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Justizzentrum Potsdam.

© Andreas Klaer

Erstes Urteil im Golm-Prozess: Zweite Chance für Tathelfer

Nach dem Überfall auf eine Kiffer-Runde in Golm im August 2019 ist ein erstes Urteil gegen einen tatbeteiligten 20-Jährigen gesprochen worden. 

Von Carsten Holm

Potsdam - Maximilian G., 20, bekommt eine zweite Chance für ein straffreies Leben: Das Jugendschöffengericht verurteilte den Schüler am Dienstag wegen seiner Tatbeteiligung am schweren Raub in Golm und eines Angriffs auf Polizeibeamte zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zudem muss er nachweisen, dass er sich psychologisch behandeln lässt und auch eine stationäre Drogentherapie beginnt. Das Gericht folgte dem Antrag von Staatsanwalt Jörg-Ulrich Pfützner, der Berliner Verteidiger Robert Julius Bosche schloss sich dem an. Im Urteil war eine Strafe für Widerstand gegen Polizeibeamte und Körperverletzung am 21. Juli vergangenen Jahres eingeschlossen.

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Es war der erste Schuldspruch im sogenannten Golm-Prozess. Seit dem 27. Januar versucht das Landgericht aufzuklären, was dort am 1. August vergangenen Jahres gegen 23 Uhr geschah. Die drei unter anderem wegen schweren Raubes angeklagten Haupttäter Stefan P., Nina F. und Steven L. hatten gestanden, maskiert in eine Wohnung eingedrungen zu sein, um die Herausgabe von 30.000 Euro zu erzwingen. Vier Kiffer trafen sich dort, einer von ihnen, hieß es, habe Stefan P. das Geld gestohlen. Maximilian G. geriet in Verdacht, den Tätern Zutritt über die Terrassentür verschafft zu haben. Weil er zur Tatzeit 19 Jahre alt war, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt und vor dem Jugendschöffengericht verhandelt.

In Drogengeschäfte verwickelt

G. räumte ein, dass die Räuber ihn dazu „erpresst” hatten, entweder ein Küchenfenster oder die Eingangstür zu öffnen. Mit Stefan P. sei er in Drogengeschäfte verwickelt gewesen, P. und dessen damalige Freundin Gina F. hätten ihn so stark unter Druck gesetzt, dass er „Angst um mein Leben” hatte. Eine der Drohungen: „mir einen Finger abzuschneiden”. Etwas unbeholfen versuchte er, sich zu entlasten: Die Tür habe er nicht geöffnet, „weil mir klar geworden ist, dass das dumm ist, was die machen”. Sie sei offen gewesen, nachdem die Gruppe zum Rauchen hinausgegangen sei. Das mochte Richterin Constanze Rammoser-Bode ihm nicht durchgehen lassen: „Sie hätten die Tür zumachen müssen. Eine Tür offen zu lassen ist doch schlimmer als ein Küchenfenster zu öffnen.” Der zweite Anklagepunkt fußte auf einem Angriff des Schülers auf eine Streife der Bundespolizei im Rahmen einer Personalienfeststellung am Hauptbahnhof. G. stritt das ab, das Gericht schenkte allerdings der dezidierten Aussage einer Beamtin Glauben.

Schüler hat Therapie begonnen

Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe brach eine Lanze für den Schüler. Der habe „keine abgeschlossene Persönlichkeitsentwicklung” und könne „mit Erziehungsmaßnahmen auf den rechten Weg” gebracht werden. Staatsanwaltschaft und Gericht wollten diesen Weg mit ihrem Urteil ebnen. Richterin Rammoser-Bode hob hervor, dass M. bereits eine Therapie begonnen habe: „Das zeigt, dass Sie mit dem Ganzen abschließen wollen.” 

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