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Der Prozess wird seit Montag zum Teil neu aufgerollt.

© Sebastian Gabsch

Update

Brutaler Überfall in der Bertinistraße: Landgericht senkt Strafmaß der Haupttäter

Der Überfall sorgte in Potsdam für Entsetzen: Die Täter hatten im Juli 2017 nachts eine Familie beraubt und in Todesangst versetzt. Nun hat das Landgericht ein neues Urteil gesprochen.

Nach einem brutalen Raubüberfall in der Bertinistraße in der Nauener Vorstadt und der anschließenden Verurteilung der Täter vor rund drei Jahren müssen diese nun kürzer ins Gefängnis als bisher geplant. Das habe das Landgericht am frühen Montagabend geurteilt, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf PNN-Nachfrage. Demnach sind die beiden Hautangeklagten zu neuen Freiheitsstrafen von sechs Jahren und neun Monaten beziehungsweise sechs Jahren verurteilt worden. Im ersten Prozess hatte das Gericht ein Strafmaß von neun Jahren und sechs Monaten beziehungsweise achteinhalb Jahren beschlossen. 

In dem Prozess war am Montag noch einmal das damalige Urteil verlesen worden. Im Beisein des bei dem Überfall hart attackierten Familienvaters, der während der Verlesung sichtlich getroffen wirkte, wurden die Details des Geschehens in einer verregneten Nacht im Juli 2017 geschildert. Die Täter hatten wie damals berichtet in dem Haus eine hohe Bargeldsumme vermutet und waren dort nachts eingebrochen. Sie hatten das dort lebende Ehepaar und eines ihrer Kinder in ihre Gewalt gebracht, sie geschlagen, getreten, bedroht und sie mit Messern in Todesangst versetzt. Der bereits am Kopf blutenden Frau gelang jedoch die Flucht auf ein Nachbargrundstück – weswegen die Täter in der Folge auch mit mehreren Tausend Euro und Schmuck als Beute das Weite suchen wollten. 

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Allerdings war das Fluchtfahrzeug mit zwei Komplizen – einer davon der Anstifter – da schon weggefahren. So liefen und schwammen die jungen Männer in Richtung Glienicker Brücke, erwischten dort eine Bahn, in der sie dann verhaftet worden waren. Die Brutalität des Überfalls hatte in Potsdam für Entsetzen gesorgt.

Urteil gegen Anstifter hat Bestand

2019 waren dann drei Männer zu Haftstrafen zwischen fünf und neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Die beiden Haupttäter hatten nach dem Verfahren eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beantragt. Der BGH reklamierte in der Folge, dass ein möglicher Strafmilderungsgrund – die durch die Angeklagten geleistete Aufklärungshilfe durch Benennung eines Mittäters – im Urteil nicht ausreichend erörtert worden sei. 

Daher musste das Landgericht das Verfahren in dieser Hinsicht überprüfen. Unter anderem waren Kriminalbeamte geladen, die das „aufklärungsbezogene Einlassungsverhalten der Angeklagten“ näher darstellen sollten“, wie das Gericht geschildert hatte.

Für den damals dritten Verurteilten – den Anstifter zum Überfall, der sich aber am Tatgeschehen nicht beteiligt hatte – ist das Urteil indes rechtskräftig. Seine fünf Jahre Haft hatten vor dem Bundesgerichtshof weiter Bestand. 

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