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Der Volkspark Potsdam öffnet wieder für Spaziergänger.

© Andreas Klaer

Corona-Lockerungen in Potsdam: Volkspark ab 28. April teilweise geöffnet

Joggen und Radfahren sind ab Dienstag auch wieder im Volkspark erlaubt. Die Sportflächen bleiben größtenteils gesperrt und auch der Vereinssport muss weiterhin ruhen.

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Potsdam - Der Volkspark Potsdam soll ab Dienstag, 28. April wieder teilweise eröffnet werden. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, soll der Park zunächst zu eingeschränkten Öffnungszeiten täglich zwischen 9.30 und 19.30 Uhr in Teilen genutzt werden können. Erlaubt seien dort sportlich-individuelle Aktivitäten wie Joggen oder Radfahren. Auch das Spazierengehen sowie ein kurzzeitiges Verweilen sei gestattet, heißt es weiter. Bestimmte Bereiche wie der Waldpark sowie alle Spiel- und Sportanlagen und auch sämtliche Sanitäreinrichtungen des Volksparkes bleiben demnach allerdings bis auf Weiteres geschlossen. Dafür wird die Eintrittspflicht laut Verwaltung ausgesetzt. Die wegen der Corona-Pandemie geltenden Abstands- und Hygienevorschriften würden jedoch kontrolliert.

Keine Lockerungen für Vereinssport

Noch keine großen Lockerungen gibt es für den Vereinssport in Potsdam. Die Stadt teilte in einer weiteren Information mit, dass gemäß der landesweiten Eindämmungsverordnung weiterhin „der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios“ untersagt ist. Auch der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen bleibt verboten, heißt es weiter. Die Verordnung gestatte lediglich Ausnahmen in begründeten Einzelfällen. Diese würden vom Gesundheitsamt geprüft, die Anträge auf Ausnahmegenehmigung könnten ab sofort gestellt werden.

Dabei konkretisiert die Stadt, welche Ausnahmen überhaupt genehmigungsfähig sind: Ein Training werde gestattet, wenn es aus medizinischen Gesichtspunkten notwendig sei, wie beispielsweise bei Hochleistungssportlern, die bei abrupten Trainingsunterbrechungen Herz-Kreislauf-Schwierigkeiten bekommen können. Außerdem gebe es eine Ausnahmegenehmigung, wenn das Training für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit „auf höchster überregionaler Ebene“ wie bei Erstligisten relevant ist, gleiches gilt für Bundeskader. Auch dann seien aber nur Kleingruppentrainings mit maximal sieben Personen erlaubt. 

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