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Ermittlungen eingestellt: Eskalation am Polterabend bleibt folgenlos

Polizisten griffen bei einem Polterabend in der Villa Gericke hart durch. Das Verfahren gegen sie wegen Gewaltverdachts ist nun eingestellt worden.

Potsdam - Die Ermittlungen zu einem umstrittenen Polizeieinsatz bei einem Polterabend an der Villa Gericke in der Puschkinallee sind nach mehr als einem Jahr abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun auch die Verfahren gegen die unter Gewaltverdacht stehenden Polizeibeamten eingestellt. „Weil es an der erforderlichen Verurteilungswahrscheinlichkeit mangelt“, begründet die Behörde jetzt in einer den PNN vorliegenden Entscheidung.

Der Fall vom 10. August 2018 hatte damals Schlagzeilen gemacht: Zunächst gab es Lärmbeschwerden eines Nachbarn, die Feiernden sprechen dagegen von einem ruhigen Fest. Gleichwohl rückte die Polizei an, deren Vorgehen wurde von den Feiernden als völlig unverhältnismäßig beschrieben. Die Polizei indes hatte ihr Agieren mit Pfefferspray, auch gegen die Braut, und die Gewahrsamnahme von zwei Männern aus der Festgesellschaft stets verteidigt. Die Gäste hätten sich aus Sicht der Polizisten unkooperativ, herablassend und zum Teil sogar feindselig verhalten – was diese wiederum bestritten. Verfahren gegen die Gäste waren zuletzt wie berichtet bereits eingestellt worden – zwei gegen Auflagen, zwei wegen geringer Schuld. 

Das Notwehrrecht steht den Beamten zur Seite

Den Polizisten macht die Staatsanwaltschaft in dem acht Seiten umfassenden Bescheid nun aber gar keine Vorwürfe – das „beanstandete hoheitliche Handeln“ sei weder willkürlich gewesen, noch hätten schwerwiegende Fehler vorgelegen. So stehe Polizisten im Dienst stets das Notwehrrecht „uneingeschränkt zur Seite“. Vor allem hätten die Polizisten eine zugespitzte Situation erlebt und seien mehrfach beleidigt worden, zumal sie in der Minderheit waren, heißt es in dem Bescheid der Ermittler weiter. Ein Beispiel: Dem besagten Einsatz von Pfefferspray gegen die Braut vorausgegangen sei, dass eine aggressiv wirkende Gästegruppe sich den Polizisten genähert habe. Ein Beamter habe dabei mehrfach „Zurück, sonst Pfeffer“ gerufen. Dennoch sei die Frau plötzlich „schnell und hysterisch wirkend“ auf die Beamten zugelaufen – daher habe ein Polizist Pfefferspray in Richtung Kopf gesprüht. Danach sei sofort ein Rettungswagen für sie gerufen worden. Hätte man sich mit der Frau auf eine körperliche Auseinandersetzung eingelassen, sei mit einer weiteren Eskalation zu rechnen gewesen, so die Einschätzung der Polizei und nun auch der Staatsanwaltschaft.

Das will zum Beispiel der Inhaber der Villa Gericke so nicht stehen lassen. Auf PNN-Anfrage kündigte der Unternehmer an, den Bescheid anfechten zu wollen – das ist beim Generalstaatsanwalt des Landes möglich. Sonst gehe von dem Fall das Signal aus: „Die Polizei darf alles machen, was sie will.“

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