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Schloss Rheinsberg unter blauem Himmel.

© picture alliance/dpa

Entschädigung für enteignete Schlösser in Brandenburg abgelehnt: Keine Steuermillion für Hohenzollern

Georg Friedrich von Preußen wird nicht für verlorene Schlösser entschädigt. Er klagt dagegen – und will Brandenburgs Finanzministerium per Maulkorb-Urteil Presseauskünfte verbieten.

Potsdam - Die Hohenzollern sollen nun doch keine Entschädigung aus der Steuerkasse für enteignete Schlösser, Villen und Ländereien in Potsdam und Brandenburg erhalten. Das hat nach PNN-Informationen das dem Finanzministerium unterstehende Landesamt für offene Vermögensfragen (Larov) im Dezember 2015 entschieden. Alle Beteiligten halten sich dazu zwar bedeckt. Doch kann eine Entschädigung nach geltender Rechtslage etwa dann verweigert werden, wenn Antragsteller der NS-Diktatur „Vorschub geleistet“ haben.

Dass dies beim früheren Kronprinzen Wilhelm von Preußen (1882 bis 1951) der Fall gewesen sei, hatten 2015 Gutachten von zwei renommierten Historikern festgestellt, die in dem Verfahren auf Veranlassung von Finanzminister Christian Görke (Linke) eingeholt worden waren. Ursprünglich hatte das Vermögensamt in Beeskow den Hohenzollern eine Entschädigung von 1,2 Millionen Euro zahlen wollen. Durch die Intervention des Linken-Ministers wurde dies gestoppt.

Hohenzollern klagen gegen den Bescheid und für einen Maulkorb

Nun kam also der Ablehnungsbescheid. Und gegen den hat Prinz Georg Friedrich von Preußen, der Chef des früheren Königshauses, prompt beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht. Das Hohenzollern-Verfahren gegen das Landesamt für offene Vermögensfragen um Ausgleichsleistungen sei „anhängig“, bestätigte Gerichtssprecher Ruben Langer am Donnerstag auf Anfrage. Das frühere Königshaus selbst lehnte eine Stellungnahme ab. Man äußere sich „generell nicht zu laufenden Verfahren“, sagte eine Sprecherin.

Wenn es nach dem Preußenprinzen ginge, sollte das gesamte Entschädigungsverfahren ohnehin unter Ausschluss jedweder Öffentlichkeit stattfinden. Nach PNN-Recherchen hat Prinz Georg Friedrich von Preußen versucht, Brandenburg einen Maulkorb zu verpassen, allerdings vergeblich. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat seine Klage abschlägig beschieden, dem Land per einstweilige Anordnung jegliche Presseauskünfte und öffentliche Aussagen zum Verfahren um eine Millionen-Entschädigung für enteignete Immobilien zu verbieten.

Alle Beteiligten sollten vom Gericht zum Schweigen verdonnert werden

Und nicht nur das: Nach dem Willen des Preußenprinzen sollten sogar auch alle beteiligten Behörden und Gutachter – Historiker, die die Rolle der Hohenzollern in der NS-Zeit bewerteten – zum Stillschweigen gezwungen werden. „Der Versuch, das Land zu verpflichten, keine Informationen zum Verfahren nach dem Ausgleichsgesetz zu geben, ist erfolglos geblieben“, sagte Gerichtssprecher Langer auf Nachfrage.

Brandenburgs Finanzministerium sieht sich durch dieses Urteil bestätigt, „dass wir uns rechtskonform verhalten haben“, sagte Sprecherin Ingrid Mattern. Der Beschluss ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Hohenzollern haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt. Dieses Verfahren geht damit bereits in die nächste Instanz. Im Entschädigungsverfahren, egal wie es am Potsdamer Verwaltungsgericht ausgeht, ist das ebenfalls absehbar.

Kronprinz Wilhelm von Preußen und die Nazis

Der Streit betrifft zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien, die nach 1990 laut Einigungsvertrag nicht an die früheren Besitzer zurückgegeben wurden. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht der NS-Diktatur „Vorschub geleistet“ haben. Und das habe der damalige Kronprinz Wilhelm von Preußen (1882 bis 1951) „in erheblichen Maße“ getan, lautet das Fazit des deutschen Adelshistorikers Stephan Malinowski und des Historikers Peter Brandt, Sohn des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt. Ihre Gutachten gaben den Ausschlag für den Ablehnungsbescheid.

Die Höhe der Entschädigung hängt von den Immobilienwerten ab. Die Hohenzollern hatten 1991 allein in Brandenburg Ansprüche auf 64 Immobilien angemeldet, darunter Schloss Rheinsberg, in Potsdam etwa das Krongut Bornstedt, Schloss Lindstedt, die Villa Ingenheim, die Villa Liegnitz am Park Sanssouci oder das Grundstück der früheren Matrosenstation Kongsnæs.

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