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Einkaufen in Potsdam: Gericht erklärt Sonntagsöffnung im Advent für unzulässig

Die zwei verkaufsoffenen Sonntage im Advent 2017 in Potsdam waren rechtswidrig. Was das für Sonntagsöffnungen in diesem Jahr bedeutet:

Potsdam - Die zwei verkaufsoffenen Sonntage im Advent 2017 in Potsdam waren rechtswidrig. Das urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die entsprechende Verordnung der Stadt Potsdam geklagt. Zwar könnten Weihnachtsmärkte Anlass für geöffnete Geschäfte sein, so die Richter: Es müsse aber auch ein räumlicher Bezug zwischen den Veranstaltungen und den Geschäften bestehen. Das sei im Fall der Adventsmärkte allein schon für die nördlichen Ortsteile nicht erkennbar, so die Richter.

In der Verhandlung war zuvor auch die Frage zur Sprache gekommen, inwieweit das Stern Center im Potsdamer Süden von der Strahlkraft der Weihnachtsmärkte betroffen wird. Die Stadt hatte argumentiert, das Center liege an einer wichtigen Einfahrtstraße und damit der Zufahrt zu den Märkten für Besucher. Verdi hielt dagegen, Zufahrtsverkehr allein könne kein Kriterium für eine Abweichung von der grundgesetzlich verankerten Sonntagsruhe sein.

Sonntagsöffnungstage wurden extrem kurzfristig abgesagt

Wie berichtet ist das Thema Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam seit Jahren strittig. Die entsprechenden städtischen Verordnungen scheiterten regelmäßig vor Gericht, teils mussten Verkaufssonntage extrem kurzfristig abgesagt werden. Insbesondere Potsdams Innenstadthändler wollen gern von den Touristenströmen am Sonntag profitieren.

Das Land hatte das Ladenöffnungsgesetz im April 2017 geändert. Möglich sind seitdem maximal fünf stadtweite verkaufsoffene Sonntage „aus Anlass von besonderen Ereignissen“, sowie ein weiterer auf ein bestimmtes Gebiet eingeschränkter Verkaufssonntag „aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen“.

Für 2018 hat die Stadt Potsdam bislang keine verkaufsoffenen Sonntage festgelegt. Dafür wollte die Stadtverwaltung zunächst das OVG-Urteil abwerten, das nun gefallen ist. Die in dem Urteil gegebenen Hinweise werde man für 2018 berücksichtigen, sagte ein Stadtsprecher.

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