zum Hauptinhalt
Die Voltaireschule in Potsdam: Hier würde die Barrierefreiheit neun Millionen Euro kosten

© Andreas Klaer

Update

Ermittlungsverfahren wegen Kameras: Potsdamer Voltaireschule ohne Schulleiterin

Die Direktorin der Potsdamer Voltaireschule wurde offenbar suspendiert. Ursache könnte ein Ermittlungsverfahren sein.

Die Leiterin der Voltaireschule ist offenbar vom Schulamt suspendiert worden, unmittelbar vor Beginn des neuen Schuljahres. In einem Schreiben, das den PNN vorliegt, informierte das Schulamt die Eltern darüber, dass der stellvertretende Direktor vorerst die Leitung übernehmen werde. Die "Märkische Allgemeine Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet. Möglicherweise könnte die Personalie mit einem Vorfall im vergangenen Jahr zusammenhängen, der noch nicht ganz geklärt ist.  

Im Sommer 2019 hatten Bauarbeiter des Kommunalen Immobilienservice (KIS) bei Routinearbeiten versteckte Überwachungskameras in der Schule entdeckt. Diese Kameras waren äußerlich nicht als solche zu erkennen. Es gab auch keine Hinweise auf Videoüberwachung durch Schilder oder Aushänge, wie das eigentlich Vorschrift ist. Besonders irritierend: Eine der Kameras befand sich auf der Schultoilette für die Jungen.

Verfahren ist noch nicht endgültig eingestellt

Offenbar wollte der Hausmeister mit den unzulässigen Kameras gegen Vandalismus vorgehen. Nachdem das aufgeflogen war, wurde er vom Dienst freigestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Hausmeister - und auch gegen die Rektorin. 

Nun teilte die Staatsanwaltschaft auf PNN-Anfrage mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen beide am 5. August "vorläufig" wegen "geringer Schuld” eingestellt worden sei. Die Beschuldigten müssten nun einen Geldbetrag zahlen, dem hätten sie zugestimmt. Endgültig abgeschlossen werden könne das Verfahren erst, nachdem das Geld überwiesen worden sei, so eine Sprecherin. 

Solche Einstellungen von Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung dienen vor allem der Entlastung der Justiz bei vergleichsweise geringen Vergehen. Damit wird ein Gerichtsprozess vermieden. Die Einstellung erfolgt gegen Auflagen, wie hier gegen eine Geldzahlung. Mit deren Erfüllung soll das “öffentliche Interesse an der Strafverfolgung” beseitigt werden, so die Logik des Gesetzes. 

Schulamt und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) bestätigten am Freitag auf PNN-Anfrage, dass es ein laufendes Verfahren gibt. Die betroffene Schulleiterin wollte zu diesem Verfahren auf PNN-Anfrage "keine Auskunft" geben.

“Heimliche Kameras gehen gar nicht.”

“Wir hoffen, dass sich der Sachverhalt schnell aufklärt”, sagt Markus Kobler, der Sprecher des Kreiselternrates Potsdam. Kobler betont, dass er nicht wisse, ob die mutmaßliche Suspendierung überhaupt mit dem Kameravorfall zu tun habe oder ob sie wieder aufgehoben werde. Aber ganz grundsätzlich sagt er: “Heimliche Kameras gehen gar nicht.” Es könne vorkommen, dass Videoüberwachung notwendig sei, zum Beispiel aufgrund wiederholter Fälle von Vandalismus. Aber auch dann dürfe deren Installation ausschließlich nach Vorschrift und mit Zustimmung der Eltern erfolgen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false