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Landeshauptstadt: Bootshaus darf umgebaut werden Gericht entscheidet

im Kongsnaes-Streit

Berliner Vorstadt - Im Streit um die Matrosenstation Kongsnaes am Jungfernsee-Ufer hat das Potsdamer Verwaltungsgericht eine Entscheidung zum geplanten Umbau des Bootshauses gefällt: Die Klage der Anwohner gegen die Baugenehmigung hat nach Beschluss der 4. Kammer des Gerichts keine aufschiebende Wirkung; damit kann Inhaber und Bauherr Michael Linckersdorff mit dem Bootshaus-Umbau beginnen. Genehmigt sind nach Auskunft des Gerichts damit der Bau von drei Wohnungen, eines gläsernen Anbaus und vier Garagen.

Mit dem bisher nicht genehmigten Wiederaufbau der Ventehalle als Restaurant und der Errichtung einer Steganlage hat der Gerichtsbeschluss nichts zu tun. Darauf wies Gerichtssprecher Ruben Langer hin. Die Stadtverwaltung kündigte gestern an, noch im Juni die Baugenehmigungen für Ventehalle und Steganlage zu erteilen. Der Bauherr werde in der kommenden Woche Änderungen an seinen Plänen vornehmen, die nach den Beteiligungsverfahren nötig seien.

Der Streit um die Matrosenstation schwelt seit Jahren. Anwohner, die sich zur Initiative „Kein Kongsnaes Kommerz“ zusammengeschlossen haben, werfen dem Inhaber Linckersdorff vor, er werde mit einer Großgastronomie in der Ventehalle dem Welterbe schaden. In diesem Zusammenhang hatten die Anwohner eine gewerbliche Nutzung des Bootshauses vermutet. Linckersdorff hat diese Vorwürfe immer zurückgewiesen. Für das Bootshaus habe er lediglich eine Wohnnutzung beantragt. Den jüngsten Gerichtsbeschluss kommentierte Linckersdorff mit den Worten: „Nun ist dem Kahn der Wutbürger der Wind aus den Segeln genommen worden, er ist auf Grund gelaufen und gesunken.“ Die Klage der Anwohner sei „ein Konstrukt aus Lügen und Unterstellungen“ und habe ihn diffamiert. Der Anwalt der Initiative „Kein Kongsnaes Kommerz“, Reiner Geulen, sprach dagegen von einem Pyrrhus-Sieg für Linckersdorff. Denn das Bootshaus könne nun definitv nicht mehr für die Gastronomie der Ventehalle genutzt werden. SCH

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