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Landeshauptstadt: Ermyas M.: Akte nicht zu

Damals Beschuldigte warten auf Haftentschädigung

Ein Aufschrei des Entsetzens ging durch Deutschland. Der „Osten als Ort dumpfer Fremdenfeindlichkeit“ beherrschte wochenlang die Schlagzeilen – nach jenem 16. April 2006, an dem in der Potsdamer Innenstadt der dunkelhäutige Ermyas M. niedergeschlagen wurde. Auch zwei Jahre danach ist die lebensgefährliche Attacke auf den aus Äthiopien stammenden Deutschen nicht aufgeklärt.

Vor zehn Monaten hatte das Potsdamer Landgericht zwei Angeklagte trotz Zweifeln freigesprochen. „Neue Ermittlungen wird es nur bei konkreten Hinweisen geben“, sagt Christoph Lange von der Potsdamer Staatsanwaltschaft. Doch auch aus anderen Gründen sind die Aktendeckel zum Fall Ermyas M. auch zwei Jahre nach der Tat nicht gänzlich geschlossen. So warten die damals Beschuldigten noch auf ihre Haftentschädigung, was Verteidiger Matthias Schöneburg heftigst kritisiert: „Es ist eine Schweinerei, dass das so lange dauert.“ Schließlich habe das Gericht seinem Mandanten, der rund fünf Monate in Untersuchungshaft saß, eine Haftentschädigung zuerkannt. Dem Gesetz nach elf Euro für jeden Tag im Gefängnis. Die genaue Höhe setzt die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft fest. Dort sind die Anträge laut Sprecher Wilfried Lehmann aber erst vor wenigen Tagen eingetroffen und sollen nun „zeitnah geprüft“ werden.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam habe die Akten jetzt vorgelegt, weil die vollständigen Unterlagen eines Anwalts erst im März eingetroffen seien. Schöneburg ist verärgert: „Das ganze Strafverfahren war schon peinlich genug und nun setzen sich die Peinlichkeiten fort.“ Zweifelhafte Indizien, unklare Gutachten und widersprüchliche Zeugen hatten den Prozess begleitet. Sein Mandant und ein weiterer Tatverdächtiger waren wenige Tage nach dem Übergriff auf Ermyas M. festgenommen worden – wegen des Verdachts des versuchten Mordes aus Fremdenhass. Doch dann bröckelte die Tatversion von einer gezielten rassistischen Attacke immer mehr. Am Ende war für eine Verurteilung der Männer die Beweislage zu dünn. Sie wurden frei gesprochen. „Das ist der klassische Fall der Anwendung des Grundsatzes: Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte damals der Vorsitzende Richter. Seit dem Urteil vom 15. Juni 2007 haben sich die Wogen um den einst so spektakulären Fall geglättet, der sich ausgerechnet kurz vor der Fußball-WM in Deutschland ereignet hatte.

Im Visier der Staatsanwaltschaft ist inzwischen das Opfer selbst.„Gegen Ermyas M. wird weiter wegen des Verdachts des Betruges ermittelt.“ Es gebe Anhaltspunkte, dass der Wasserbauingenieur in seinem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe falsche Angaben gemacht habe. Somit ist immer noch nicht absehbar, wann alle Akten des spektakulären Falls endgültig geschlossen werden. Imke Hendrich

Imke Hendrich

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