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Matthias Klipp hat sich mit vielen Protagonisten in Potsdam angelegt. Er hinterlässt nun verbrannte Erde.

© M. Thomas

Disziplinarmaßnahmen gegen Potsdams Ex-Baubeigeordneten: Matthias Klipp hat kein Einsehen

Potsdams Ex-Baubeigeordneter Matthias Klipp legt Widerspruch gegen die verhängte Disziplinarmaßnahme ein. Es droht ein jahrelanger Rechtsstreit.

Potsdams abgewählter Ex-Baubeigeordneter Matthias Klipp könnte das Rathaus noch ein bisschen länger beschäftigen. Klipp hat nach PNN-Informationen Widerspruch gegen die von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) verhängten Disziplinarmaßnahmen eingelegt. Sollte Jakobs den Widerspruch per Bescheid zurückweisen, könnte Klipp vor ein Verwaltungsgericht ziehen – und mit einer Klage die Stadtverwaltung in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickeln.

Dabei wollte Jakobs genau das mit einer relativ moderaten Disziplinarmaßnahme verhindern – und die Sache vor der Wahl eines Nachfolgers für das Amt des Baubeigeordneten abwickeln. Doch Klipp, der im vergangenen Jahr über eine Hausbau-Affäre gestürzt war, zeigt sich offenbar uneinsichtig. Er will sowohl die festgestellten mittelschweren Dienstvergehen wie auch die sich daraus ergebenen Konsequenzen nicht hinnehmen. Vor allem soll sich Klipp an einem stören: Dass ihm mit der Disziplinarstrafe vorgehalten wird, vorsätzlich gegen die Beamtenpflichten verstoßen zu haben.

Auch Klipps Ruhegehalt wäre recht üppig

Wie berichtet sollte Klipps Ruhegehalt nach der von Jakobs Mitte April ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme ein Jahr lang um zehn Prozent gekürzt werden. Das ist zwar ein spürbarer Einschnitt für Klipp, dennoch wäre auch sein gekürztes Ruhegehalt, das er bis Sommer 2017 bezieht, weiterhin üppig.

Klipp würde – wäre er noch als Wahlbeamter im Dienst – laut Besoldungstabelle in der Stufe B4 ein Grundgehalt von 7581,55 Euro brutto beziehen, hinzu kommen Zuschläge für Kinder und weil er verheiratet ist. Sein Ruhegehalt – er wurde erst von Jakobs im August 2015 beurlaubt, dann von den Stadtverordneten abgewählt – bis zum endgültigen Ausscheiden 2017, beläuft sich auf 75 Prozent der Grundbezüge. Aktuell blieben ihm also etwas weniger als 5700 Euro brutto. Selbst mit den durch die Disziplinarstrafe verhängten Abzüge wären es brutto immer noch fast 5120 Euro plus Zuschläge für Kinder und Ehe. Ab Juli kämen noch einmal rund 100 Euro oben drauf, wegen der Tarifsteigerungen.

Ein riskantes Spiel

Allerdings ist davon auszugehen, dass die zehnprozentige Kürzung auch vor Gericht kaum zu kippen sein wird. Fraglich ist es auch aus einem anderen Grund, warum Klipp gegen die mit der Disziplinarstrafe festgestellten Verstöße vorgeht. Denn nach Abschluss der Disziplinarmaßnahmen würden die Details eigentlich in seiner Personalakte verschwinden. So lange er in der Privatwirtschaft tätig ist, spielt das keine Rolle. Klipp soll dem Vernehmen nach einen Job in Berlin haben.

Relevant würde die Personalakte samt Vermerk der Disziplinarstrafe erst wieder, wenn Klipp wieder in den öffentlichen Dienst will. Doch dafür ist sein Name – nach der Berichterstattung über seinen Sturz – eigentlich verbrannt. Jedenfalls ist der Widerspruch, aber auch eine mögliche Klage, für Klipp ein riskantes Spiel: Sollte er scheitern, müsste er die Kosten für die Verfahren tragen.

Verstöße gegen zentrale Pflichtens von Beamten

Wie berichtet, sind in der Disziplinarmaßnahme gegen Klipp mehrere mittelschwere, teils vorsätzliche Dienstvergehen und Verstöße gegen zentrale Pflichten von Beamten festgestellt worden, darunter gegen die Treuepflicht, die Verschwiegenheitspflicht, die uneigennützige Amtsführung, die Wohlverhaltens- und Wahrheitspflicht. Genau daran stößt sich Klipp nun, wie bei der Hausbau-Affäre zeigt er teils keine Einsicht.

Klipp hatte sein Haus größer gebaut, als vom Bebauungsplan vorgesehen. Zu Fall brachte ihn etwas anderes: Er hatte 2014 bei Mitarbeitern des von ihm geleiteten Fachbereichs per E-Mail und wochenends telefonisch versucht, Einfluss zu nehmen, damit das Genehmigungsverfahren für seinen Hausbau schneller vorangeht. Zudem verlangte er Auskünfte über Baupläne seiner Nachbarn.

Falsche Angaben zum Hausbau und zur versuchten Einflussnahme

Hinzu kommt eine Reihe weiterer Verstöße: Er machte bei seinen Klagen gegen Presseberichte, später dann gegenüber Oberbürgermeister Jakobs und den Stadtverordneten, falsche Angaben zu seinem Hausbau und über seine versuchte Einflussnahme im Genehmigungsverfahren. Zudem soll er gegenüber Journalisten als dessen Vorsitzender Interna aus dem Aufsichtsrat des städtischen Entwicklungsträgers Bornstedter Feld ausgeplaudert, dies später aber wahrheitswidrig bestritten haben.

Daneben griff er als Baubeigeordneter beim Entwicklungsträger in ein laufendes Bieterverfahren ein und erteilte eigenmächtig einen Zuschlag.

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