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Landeshauptstadt: Ende aller Ermittlungen

Vier Jahre nach Tod des kleinen Magnus: Anklage wegen fahrlässiger Tötung endgültig abgelehnt

Vier Jahr nach dem Unfalltod des Potsdamer Kleinkinds Magnus Becker endet die juristische Aufarbeitung des tragischen Falls ergebnislos. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen die für Magnus zuständige Kita-Erzieherin Michaela H. wegen fahrlässiger Tötung wird nicht zugelassen. Das hat das Potsdamer Landgericht entschieden und damit eine Beschwerde gegen eine gleichlautende Entscheidung des Amtsgerichts abgelehnt. Das bestätigte Gerichtssprecher Frank Tiemann den PNN gestern auf Anfrage. „Es gab aus Sicht der zuständigen Strafkammer keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass hier Fahrlässigkeit vorgelegen hat.“ Eine Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor eine weitere Instanz zu ziehen, gibt es laut Tiemann nicht.

Der Unfalltod von Magnus Becker liegt mehr als vier Jahre zurück. Im Juli 2006 war das damals 18 Monate alte Kleinkind in der Kita „Regenbogenland“ in Babelsberg leblos in einem Iglu aus dehnbaren Weidenzweigen aufgefunden worden. Die Aufklärung der Umstände des Unglücks verlief schleppend. In der Öffentlichkeit entstand der Eindruck, dass vor allem die Eltern die Ermittlungen vorantrieben, sie beauftragten mehrere Gutachten zu dem Unfalltod. Ein Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Leiterin der Kita, die von der Diakonie betrieben wird, endete ergebnislos. Auch das jetzt beendete Verfahren gegen die Kita-Erzieherin war bereits einmal eingestellt worden, erst nach Beschwerde der Eltern nahm es die Staatsanwaltschaft wieder auf.

Das Landgericht begründet seine jüngste Entscheidung, die Anklage gegen Michaela H. nicht zuzulassen, laut Sprecher Tiemann vor allem mit zwei Gründen. Einmal sei nicht klar, wie lang Magnus Becker tatsächlich ohne Aufsicht geblieben sei. Es sei zugleich in einer Kita als einem „geschütztem Bereich“ nicht möglich, alle Kinder „lückenlos“ im Blick zu haben. Auch die genauen Umstände des Todes seien aus Sicht des Gerichts unklar. So gäbe es unterschiedliche Gutachten: Unter anderem führt das Gericht die zu Beginn der Ermittlungen kursierende Theorie an, das Kind habe sich mit einer Bernsteinkette um seinen Hals verfangen, dies könne Ursache für dessen Tod sein. Das hatte die Staatsanwaltschaft später ausgeschlossen, die Nachforschungen hatten sich auf das Iglu konzentriert. Magnus soll sich in dessen Ästen verfangen haben und erstickt sein. Als eine Reaktion hatte Sozialbeigeordnete Elona Müller an Kitas in Potsdam appelliert, selbst gebaute Spielgeräte von Sicherheitsexperten überprüfen zu lassen. Das Iglu im „Regenbogenland“ hatte kein Sicherheitszertifikat.

Heftige Kritik an der „unverständlichen“ Entscheidung des Landgerichts übte gestern Andreas Wattenberg, Anwalt der Eltern von Magnus: Den Eltern sei die Chance auf einen öffentlichen Prozess genommen, obwohl die Beweislage eindeutig sei. Laut Zeugen sei für eine halbe Stunde unklar gewesen, wo sich Magnus befunden habe. „Keiner der Anwesenden auf dem Kita-Gelände konnte dazu etwas sagen.“ Auch die Eltern hatten mehrmals den Verlauf der Ermittlungen kritisiert und eine „Interessenkoalition“ vermutet, der es nicht um Aufklärung gehe.HK

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