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Im griechischen Restaurant Paros in Babelsberg wird der Impf- oder Genesenenstatus sorgfältig kontrolliert. 

© Ottmar Winter PNN

Coronakrise in Potsdam: Unmut über mangelnde 2G-Checks

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert stärkere Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt, ob die Regeln auch eingehalten werden. Zugleich werden starke Umsatzeinbußen im Winter befürchtet.

Potsdam - Seit Montag gilt in allen gastronomischen und kulturellen Einrichtungen in Brandenburg die 2G-Regel: Rein darf nur noch, wer geimpft oder genesen ist. Doch wird dies auch kontrolliert? Immer wieder erreichten die PNN in den vergangenen Tagen und Wochen Berichte von Leser:innen, wonach dies schon bei 3G häufig nicht der Fall sei: „Nach Einführung der 3G-Regel wurden wir in Potsdamer Restaurants nur dreimal aufgefordert, den Impfstatus vorzuweisen“, schreibt ein PNN-Leser. „Dass das auch anders geht, zeigte uns ein Besuch über ein verlängertes Wochenende in Hamburg im Oktober. Ausnahmslos wurden wir beim Betreten von Restaurants oder Cafés kontrolliert.“ Der Grund sei einfach: Das Ordnungsamt in Hamburg kontrolliere zwei bis drei Mal in der Woche, ob alle Gäste im Restaurant auch anwesend sein dürfen.

Auch andere ärgern sich über die mangelnden Kontrollen in der Stadt: „In einem Potsdamer Restaurant wies man mich ausgesprochen selbstbewusst darauf hin, dass Impfnachweise grundsätzlich nicht überprüft würden. Warum? Weil ja die 2G-Regel im Lokal gelte“, schreibt ein PNN-Leser. Die Kellnerin verwies auf das Schild am Eingang, das nur Geimpften und Genesenen den Eintritt gestatte – damit entfalle die Überprüfungspflicht.

Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro

Die Stadtverwaltung sieht das anders: „Das bloße Aufhängen eines Schildes ist nicht ausreichend, jedoch aber erforderlich“, sagt Pressesprecher Jan Brunzlow. Gleiches sagt das brandenburgische Gesundheitsministerium: Die am 12. November beschlossene Corona-Umgangsverordnung des Landes sehe ganz klar vor, dass Betreiber:innen von gastronomischen oder kulturellen Einrichtungen sicherstellen müssen, dass nur Geimpfte und Genesene – und Personen, für die Ausnahmen gelten – eingelassen werden, so Pressesprecher Gabriel Hesse. Dies gelte auch für Privatfeiern in Gaststätten. Betreiber:innen, die sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld zwischen 100 und 10.000 Euro.

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Auch der brandenburgische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sieht die Gastronom:innen in der Pflicht: „Jeder muss für die Einhaltung der 2G-Regel sorgen und die Nachweise dazu überprüfen“, sagt Dehoga-Geschäftsführer Olaf Lücke. „Wir haben alle unserer Mitglieder aufgefordert, sich daran zu halten.“ Er weist jedoch darauf hin, dass der Mehraufwand durch die Politik verkannt werde: „Man braucht im Grunde einen Mitarbeiter, der sich nur um die Kontrolle der Nachweise kümmert“, so Lücke. Doch wenn sich Gastronom:innen nicht daran halten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, würden jene bestraft, die diesen Aufwand leisten: „Es braucht stärkere Kontrollen von Seiten der Verwaltung und der Polizei, ob die 2G-Regeln umgesetzt werden“, sagt Lücke.

Im Augustiner in der Mittelstraße ist jetzt 2G sowie ein Check der Nachweise auf einem Schild an der Tür angekündigt.
Im Augustiner in der Mittelstraße ist jetzt 2G sowie ein Check der Nachweise auf einem Schild an der Tür angekündigt.

© Ottmar Winter

Viele Gäste froh über Kontrollen

Einige gastronomische und kulturelle Einrichtungen in Potsdam überprüfen sehr gewissenhaft den Impfstatus ihrer Gäste. Zu ihnen gehört das griechische Restaurant Paros in Babelsberg: „Wir kontrollieren natürlich seit der Einführung von 3G, auch wenn es ein Mehraufwand für uns ist“, sagt eine Mitarbeiterin. Wer keinen gültigen Nachweis habe, muss entweder draußen Platz nehmen oder gehen. „Die meisten Gäste sind sehr froh, dass wir kontrollieren“, so die Mitarbeiterin. Die zusätzliche Kontrolle des Ausweises, um festzustellen, ob der 2G-Nachweis auch echt ist, sei jedoch freiwillig.

Tatsächlich sind viele Gastronom:innen verunsichert, was die Kontrolle des Ausweises anbelangt: Bei vielen ist Ansicht verbreitet, dass nur Polizei und staatliche Stellen das Vorzeigen des Ausweises verlangen dürfen. Allerdings steht auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums: „Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen.“ Dies sei notwendig, um Missbrauch zu verhindern, so das Ministerium.

Auch in der Coronaschutz-Verordnung des Landes steht: „Die Nachweisführung hat durch Gewährung der Einsichtnahme in den Testnachweis gemeinsam mit der Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument im Original zu erfolgen.“ Dies gelte auch für den Impfnachweis, so Sprecher Hesse.

Polizei und Ordnungsämter leisten Amtshilfe

Auch im Thalia Kino in Babelsberg werden Nachweise konsequent geprüft: „Wir lassen uns alle Dokumente zeigen und schauen bei Tests auch auf das Datum“, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin des Thalia-Kinos Daniela Zuklic. Die Kontrolle des Ausweises werde allerdings meist nur vorgenommen, wenn der Verdacht aufkommt, dass bei den Nachweisen etwas nicht stimmt oder dieser von einer anderen Person stammen könnten. Eine Kontrolle durch die Stadt gab es bislang nicht, sagt Zuklic: „Ich gehe aber davon aus, dass das künftig passieren wird und finde das auch in Ordnung.“

Normalerweise wären die kommunalen Gesundheitsämter für solche Kontrollen zuständig, sagt Ministeriumssprecher Hesse: „Da diese aber momentan überlastet sind, hat das Innenministerium bereits angekündigt, dass Polizei und Ordnungsämter hier Amtshilfe leisten und Stichprobenkontrollen durchführen werden.“

Der Dehoga indes fürchtet angesichts der vierten Welle und der 2G-Regelung starke Umsatzeinbußen im Winter: „Es gibt massive Stornierungen von Übernachtungen und Feiern“, sagt Geschäftsführer Lücke. Er erwarte daher von der Politik eine Fortführung der Corona-Hilfen: „Mit diesen Umsätzen kommen wir nicht über den Winter.“ Tatsächlich sei die Situation im letzten Winter sogar besser gewesen als jetzt: „Da waren wir besser aufgestellt, denn wir wussten, was auf uns zukommt“, sagt Lücke. Die jetzigen Verschärfungen der Regelungen seien viel kurzfristiger erfolgt.

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