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Das FH-Gebäude am Alten Markt soll abgerissen werden. Mit dem Bürgerbegehren soll dies verhindert werden.

© A. Klaer

Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte: Stadt hält Begehren für unzulässig

Die Initiative „Potsdamer Mitte neu denken“ hat rund 17.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Die Stadt Potsdam hält das Begehren aber für rechtlich nicht zulässig. Dennoch will sie auf die Initiatoren zugehen.

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Potsdam - Die Stadt Potsdam hält das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte für rechtlich unzulässig. "Es entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen der Kommunalverfassung", teilte die Stadtverwaltung Potsdam auf einer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag mit. Das Begehren führe die Bürger in die Irre, hieß es weiter. "Ihnen wird suggeriert, dass mit einer Verfolgung der im Begehren vorgeschlagenen Punkte ein Erhalt des Fachhochschulgebäudes, des Staudenhofs oder des Mercure erreicht werden kann", teilte die Stadt mit. "Tatsächlich führt weder ein Veräußerungsverbot noch ein Verzicht auf den Einsatz von Fördermitteln für den Abriss der Gebäude zwangsläufig dazu, dass diese Gebäude stehen bleiben und weiter genutzt werden." Darüber hinaus stellten sich noch sanierungsrechtliche Fragen und es fehle ein Kostendeckungsvorschlag, hieß es weiter. Deswegen werde Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) - nach rechtlicher Prüfung - den Stadtverordneten in der Sitzung am 14. September vorschlagen, das Begehren für unzulässig zu erklären.

Hotel Mercure soll erst einmal nicht abgerissen werden

Allerdings wolle man einige Diskussionspunkte des Bürgerbegehrens aufgreifen, teilte die Stadt weiter mit. Jakobs werde den Stadtverordneten bei der Sitzung in zwei Wochen vorschlagen, "das Leitbautenkonzept und das Vorgehen zur Umsetzung des Masterplans Lustgarten anzupassen". So soll das Hotel Mercure "erst einmal" nicht abgerissen werden, wie es am Mittwoch hieß. Allerdings ist dies derzeit sowieso nicht möglich, da der Stadt das Hotel nicht gehört und der Eigentümer des Gebäude wie berichtet nicht verkaufen will. 

Außerdem soll der Staudenhof im Eigentum der städtischen Pro Potsdam bleiben, die dann das Grundstück entwickeln wird. Laut Stadt soll dort nach dem Abriss des Wohnkomplexes neuer preisgünstiger Wohnraum entstehen, der im kommunalen Eigentum bleiben soll. "Eine neue Kindertagesstätte für die Familien, die in die neuen Wohnungen einziehen, könnte das Angebot ergänzen", sagte Jakobs weiter.

Die Initiatoren reagierten am Nachmittag mit Unverständnis. Sie hoffen, dass die Mehrheit der Stadtverordneten am 14. September der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung nicht folgt und "stattdessen die Willensbekundung von über 14.700 Potsdamern ernstnimmt und zu einem strittigen Thema der Stadtentwicklung eine direkte Beteiligung möglich macht." 

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Stadtverwaltung äußerte bereits im Juni Zweifel an Zulässigkeit des Begehrens

Anfang Juli überreichten die Unterstützer des Bürgerbegehrens gegen den Abriss der DDR-Bauten in der Potsdamer Mitte dem Wahlleiter Matthias Förster 17.017 Unterschriften. Bereits im Juni zweifelte das Rathaus Potsdam an der Rechtmäßigkeit des Begehrens, weil die Fragestellung unzulässig sei, hieß es. Hintergrund ist die brandenburgische Kommunalverfassung, in der es heißt: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen.“ Doch genau das könnte nun der Knackpunkt sein, teilte Rathaussprecher Stefan Schulz auf PNN-Anfrage mit.

Die Initiatoren kritisierten daraufhin die Stadtverwaltung scharf. „Der Versuch, mit dem Beschluss zur Umsetzung des Leitbautenkonzepts noch schnell vollendete Tatsachen zu schaffen und das Bürgerbegehren auszuhebeln, zeigt die Unsicherheit der Rathauskooperation vor der Anwendung der Instrumente der direkten Demokratie und vor den Haltungen eines großen Teils der Potsdamer Einwohnerschaft", hieß es im Juni.

Weitere Hintergründe zu der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, Reaktionen und welche weiteren Schritte nun folgen sollen, lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Potsdamer Neuesten Nachrichten

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