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Erneut lebenslange Haft gefordert: Urteil nach Giftmord an Kleinkind erwartet

Auch in der Neuauflage des Prozesses um ein mutmaßlich mit Tabletten vergiftetes Kleinkind haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage erneut eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Beide gehen auch weiter von Mord aus niederen Beweggründen und von einer besonderen Schwere der Schuld aus, wie Staatsanwalt Peter Petersen und Nebenklage-Anwältin Betül Gülsen am Donnerstag in ihren Plädoyers vor der Ersten Strafkammer des Potsdamer Landgerichts deutlich machten.

Auch in der Neuauflage des Prozesses um ein mutmaßlich mit Tabletten vergiftetes Kleinkind haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage erneut eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Beide gehen auch weiter von Mord aus niederen Beweggründen und von einer besonderen Schwere der Schuld aus, wie Staatsanwalt Peter Petersen und Nebenklage-Anwältin Betül Gülsen am Donnerstag in ihren Plädoyers vor der Ersten Strafkammer des Potsdamer Landgerichts deutlich machten.

Verteidiger Christoph Balke forderte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten – dessen Schuld sei eben nicht zweifelsfrei erwiesen und es bestünden auch Widersprüche in den Aussagen der leiblichen Mutter, die im Prozess als Nebenklägerin gegen ihren einstigen Lebensgefährten auftritt.

Dem 37-jährigem Ricardo H. wird vorgeworfen, den eineinhalbjährigen Sohn seiner früheren Partnerin in der gemeinsamen Wohnung am Schlaatz im März 2014 vorsätzlich getötet zu haben – mit Morphiumtabletten, die er in einen süßen Brei gemischt haben soll. Damit habe Ricardo H. die kriselnde Beziehung zu seiner Partnerin retten wollen, hieß es zum Motiv. Zudem habe der Angeklagte die von ihm erhoffte Vaterrolle nicht in dem Maße wahrnehmen können wie erhofft, sagte Gülsen: „Das war für ihn wohl sehr frustrierend.“ Zugleich handele es sich bei dem Angeklagten um einen zur Lüge neigenden sowie „emotionslosen Egomanen mit narzisstischen Zügen“, sagte Petersen. Da die Mutter vor allem überhaupt kein Motiv für die Tat gehabt hätte, komme nach dem Ausschlussprinzip nur der mehrfach wegen Verkehrsdelikten und Betrügereien vorbestrafte Angeklagte als Mörder infrage, machte Petersen deutlich. Der einstige Alkoholiker war zum Tatzeitpunkt stark medikamentenabhängig und hatte sich wegen einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung von unterschiedlichen Ärzten starke Schmerzpräparate besorgt – gerade auch Morphium.

Ein erster Prozess in dem Fall war im vergangenen Dezember kurz vor dem Plädoyer der Verteidigung geplatzt, weil ein Schöffe verstorben war. Daher musste das gesamte Verfahren noch einmal von vorn verhandelt werden, inklusive der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung – im ersten Prozess hatte das zehn Verhandlungstage gedauert. Im zweiten Prozess hatte die Verteidigung auch eine neue Entlastungszeugin präsentiert – die unter anderem belegen sollte, dass die Mutter nach dem Tod des Kindes erleichtert gewesen sei. Doch diese Aussage werteten Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage als nicht glaubwürdig. Ohnehin habe der Angeklagte dem Jungen auch schon vor der Tat regelmäßig Tabletten gegeben – so war der Junge zu Hause häufig schläfrig, wie Petersen anmerkte. Bei seinem richtigen Vater sei das Kind dagegen deutlich wacher erschienen. Laut dem Gerichtsgutachter habe es sich um einen einzigartigen Giftmord gehandelt, hob Petersen hervor. Das Urteil wird am 4. Mai erwartet. 

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