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Wen muss ich kontaktieren, wenn der Coronatest positiv ist?

© dpa

Corona-Test positiv - und nun?: Diese Corona-Regeln gelten in Potsdam

Corona-Test positiv - in Potsdam ist das täglich für Hunderte Realität. Aber wie reagiert man in diesem Fall? Die wichtigsten Fragen, Antworten und Corona-Regeln im Überblick.

Potsdam - Schnelltests sind für viele zu Begleitern des Alltags geworden. Was tun, wenn ein Corona-Test positiv ausfällt? Jüngst hat die Stadt Potsdam eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht (21.1.22). Welche Regeln gelten nun? Der Überblick. 

Wie reagiere ich auf einen Positivtest? 

Wenn der Selbsttest zwei Striche und damit ein positives Ergebnis anzeigt, muss dieses durch einen offiziellen Test bestätigt werden. Das liegt an der Fehleranfälligkeit der Antigen-Schnelltests, die zu Hause durchgeführt werden. „Wenn es Ihnen gut geht und Sie keine Symptome einer Erkältungserkrankung aufweisen, dann wenden Sie sich hierzu an ein Testzentrum oder an eine Apotheke und führen dort einen Antigen-Schnelltest oder ’Bürgertest’ durch“, empfiehlt Stadtsprecher Jan Brunzlow. Bei Erkältungssymptomen oder anderen neuen Beschwerden ist der Hausarzt der beste Ansprechpartner für einen Test. Gleiches gilt für Kinder. Die offizielle Bestätigung der Infektion bringt ein PCR-Test. 

Wo kann ich den Bestätigungs-PCR-Test durchführen?

Auch für einen PCR-Test nach einem positiven Bürgertest ist die beste Anlaufstelle meist der Hausarzt. Gegen Vorlage des Schnelltest-Ergebnisses kann der Test alternativ bei einigen der 70 Teststellen in Potsdam durchgeführt werden. Eine offizielle Liste der PCR-Teststellen hat die Stadt nicht. Unter anderem ist das in der Teststelle Science Park in Golm und der Teststelle im UCI-Kino in den Bahnhofspassagen möglich, hier kann bei der Online-Reservierung die Option „verordneter PCR-Test“ ausgewählt werden. Der Bestätigungs-PCR-Test ist kostenlos. Noch gibt es keine Regelung für eine Priorisierung von bestimmen Bevölkerungsgruppen für PCR-Tests.

Kann ich erfahren, mit welcher Virus-Variante ich infiziert bin?

Die Labore werten nur bei einem Teil der Proben aus, um welche Variante es sich handelt. In dem Fall kann auch der Patient das Ergebnis erfahren. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Für die geltenden Regeln spielt die Variante aber keine Rolle. 

Wen sollte ich benachrichtigen, wenn ich mich infiziert habe? 

Dem Gesundheitsamt müssen das Testergebnis, Adresse und Kontaktdaten sowie enge Kontaktpersonen an infektionsschutz@rathaus.potsdam.de mitgeteilt werden. Auch muss der Infizierte enge Kontaktpersonen direkt benachrichtigen, damit diese in den Folgetagen Schnelltests durchführen und auf Symptome achten können. Auch der Arbeitgeber oder bei Kindern die Schule oder Kita sollte informiert werden. 

Wer muss in häusliche Isolation?

Anders als inzwischen im Sprachgebrauch üblich sind Quarantäne und häusliche Isolation nicht dasselbe. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss für zehn Tage in Isolation. Gezählt wird bei symptomlosem Verlauf ab dem Tag des PCR-Abstrichs. Wenn Symptome auftauchen, zählt dieser Tag als Beginn der Isolation. Nach sieben Tagen kann die Absonderung durch einen Negativtest beendet werden, vorausgesetzt, man ist seit 48 Stunden symptomfrei. Für Klinikpersonal und Mitarbeiter in der Pflege ist zum Freitesten ein PCR-Test nötig, für alle anderen reicht ein Bürgertest aus dem Testzentrum oder der Apotheke. Eine Liste ist unter potsdam.de/schnelltest verfügbar. 

Wer kommt in Quarantäne?

In Quarantäne müssen enge Kontaktpersonen von Infizierten. Dazu gehören die Mitglieder desselben Haushalts. Zusätzlich werden die Personen dazugerechnet, die innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem PCR-Abstrich ohne Maske und Abstand länger als zehn Minuten Kontakt zu der infizierten Person hatten oder sich länger als zehn Minuten mit dieser in einem Raum aufgehalten haben. Die Quarantäne für Kontaktpersonen gilt für zehn Tage. Nach sieben Tagen können auch sie sich per negativem Bürgertest oder PCR-Test freitesten. Gezählt wird ab dem Tag des letzten Kontakts oder bei Mitgliedern des Haushalts der Abstrich-Tag des positiv Getesteten. 

Was gilt für Geimpfte und Genesene? 

Frisch vollständig Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für Kontaktpersonen ausgenommen. Das heißt: Personen, die ihre Booster-Impfung erhalten haben, Zweifach-Geimpfte oder Genesene, seit deren Impfung oder Erkrankung maximal drei Monate vergangen sind und geimpfte Genesene. So dürfen beispielsweise geboosterte Eltern von infizierten Kindern das Haus auch weiterhin verlassen. Allerdings sollten diese Personen trotzdem auf Symptome achten und sich gegebenenfalls testen lassen. 

Was passiert, wenn sich in der Quarantäne Haushaltsmitglieder anstecken?

Die gute Nachricht: Die Quarantäne verlängert sich dadurch nicht. Startpunkt der Zählung ist weiterhin der PCR-Abstrich oder Symptombeginn des ersten Infizierten im Haushalt. 

Wird die Quarantäne oder Isolation schriftlich angeordnet?

Nein. Das Gesundheitsamt verschickt keinen Bescheid. Grundlage ist die aktuell gültige Allgemeinverfügung der Stadt, hier sind die Regeln festgehalten. 

Was muss ich in Isolation und Quarantäne beachten?

„Sie dürfen die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen.“ So fasst die Allgemeinverordnung die Regel zusammen. Ausnahmen sind Arztbesuche oder der PCR-Test. Auch darf kein Besuch empfangen werden. Während der Zeit müssen Infizierte und Kontaktpersonen täglich Fieber messen und ein Symptomtagebuch führen. Zudem soll „eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern eingehalten“ werden – allerdings nur „nach Möglichkeit“. 

Woher bekomme ich den Bescheid für den Arbeitgeber?

Als Bescheinigung kann dem Arbeitgeber der positive PCR-Test gemeinsam mit der Allgemeinverfügung der Stadt vorgelegt werden. Auf Anfrage stellt das Gesundheitsamt auch Quarantäne-Bescheinigungen aus. 

Meldet sich das Gesundheitsamt bei Infizierten?

Wenn dem Gesundheitsamt das Ergebnis vorliegt meldet es sich „zeitnah“, so Stadtsprecher Brunzlow. Wie schnell das geht, hängt von der Zahl der Neuinfektionen ab.

Macht das Gesundheitsamt noch Kontaktnachverfolgung? 

Zum Teil. Das Gesundheitsamt konzentriert sich bei der Kontaktnachverfolgung auf vulnerable Gruppen und Cluster. „Eine Einzelkontaktverfolgung beispielsweise in Kitas und Schulen ist aufgrund der großen Anzahl von Neuinfektionen aktuell nicht möglich“, so Brunzlow. 

Schulkinder sollen ein Selbstmonitoring durchführen. Was heißt das konkret?

Wird ein Schulkind positiv auf das Coronavirus getestet, muss seit dem 13. Januar in Potsdam nicht mehr die ganze Klasse als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Klassenkameraden können weiterhin die Schule und den Hort besuchen, müssen aber ein Selbstmonitoring durchführen. Das bedeutet, die Kinder und Jugendlichen müssen fünf Tage lang täglich einen Schnelltest durchführen. Anders als bei den üblichen Tests von Schülern muss dies aber nicht dokumentiert werden, die Lehrer müssen also nicht täglich den ausgefüllten Testzettel kontrollieren. Diese Selbstkontrolle gilt für alle Schüler, auch für geimpfte und genesene. Die Regelung bedeutet aber nicht, dass gar keine Schüler mehr in Quarantäne müssen: Wird ein Mitglied des Haushalts wie ein Elternteil oder ein Geschwisterkind positiv getestet, gilt die Quarantäneregel für Kontaktpersonen. 

In Kitas setzt Potsdam strengere Regeln um. Was gilt hier?

Bei Kitas wendet Potsdam andere Regeln an, als an Schulen. Bei Fällen in Kindergärten und Krippen werden somit auch weiterhin die Kontaktkinder für sieben Tage in Quarantäne geschickt, verkürzbar auf fünf Tage. Als Grund nannte Amtsärztin Kristina Böhm, dass Kitakinder keine Masken tragen und noch nicht flächendeckend getestet werden. Wie berichtet kommt die Testpflicht für Kitas am 7. Februar. Ausgenommen von der Kita-Quarantäne sind geimpfte – ab fünf Jahren können Kinder bekanntlich ein Vakzin erhalten – und genesene Kinder. Allerdings darf die Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Bei welchen Symptomen sollte ich einen Arzt kontaktieren? 

Viele positiv getestete Personen haben für ihren PCR-Bestätigungstest sowieso Kontakt zu ihrem Hausarzt. „Telefonisch wird auch nach Symptomen gefragt. Je nach Symptomlast entscheidet der Arzt, ob eine Behandlung oder weitere Untersuchungen nötig sind“, beschreibt die Potsdamer Hausärztin Astrid Tributh. 

Sind die Symptome bei Omikron anders als bei Delta?

Hausärztin Tributh beobachtet, wie auch viele Studien zeigen, in ihrer Praxis eher milde Verläufe bei Omikron-Infektionen. „Bei der Delta-Variante hat sich der Zustand mancher Patienten nach einigen Tagen verschlechtert“, beschreibt sie. Bei Infizierten der Omikron-Variante sei das in ihrer Praxis bislang nicht der Fall gewesen. „Das ist eher beruhigend.“ Bei Kindern kämen recht häufig Bauchschmerzen und Durchfall vor. 

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