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Mohammad Alsulaiman betreibt in Potsdam das arabische Restaurant „De Lewante“.

© Andreas Klaer

Coronakrise in Potsdam: Diese Regeln gelten beim Restaurantbesuch

Ab heute sind Restaurants wieder offen. Aber: Was muss man als Gast ab jetzt beachten?

Potsdam - Ein Essen mit der Familie, Kaffee und Kuchen unter freiem Himmel: Restaurants, Kneipen und Cafés sind nach etwa zwei Monaten Zwangspause seit Freitag für Gäste wieder offen. Für Betreiber und Besucher gelten wegen der Corona-Pandemie Auflagen.

Zu welchen Zeiten dürfen Gäste in Restaurants, Kneipen und Cafés?

Gastronomiebetriebe, die zubereitete Speisen anbieten, öffnen ab dem 15. Mai von 6 bis 22 Uhr für den Publikumsverkehr. Voraussetzung ist, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und sichergestellt werden. Bislang blieben gastronomische Angebote auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt. Genaueres steht in einer Handreichung für das Gastgewerbe von Wirtschaftsministerium und Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Brandenburg.

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Kann man spontan Essen gehen?

Gäste sollten möglichst vorher einen Platz reservieren, empfiehlt die Dehoga. So können vom Betreiber die Kapazitätsgrenzen kontrolliert und Überbuchungen verhindert werden. Zudem kann eine Ankunftszeit mit den Gästen vereinbart werden, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu verhindern. Gäste können sowohl draußen als auch drinnen bedient werden. Zudem sollten sich die Besucher darauf einstellen, dass sie zur Kontaktverfolgung durch den Betreiber ihren Namen in eine Liste eintragen und sich so als Gäste registrieren. Auch das hat die Dehoga empfohlen.

Welche Hygienevorschriften gelten für die Gäste?

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie in Potsdam und Brandenburg finden Sie hier in unserem Newsblog.] 

Besucher müssen vor dem Betreten eines Gastraums gründlich die Hände desinfizieren, die Restaurant-und Gaststättenbetreiber sollten die Mittel dafür am Eingang bereitstellen. Zudem wird Gästen ein Platz zugewiesen. Die Garderobe wird nicht entgegengenommen, sie soll am Platz verbleiben. Besucher sollten Körperkontakt vermeiden, Händeschütteln oder Schulterklopfen unterlassen und beim Kommunizieren den Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten. Zudem sollten sie in die Armbeuge husten oder niesen. Die Gastronomen setzen auch auf das gegenseitige Verständnis. Aus Rücksicht auf andere sollte der Gast beispielsweise die Atem-Mund-Maske beim Gang zur Toilette tragen. Gäste sollten nach Möglichkeit kontaktlos zahlen.

Wer darf mit wem an einem Tisch sitzen?

Hier gilt die Eindämmungsverordnung des Landes. Mit den zuletzt gelockerten Kontaktbeschränkungen darf es Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich mit Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts geben - diese Menschen dürfen also an einem Tisch sitzen. Zwischen Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.

Wie können mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden?

Im Fall der Fälle kann das durch die Kontaktdaten der Gäste gewährleistet werden. Der jeweilige Gastronomiebetrieb sollte auf Empfehlung der Dehoga die Daten aller Gäste pro Reservierung oder Anmeldung erfassen. Diese Daten dürfen einen Monat aufbewahrt, sie dürfen aber nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Silke Nauschütz dpa

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