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Badestelle oder Partystelle? An vielen warmen Abenden sollen sich im Neuen Garten, bevorzugt rund um die von der Schlösserstiftung geduldete Badestelle am Heiligen See, zahlreiche Jugendliche zusammengefunden haben. Das verstößt gegen die Parkordnung und möglicherweise auch gegen die Corona-Umgangsverordnung des Landes, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.

© Ottmar Winter

Erste Open-Air-Partys geplant: In Potsdam wird jetzt unter freiem Himmel gefeiert

Dank niedriger Corona-Zahlen werden die ersten Open-Air-Partys geplant. Feiern in Schlösserparks sorgen unterdessen für Ärger.

Im Sommer feiern die Potsdamer gern draußen. Für Anfang August wird bereits eine große Party im Waldbad Templin beworben. Schon vorletztes Wochenende wurde beim Weinfest auf dem Luisenplatz unter freiem Himmel gefeiert. Alles legal – trotz Corona-Pandemie. Und auch in den Parks versammeln sich Menschen in größeren Gruppen. Besonders am Wochenende zieht es Jugendliche und junge Erwachsene in den Abendstunden in die Welterbeparks. Das ist dann oft nicht mehr so ganz erlaubt oder schlicht illegal. Was eigentlich Freude machen soll, sorgt für Konflikte.

Cocktails, Musik und Tanzen am Strand

Die Party im Waldbad Templin ist der Stadtverwaltung bekannt, heißt es auf PNN-Anfrage. Für sie gelten die Bestimmungen der Umgangsverordnung des Landes. „Der Veranstalter steht in der Verantwortung diese umzusetzen.“ Das heißt, dass die Abstandsregel eingehalten werden und der Zugang beschränkt werden muss. Auf verschiedenen Plattformen wird die Party unterdessen beworben. Unter dem Motto „Back to the Beach!“ soll am 8. August von 19 bis 1 Uhr nachts gefeiert werden. „Wir freuen uns mit euch auf Cocktails, Musik und Tanzen am Strand.“

Probleme in den Parks

Mit größeren Menschenmengen in den Schlösserparks hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) aus ihrer Sicht leidvolle Erfahrung. Schon in den vergangenen Jahren hatte sie über Parkbesucher geklagt, die auf Wiesen lagern – und dabei geschützte Biotope zerstören. Stiftungschef Christoph Martin Vogtherr hatte deshalb schon zusätzliche Streifen angekündigt. Auch ohne Coronaverordnung werden die Parks bei Einbruch der Dunkelheit geschlossen. Das Lagern auf den Wiesen ist – bei wenigen Ausnahmen – verboten. So ist es in der Parkordnung für alle Welterbeparks festgelegt. Nun kommen die Regeln zur Coronaeindämmung dazu: „Das Abstandsgebot gilt auch in den Schlösserparks“ sagt Stiftungssprecher Frank Kallensee. Dennoch treffen sich immer wieder auch größere Gruppen abends in den Parks. „Unsere Revierfahrer sind unterwegs“, so Kallensee. Die Besucher würden dann zum Verlassen des Parks aufgefordert. So war es auch am vergangenen Wochenende im Neuen Garten und im Babelsberger Park. Die Feiernden sorgen bei der Stiftung nicht nur wegen des Infektionsschutzes für Sorgen, sondern auch wegen ihrer Hinterlassenschaften: Müll sei ein wachsendes Problem, so Kallensee.

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In den Parks, die nicht der Schlösserstiftung gehören, kontrolliert das Ordnungsamt nach Rathausangaben „regelmäßig, stichpunktartig sowie nach Bürgerhinweisen“, ob die Umgangsverordnung des Landes auch eingehalten wird. Bei Veranstaltungen sei der Veranstalter verpflichtet, die Abstandsgebot und Zugangsbeschränkungen sicherzustellen. „Ein gemeinsames Verweilen unter freiem Himmel, unter Einhaltung der Umgangsverordnung , ist nicht verboten“, heißt es aus dem Rathaus.

Polizei wird mit einbezogen

Eine Aussage zur Anzahl nicht angemeldeter Partys oder Massen-Treffen von Jugendlichen kann die Potsdamer Polizei nicht treffen, sagte deren Pressesprecher Heiko Schmidt. „Eine Statistik darüber wird nicht geführt.“ Es gebe aber „immer mal wieder Hinweise auf Zusammenkünfte einer unbestimmten Vielzahl an Menschen“. Die Polizei werde dann hinzugezogen, wenn der Inhaber, wie bei den Partys in den Welterbeparks, die Schlösserstiftung, die Rechte nicht mehr allein durchsetzen kann. Auch wenn Straftaten oder Sachbeschädigungen festgestellt werden, muss die Polizei kommen. „Wenn die Beamten bei diesen Einsätzen dann Verstöße gegen die Corona-Umgangsverordnung feststellt, werden Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen und an die städtische Ordnungsbehörde weitergegeben“, so Schmidt. Gebe es bereits im Vorfeld von Partys Informationen zu solchen Treffen mit größeren Menschenansammlungen, bei denen Straftaten oder Verstöße gegen die Parkordnung zu erwarten sind, habe man auch gemeinsame Kontrollmaßnahmen mit dem Park-Wachschutz vereinbart und durchgeführt. „Dieses Vorgehen wird auch fortgesetzt werden“, kündigt Polizeisprecher Schmidt an.

Streetworker sind abends nicht mehr unterwegs

„Zu den Zeiten, in denen die Treffen der Jugendlichen und unangemeldete Partys im öffentlichen Raum stattfinden, sind wir nicht mehr unterwegs“, sagt der Projektleiter der Potsdamer Streetworker von Wildwuchs, Olaf Cäsar. Mit sechs Mitarbeitern sei man im gesamten Stadtgebiet unterwegs, allerdings meist nur bis zum Einbruch der Dunkelheit, „also bis gegen 21 Uhr“, so Cäsar. Zudem habe man keine Ordnungsfunktion, sondern sei im Auftrag des Jugendamtes unterwegs. „Wenn wir also Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen antreffen, die Corona-Regeln missachten, thematisieren wir das höchstens, aber sanktionieren oder verbieten nichts“, erklärt Olaf Cäsar. Grundsätzlich würde es in der Stadt an Orten und Angeboten für Jugendlichen fehlen. „Man kann vermuten, dass sich durch die Corona-Beschränkungen die Möglichkeiten für Jugendliche noch stärker verringert haben“, so der Projektleiter, Belege dafür habe er aber nicht. Grundsätzlich brauche es Angebote an öffentlichen Orten und Treffmöglichkeiten, die auch für Jugendliche interessant sind – gerade in einer wachsenden Stadt, so Olaf Cäsar.

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