verständlich, aber Sie hätten sich doppelt und dreifach vergewissern können“.

Weitere Sanktionen wie das von der Staatsanwältin geforderte Fahrverbot oder eine Geldbuße hielt die Richterin „nicht für erforderlich“. Denn mit dem, was geschehen sei, müsse Christian D. nun „sein ganzes Leben leben“.

Auch die Richterin bemängelte das Verhalten des Angeklagten: „Sie sind geständig und reuig. Aber Sie hätten sich doch einmal mit den Geschädigten in Verbindung setzen können.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false