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DER BATTIS-BERICHT: Rechtsverletzungen und Ungleichbehandlungen

Nach Prüfung von 63 Verfahren aus den Jahren 2003 bis 2006 hat der Baurechtler Ulrich Battis folgende erhebliche Mängel in der Potsdamer Bauverwaltung festgestellt:Baurecht: Die gleichmäßige Anwendung des Baurechts ist organisatorisch nicht sichergestellt. Die so genannte „bauordnungsrechtliche Konzentrationswirkung“ sei bei vielen der geprüften Fälle nicht angewandt worden, obwohl sie gesetzlich vorschrieben ist.

Nach Prüfung von 63 Verfahren aus den Jahren 2003 bis 2006 hat der Baurechtler Ulrich Battis folgende erhebliche Mängel in der Potsdamer Bauverwaltung festgestellt:

Baurecht: Die gleichmäßige Anwendung des Baurechts ist organisatorisch nicht sichergestellt. Die so genannte „bauordnungsrechtliche Konzentrationswirkung“ sei bei vielen der geprüften Fälle nicht angewandt worden, obwohl sie gesetzlich vorschrieben ist. Die „Konzentrationswirkung“ sieht vor, dass Baugenehmigungsverfahren bei einer Behörde – der Unteren Bauaufsicht – federführend bearbeitet werden. So soll der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen wissen, ob sein Antrag vollständig ist, anstatt selbst mit allen Behörden Kontakt aufnehmen zu müssen. Dass es in Potsdam keine federführende Behörde gibt, führe zu Unzuverlässigkeiten und „gefühlter Ungleichbehandlung“. Oftmals seien Zuständigkeiten ungeklärt; dies führe zu gegensätzlichen Auskünften und Auflagen der Behörden.

Qualifikation: Da die Mitarbeiter der Baubehörden nicht alle ausreichend ausgebildet seien, werde in Genehmigungsverfahren oftmals ungleich verfahren, das Baurecht werde nicht gleichmäßig angewandt; deshalb gebe es auch Zweifel an der Rechtssicherheit von Entscheidungen. Viele Mitarbeiter der Denkmalpflege seien fachlich sehr gut qualifiziert, so der Bericht. Dennoch ergebe sich der Eindruck, die Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflegern und Bauherren sei oftmals von gegenseitiger Sympathie abhängig.

Zumutbarkeit: Teilweise beachten die Denkmalschützer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit bei der Sanierung von Denkmalen nicht. Es werde ein Maximum an Auflagen verhängt, aber wer sich dagegen wehre, habe gute Chancen, sich durchzusetzen. Jene Bauherren, die die Auflagen erfüllen, würden somit schlussendlich benachteiligt. Juristisches Vorgehen gegen Entscheidungen der Denkmalpfleger scheint fast unmöglich: Durchschnittlich dauern Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vier Jahre.

Organisation: Die Chefin der Bauverwaltung und die Leiter der untergeordneten Fachbereiche nehmen ihre Führungsaufgaben nicht ausreichend wahr. Sie hätten dafür sorgen müssen, dass die gesetzlichen Vorschriften für die Bearbeitung von Bauanträgen eingehalten und Mängel abgestellt werden. Auch bei Organisation und Koordination gibt es Defizite. In der Denkmalschutzbehörde hat Battis zudem zahlreiche Mängel bei der Aktenführung festgestellt.

Umgangsstil: Der Umgangsstil vor allem der Denkmalschutzbehörde mit Investoren sei nicht mehr zeitgemäß. Als Beispiel dafür gilt der Brief von Bereichsleiter Andreas Kalesse an TV-Moderator Günther Jauch, in dem Kalesse schrieb: „Es ist gut, dass Sie sich eine ,Investitionspause“ verordnen. Dann können Sie in Ruhe vergleichen.“ Der eigentliche Denkmalschützer sei der Bauherr, nicht die Behörde, appelliert Battis. SCH

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