zum Hauptinhalt
Sind nächtliche Ausgangsbeschränkungen verfassungswidrig?

© Andreas Klaer

Corona-Beschränkungen in Brandenburg: Potsdamer Staatsrechtler hält Ausgangssperre für verfassungswidrig

Die Corona-Ausgangsbeschränkung gilt schon in Brandenburg, bundesweit soll sie auch kommen. Der Potsdamer Rechtsprofessor Thorsten Ingo Schmidt sagt, die Regel verstoße gegen das Grundgesetz.

Potsdam - Die nächtliche Ausgangsbeschänkung in Regionen mit hohen Infektionszahlen in Brandenburg verstößt nach Ansicht des Staatsrechtlers Thorsten Ingo Schmidt gegen das Grundgesetz. „Das ist ein schwerwiegender Eingriff und er ist verfassungswidrig“, sagte der Potsdamer Wissenschaftler der Deutschen Presse-Agentur. Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mit über 100 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche greife in die Freiheit der Person nach Artikel 2 und in die Freizügigkeit nach Artikel 11 ein, sowie in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2.

Gefahr von Verlagerungseffekten?

„Eigentlich läuft es darauf hinaus, dass man sich von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr zuhause aufzuhalten hat“, sagte der Staatsrechtler. „Das kann zwar schon mit dem Gesundheitsschutz begründet werden, nur dann muss der Eingriff geeignet, erforderlich und angemessen sein.“ Die Wirkung sei allerdings, dass es zu Verlagerungseffekten kommen werde, zum Beispiel, wenn alle um 21.00 Uhr einen Spaziergang machen wollten. „Das kann sogar kontraproduktiv sein, das heißt, es gibt mehr Kontakte tagsüber. Sie werden um Mitternacht weniger Leute draußen treffen als um 12.00 Uhr mittags“, sagte Thorsten Ingo Schmidt. „Ich habe schon erhebliche Zweifel, ob die Maßnahme überhaupt geeignet ist.“

Thorsten Ingo Schmidt lehrt an der Universität Potsdam Staatsrecht. 
Thorsten Ingo Schmidt lehrt an der Universität Potsdam Staatsrecht. 

© Andreas Klaer

Die Ausgangsbeschränkung geht nach Einschätzung des Juristen „am Ziel vorbei“. „Die Gefahr für Infektionen besteht nicht, wenn ein einsamer Spaziergänger unterwegs ist. Die Gefahr sind private Treffen“, sagte Schmidt. „Meines Erachtens bringt die Ausgangsbeschränkung sogar deutliche Nachteile und ist unangemessen. Hier wird ein Automatismus verhängt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100, völlig unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten.“ Einen Pluspunkt stelle immerhin dar, dass die Maßnahmen nur in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten greifen. „Das ist grundrechtsschonender als flächendeckend im ganzen Land.“

Woidke hatte den Eingriff verteidigt

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Samstag von einem schweren Eingriff in die Grundrechte gesprochen, diesen aber verteidigt. „Diesen Eingriff nehmen wir nur deshalb vor, weil aus unserer Sicht es wichtig ist, die Infektionsdynamik zu bremsen.“

Seit Montag gilt in Brandenburg ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eine schärfere Corona-Notbremse, dazu zählt die Ausgangsbeschränkung. Wenn der Wert von 200 übertroffen wird, müssen neben weiterführenden Schulen auch Grundschulen und Kitas schließen. In der Bundes-Notbremse soll die Ausgangsbeschränkung nach der Vereinbarung der Bundestagsfraktionen von Union und SPD zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr kommen, nicht ab 21.00 Uhr. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Der Potsdamer Staatsrechtler sagte: „Je früher es von der Uhrzeit anfängt mit der Ausgangssperre, umso schwerer wirkt der Grundrechtseingriff.“ (dpa)

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false