zum Hauptinhalt

"Erhebliche Zweifel": Sonntagsöffnungen: Verdi begründet Klagedrohung

Der Streit um die Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam geht in die nächste Runde. Die von Potsdam geplanten Sonntagsöffnungen hält die Dienstleistungsgesellschaft Verdi für rechtlich fragwürdig. 

Die vier von Potsdam noch in diesem Jahr geplanten Sonntagsöffnungen hält die Dienstleistungsgesellschaft Verdi für rechtlich fragwürdig. "Wir haben erneut erhebliche Zweifel, dass Ihre beabsichtigte Verordnung den juristischen Kriterien im ausreichenden Maße standhält", hat Verdi-Bezirksgeschäftsführerin Susanne Feldkötter bereits in dieser Woche in einem den PNN vorliegenden Schreiben an die Stadtspitze deutlich gemacht.

Sollte Potsdam bei seinen Plänen für die Sonntagsöffnung bleiben, "werden wir uns vorbehalten, diese Verordnung gerichtlich überprüfen zu lassen", so Feldkötter. Für Verdi stünden die Beschäftigten im Einzelhandel und deren Angehörige im Mittelpunkt - und deren hohe Güter Erholung, Freizeit und Familie. Der Rathaus-Fachbereichsleiter für Wirtschaft, Dieter Jetschmanegg, hatte jüngst gewarnt, Verdi drohe einmal mehr mit Klage, weil Potsdam das Ladenöffnungsgesetz "überinterpretiert" habe. Tatsächlich wirft Feldkötter der Stadt vor, dass sie das Gesetz einmal mehr falsch auslege.

Potsdam hatte in den vergangenen Jahren mehrere Prozesse gegen Verdi in Bezug auf die Sonntagsöffnungszeiten verloren. In diesem Jahr hatten auch erstmals Handelsvertreter am Kurs der Stadt Kritik geübt, vor allem, weil das Stern-Center in diesem Jahr voraussichtlich keine verkaufsoffenen Sonntage in der Weihnachtszeit anbieten kann. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach Anlässe wie der Weihnachtsmarkt in der Brandenburger Straße zwar ausreichend für eine Sonntagsöffnung im Umfeld seine, jedoch wäre der gesamtstädtische Bezug nicht zu erkennen. Dem trägt jetzt die Stadt dadurch Rechnung, dass sie für die Adventssonntage am 9. und 23. Dezember nur in jenen Postleitzahlgebieten - 14467, 14469, 14471, 14473 und 14482 - auch Ladenöffnungszeiten erlaubt, in denen aus Sicht der Stadt auch bedeutsame Weihnachtsmärkte stattfinden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false