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Der Angeklagten wird nach 21 Jahren vorgeworfen, im Jahr 2000 in Potsdam ein lebensfähiges Kind geboren und danach getötet zu haben.

© Jens Kalaene/dpa

Erster Verhandlungstag in Potsdam: Angeklagte schweigt im Prozess um Kindstötung vor 21 Jahren

Der Angeklagten wird vorgeworfen, ihr Neugeborenes bei sich zu Hause nach der Entbindung umgebracht zu haben. Der Ex-Mann soll das dem Gartennachbarn nach 17 Jahren erzählt haben.

Potsdam - Die 61-jährige Angeklagte guckt starr zum Richter Theodor Horstkötter, während er Eckdaten aus ihrem Lebenslauf und Passagen aus Arbeitszeugnissen ihrer bisherigen Arbeitgeber verliest. „Frau S. hat ihre Arbeit zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.“ Ihre Lehrer beschrieben sie als „fleißige, ordnungsliebende Schülerin“. Heute wird Marina S. vor dem Landgericht Potsdam Totschlag vorgeworfen.

Die Potsdamerin S. soll, so lautet die Anklage, im Jahr 2000, zwischen April und August, ihr neugeborenes Kind nach der Entbindung durch Stiche mit einem spitzen Gegenstand in den Brustkorb getötet haben. Am Dienstag beginnt der Prozess vor der Ersten Großen Strafkammer gegen S. 

Nur ihr Strafverteidiger begleitet sie. Dieser verkündet zu Beginn des Verfahrens, dass sich S. an diesem Tag nicht äußern werde. Ihr drohen fünf bis fünfzehn Jahre Haft. Es handele sich um einen weniger schweren Fall von Totschlag, wie Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst sagt. Besonders schwere Fälle können auch mit einer lebenslangen Haft bestraft werden.

Es gibt keine Leiche und der Fall liegt weit zurück

Der Fall ist juristisch schwierig, das gibt auch Staatsanwalt Jörg Möbius zu. Die mutmaßliche Tat ist lange her, eine Leiche gibt es nicht. Und die Aussage eines Zeugen, der am ersten Prozesstag geladen ist, bringt keine neuen Erkenntnisse über den Fall zu Tage. Das härteste Indiz sei eine Aussage des Ex-Mannes der Angeklagten bei der Polizei, sagt Staatsanwalt Möbius.

Totschlag verjährt normalerweise nach 20 Jahren, anders als Mord, der niemals verjährt. Die mutmaßliche Tötung des Neugeborenen ist zwar 21 Jahre her - doch in diesem Fall wurde die Verjährung durch die erste Vernehmung der Beschuldigten und die Anklageschrift aus dem Jahr 2018 unterbrochen. Die Verjährungsfrist startet also ab 2018 von Neuem, sagt Möbius. 

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Die Verhandlungen führt Richter Horstkötter, er leitete 2016 auch den Prozess gegen den Kindermörder Silvio S., der bundesweit Aufsehen erregte. Eine Nebenklage gibt es nicht. Der Prozess wird von einer psychiatrischen Sachverständigen und einem Sachverständigen auf dem Gebiet der Rechtsmedizin begleitet.

Der Gartennachbar kannte S. schon seit Kindheitstagen

Die mutmaßliche Tat kam erst nach 17 Jahren ans Licht. 2017 soll der damalige Ehemann der Angeklagten einem Gartennachbarn von der Tat erzählt haben. Besagter Nachbar, Herr K., wird am Dienstag als Zeuge vernommen. Der 68 Jahre alte Mann kommt im grauen Sakko, er spricht klar und langsam, gibt sich Mühe, sich korrekt auszudrücken. K. schildert, wie er von der mutmaßlichen Kindstötung erfahren haben soll. 

Er kenne die Angeklagte von Kindheitstagen an, ungefähr seit sie acht Jahre alt war. Denn sie waren schon damals Gartennachbarn in einer Gartenkolonie in Potsdam. Eines warmen Sommerabends im Jahr 2017 saßen der Zeuge und der Ehemann der Angeklagten zum gemeinsamen Bier in dessen Garten in ebenjener Kolonie. 

Die Angeklagte sitzt im Landgericht Potsdam neben ihrem Anwalt. 
Die Angeklagte sitzt im Landgericht Potsdam neben ihrem Anwalt. 

© dpa/Jens Kalaene

Dort erzählte K. euphorisch von einem Besuch bei seiner Enkelin, die zu diesem Zeitpunkt ein halbes Jahr alt war. Wie süß das Kind doch sei. Da habe der Ehemann von S. plötzlich gesagt, seine Frau habe auch mal ein Kind gehabt. Damit seien aber nicht die zwei Kinder gemeint gewesen, die aus der damaligen Ehe hervorgegangen seien. Sondern ein Kind von einem anderen Mann. K. schildert vor Gericht, was sein Gartennachbar ihm damals erzählt haben soll.

In der Wohnung soll es merkwürdig gerochen haben

An dem Tag, an dem sich die Tat ereignet haben soll, sei der Ehemann früher nach Hause gekommen als sonst. Da habe er nämlich kein Feierabendbier in einer Gaststätte im Stadtteil Schlaatz getrunken, wie sonst immer. Er soll die gemeinsame Wohnung betreten haben und dort soll es „merkwürdig“ gerochen haben. Er soll seine Ehefrau im Badezimmer gefunden haben, in der Badewanne liegend. „Das Wasser war rot von Blut“, so gab K. die Aussagen des Nachbars später der Polizei wieder. Das Baby soll Verletzungen im Bereich des Oberkörpers – Zeuge K. stockt – und der Brust gehabt haben. Anschließend soll der damalige Ehemann von Frau S. die Leiche des Neugeborenen in einem Plastiksack im Hausmüll entsorgt haben.

Am nächsten Tag ging K. zur Polizei und erstattete Anzeige. „Ich habe gezittert", erinnert sich der Zeuge. Der ehemalige Ehemann der Angeklagten ist heute nicht als Mittäter angeklagt. Hätte er eine Mitschuld, dann wäre die Tat in seinem Fall verjährt, erklärt Staatsanwalt Möbius. Denn er wurde nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist als Beschuldigter vernommen, lediglich als Zeuge.

Nicht abschließend geklärt ist, ob jemand von der Schwangerschaft wusste und wenn ja, wer. S. soll die Schwangerschaft geleugnet haben, sagt K. Außerdem bleiben Ungereimtheiten. So sprach K. einmal von einer Schere als Tatwaffe, später von einem Schrauberzieher. K. erklärt, dass er sich heute nicht mehr so detailliert an das Gespräch erinnere.

Zum Ende des ersten Prozesstages äußert sich der Strafverteidiger von S.: Er sagt, der Ex-Mann von S. soll bei der Polizei ausgesagt haben, dass er erst „viel später zum Schauplatz des Geschehens“ gekommen sein soll. Seinem Sohn soll er hingegen erzählt haben, das Kind sei ertrunken.

Der Strafverteidiger folgert, dass der Ex-Mann entweder den Sohn, oder Herrn K. angelogen haben muss. Der Sohn hat die Aussage vor Gericht verweigert, seine polizeiliche Aussage kann also nicht vor Gericht verwendet werden, erklärt Richter Horstkötter. Am zweiten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag sagt der Ex-Mann aus – und der neue Ehemann der Angeklagten. Sie kennen sich aus der Gartenkolonie.

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