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Bernd Rubelt, parteiloser Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt in Potsdam.

© Andreas Klaer

Disziplinarverfahren gegen Potsdams Baubeigeordneten: Rubelt auf ganzer Linie entlastet

Potsdams Baubeigeordneter Bernd Rubelt (parteilos) hat keine Ordnungswidrigkeiten begangen. Oberbürgermeister Schubert zeigt sich "persönlich" erfreut darüber.

Potsdam - Der parteilose Potsdamer Baubeigeordnete Bernd Rubelt sieht sich von allen Vorwürfen entlastet, die Begründung für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn durch Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) gewesen sein sollen. Rubelt teilte den PNN am Montagnachmittag mit, dass nach dem Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark nunmehr auch die Bußgeldstelle des Zentraldienstes der Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingestellt habe. Das entsprechende Schreiben datiere vom 29. Juni 2022, so Rubelt. 

Vermutete Teilnahme an Corona-Demo

Oberbürgermeister Schubert hatte das Disziplinarverfahren wegen einer vermuteten Teilnahme Rubelts an einer Demo gegen Corona-Regeln in Werder (Havel) angestrengt. Rubelt hatte öffentlich immer wieder zu Protokoll gegeben, er habe nichts getan, „was die Einleitung eines Disziplinar- und/oder Bußgeldverfahren begründen kann“.
Bereits mit Schreiben vom 16. Mai 2022 hatte laut Rubelt das Gesundheitsamt des Landkreises die Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit erklärt, weil er als „benannter Betroffener zur Beweisaufnahme vor Ort nicht angetroffen“ worden sei. 

Rubelt sagte am Montag den PNN, er fühle sich bestätigt in seinen bisherigen Aussagen, wonach es keinen Anlass für das Disziplinarverfahren gegen ihn gebe. „Mein Part ist erledigt, jetzt muss der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter damit umgehen“, sagte Rubelt.  Oberbürgermeister Schubert, der derzeit im Urlaub ist, ließ Montagabend mitteilen: “Ich habe mich bewusst bisher nicht öffentlich zum Vorgang geäußert und bin jetzt froh, dass sich die Vorwürfe, die zu den Ermittlungen geführt haben, nicht bewahrheitet haben.“ Denn, so Schubert weiter, „es wäre für die Glaubwürdigkeit der Stadt bei der Durchsetzung der Pandemiemaßnahmen eine schwere Hypothek geworden, wenn ein leitender politischer Beamter gegen die Eindämmungsmaßnahmen des Landes verstoßen hätte“.

Rubelt wollte nicht Stellung nehmen

Es wäre ihm allerdings lieber gewesen, so der Oberbürgermeister, „wenn es eine Möglichkeit der gemeinsamen Klärung der beiden Verfahren vor dem Disziplinarverfahren gegeben hätte“. Damit spielt Schubert darauf an, dass Rubelt laut Rathaus bei den internen Vorermittlungen „mehrfach die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten“, diese aber nicht in Anspruch genommen habe. Rubelt hatte dies damit begründet, dass es sich um eine private Angelegenheit handele und er keinen Grund für eine Stellungnahme sehe.
Schubert gibt sich in seiner Erklärung von Montagabend nun versöhnlich: „Ich freue mich persönlich, dass damit Herr Rubelt von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen durch die gewissenhaften Ermittlungen des Gesundheitsamtes Potsdam-Mittelmark und der Landespolizei entlastet wurde.“ Damit sei in Potsdam „die Umsetzung so wichtiger Vorhaben wie Krampnitz oder der autofreien Innenstadt ohne die Belastung eines schwebenden Disziplinarverfahrens möglich“.


Bislang ist das Disziplinarverfahren gegen Rubelt nach Angaben der Stadtverwaltung ausgesetzt gewesen, um „den Beamten keiner Doppelbelastung auszusetzen und die Ermittlungen in diesen gesetzlich geordneten Verfahren nicht zu verzögern“. Jetzt werde es formal fortgesetzt und zum Abschluss gebracht – also mangels Vorwürfen eingestellt.
Oberbürgermeister Schubert, der wegen des Disziplinarverfahrens auch in der Kritik gestanden hatte – insbesondere, weil es nach PNN-Informationen ursprünglich auf eine anonyme Anschuldigung gegen Rubelt zurückgehen soll – bemühte sich nunmehr, das harte Vorgehen gegen den Beigeordneten zu erklären und zu rechtfertigen.

Schubert habe Verfahren einleiten müssen, behauptet die Stadt

Von Beginn an habe die Stadt „gegenüber den Stadtverordneten und auch gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert, dass die Einleitung eines Disziplinarverfahrens keine Vorverurteilung beinhaltet“, teilte Stadtsprecher Jan Brunzlow am Montag mit. Es würden nicht nur belastende, sondern auch “entlastende Umstände ermittelt und bei den weiteren Bewertungen berücksichtigt“. Und weiter: Der Oberbürgermeister habe das Disziplinarverfahren einleiten müssen, weil die gegen den Baubeigeordneten erhobenen Vorwürfe in den Vorermittlungen nicht hätten entkräftet werden können. Aufgrund des Legalitätsprinzips im Landesdisziplinargesetz sei Schubert dazu verpflichtet gewesen - wegen eines „zureichenden Verdachts von Dienstpflichtverletzungen“ gegen Rubelt. Dabei gebe es keinen Ermessensspielraum, argumentiert die Stadt.

Freilich bleibt die Frage, ob ein nicht beendetes Verfahren wegen einer mutmaßlichen Ordnungswidrigkeit tatsächlich ein Disziplinarverfahren begründet – oder ob nicht die Beendigung der Ermittlungen durch Polizei und Gesundheitsamt hätten abgewartet werden können oder müssen.

"Ich musste für mich alleine für Entlastung sorgen"

Baubeigeordneter Rubelt sagte gegenüber den PNN am Montag, es sei seit Einleitung des Disziplinarverfahrens durch Schubert „keine einfache Zeit“ für ihn gewesen. „Ich musste für mich alleine für Entlastung sorgen, das hatte ich so nicht erwartet“, so Rubelt. „Ich musste mir das Vertrauen zurückholen und die Menschen überzeugen, dass es so nicht ist, wie es gesagt wurde.“ Das sei „Stress und harte Arbeit“ gewesen. Er sei jedoch der Meinung, dass es ihm gelungen sei, Menschen von seiner Unschuld zu überzeugen, „das ist mir bestätigt worden“. Er sei sogar „überwiegend positiv angesprochen“ worden, „und manche mussten sich auch entschuldigen“. Die Zusammenarbeit mit den anderen Beigeordneten sei durch das Verfahren nicht belastet gewesen, versicherte Rubelt. Ob er im Nachgang gegen das Disziplinarverfahren und damit gegen das Handeln von Oberbürgermeister Schubert juristisch vorgehen will, ließ der Baubeigeordnete offen. 

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