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Der Jahreswechsel in der Berliner Vorstadt.

© Peter Raddatz (2018)

Update

Keine Verbotszonen: Silvester-Feuerwerk ist in Potsdam (fast) überall erlaubt

Ab dem 28. Dezember startet der offizielle Feuerwerk-Verkauf. Silvester darf in Potsdam nach Herzenslust geböllert werden - fast überall.

Potsdam - In der Landeshauptstadt Potsdam wird es zur Silvesternacht kein Böllerverbot geben, auch nicht in der Innenstadt. Dieses Ergebnis einer mehrmonatigen Prüfung stellte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) bereits Anfang Dezember den Potsdamer Stadtverordneten vor.

Schubert sagte, es läge nach eingeholten Expertisen „keine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ vor, die flächendeckende Verbote rechtfertigen würden. Als Grundlage habe man die Schadensbilder der vergangenen drei Silvesternächte betrachtet. Und ein reines Böllerverbot, das rechtlich laut Schubert gerade in dichtbesiedelten Gebieten zulässig wäre, sei ebenso „kaum möglich“ – „nicht zuletzt wegen der begrenzten Personalkapazitäten“ von Polizei und Ordnungsdiensten „in einer einsatzintensiven Nacht wie Silvester“.

Alternativen wie Licht- und Lasershows nutzen

Gleichwohl rate der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Kommunen, vermehrt auch umweltfreundliche Alternativen wie Licht- und Lasershows in Betracht zu ziehen, sagte Schubert. Allerdings plant die Stadt keine solche Maßnahme. Man wolle aber öffentlichkeitswirksam für den „achtsamen Gebrauch“ von Feuerwerk werben, was der Kommunalzusammenschluss auch empfehle.

Kritik daran kam von Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Andreas Walter: „Andere Städte machen dies doch vor.“ Auch im Sinne des Gesundheitsschutzes sei ein Verbot sinnvoll – angesichts tausender Tonnen Feinstaub, die in Silvesternächten entstünden. Auch mit solchen Argumenten hatte die Deutsche Umwelthilfe dieses Jahr für dutzende deutschen Kommunen ein offizielles Verbot für Böller und Silvesterfeuerwerk innerhalb von Innenstädten beantragt, auch in Potsdam. Hingegen sagte der CDU-Stadtverordnete Wieland Niekisch, das Feuerwerk sei seit Jahrhunderten eine Tradition um böse Geister zu verscheuchen – er lehne daher solche Verbote ab.

Die Stadtverwaltung hatte nach Meldungen über schwere Verletzungen und Sachbeschädigungen in der vergangenen Silvesternacht im Januar noch punktuelle Verbote erwogen – und wollte dazu wie berichtet ein Meinungsbild bei Feuerwehr, Umweltexperten, Unternehmen und Stadtverordneten einholen.

Am Samstag startet der Feuerwerk-Verkauf.
Am Samstag startet der Feuerwerk-Verkauf.

© Sebastian Gabsch

Potsdamer startet Petition

Der Potsdamer Ekkehard Korthals hat auf der Online-Plattform www.change.org eine Petition für ein Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk in Potsdam gestartet. Leider würden „die Silvesternacht und die Tage davor und danach zum Kriegsschauplatz“, heißt es in dem Aufruf. Bis Freitagnachmittag hatten knapp 900 Personen den Aufruf unterschrieben.

Die Umwelthilfe hatte erklärt, betroffene Kommunen hätten schon jetzt eine rechtliche Handhabe, Verbote für bestimmte Stadtteile durchzusetzen. Als Beispiele wurden Städte wie München oder Nürnberg genannt. In Landshut etwa wurde zum vergangenen Jahreswechsel die Altstadt für Silvester-Böller gesperrt und stattdessen eine Licht- und Lasershow organisiert, hieß es. Die Umwelthilfe stützt sich auch auf eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag der Organisation Ende Juli mit 1273 Personen. Danach befürworten 58 Prozent „eher“ oder gar „voll und ganz“ ein Ende der Silvesterknallerei. 40 Prozent wollen dagegen an dem Brauch festhalten.

Rekord-Feinstaubbelastungen an Neujahr

Laut Umwelthilfe setzen die abgebrannten Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel innerhalb weniger Stunden etwa 5000 Tonnen gesundheitsschädlichen Feinstaub frei. Das entspreche 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge. Am ersten Tag eines jeden Jahres herrschten in deutschen Städten teilweise Rekord-Feinstaubbelastungen, so die DUH. So waren in der Großbeerenstraße zuletzt zum Neujahr 342 Mikrogramm je Kubikmeter registriert worden – der Grenzwert liegt bei 200 Mikrogramm. Auch kritisiert die DUH den Lärm durch Pyrotechnik, der auch Tiere ängstige.

In den Parks ist Feuerwerk verboten

In den Gartenanlagen der Schlösserstiftung herrscht traditionell ein absolutes Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden. Es bestehe "akute Brandgefahr für die wertvollen, unter Schutz der UNESCO gestellten Kulturgüter", heißt es seitens der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG). "Der verheerende Brand der Kathedrale Notre-Dame im April 2019 in Paris hat deutlich gezeigt, welchen Gefahren auch die Schlösser und ihre Kunstschätze sowie die Gartenanlagen durch Feuer ausgesetzt sein können". Die Stiftung kündigte daher an, zwar den Zugang zum Park in der Silvesternacht zu ermöglichen, aber ohne Rakten oder Böller. Kontrolliert wird die Einhaltung des Verbots mit Einlass- und Taschenkontrollen am einzigen Parkzugang am Mühlentor. Auch Glasflaschen sind verboten.

Das Feuerwerksverbot gilt auch in allen anderen Parks. Aus diesem Grund wurden in den vergangen Jahren zusätzliche Wachleute im Park Sanssouci, am Ruinenberg, am Belvedere auf dem Klausberg sowie am Schloss Babelsberg und am Flatowturm eingesetzt. Sie waren befugt, von Besuchern mitgebrachte Feuerwerkskörper zu beschlagnahmen.

Brandenburger Regierung warnt vor illegalem Feuerwerk

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) haben zur Vorsicht aufgerufen. Stübgen warnte am Freitag: "Silvester soll Spaß machen und nicht ins Krankenhaus führen. Deshalb kann ich vor dem Abbrennen nicht zugelassener oder selbstgebauter Feuerwerkskörper nur nachdrücklich warnen." Nonnemacher appellierte an die Verbraucher, auf den Kauf von Feuerwerk mit CE-Zeichen und Registrierungsnummer zu achten. Das Landesamt für Arbeitsschutz kontrolliere beim Verkauf von Pyrotechnik. "Die Sicherheit hat hier oberste Priorität", erklärte Nonnemacher.

Feuerwerk nur an zwei Tagen erlaubt

Das sogenannte Kleinfeuerwerk, also handesübliche Raketen und Böllern, darf laut Gesetz nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist lediglich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt - und ist verboten in direkter Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Übrigens: In Berlin gilt Silvester an bestimmten Stellen ein Böllerverbot. Bisher war die Knallerei bereits auf der Partymeile am Brandenburger Tor untersagt. Nun hat die Polizei Böller und Raketen auch vom Alexanderplatz und aus dem Gebiet rund um die Pallasstraße in Berlin-Schöneberg verbannt. Insgesamt 140 Polizisten, jeweils eine Hundertschaft, sollen in diesem Jahr in den beiden neuen Verbotszonen kontrollieren, ob sich alle Feiernden an das Verbot halten. Die Polizei kündigte an, Feuerwerkskörper notfalls "mit Zwang" zu beschlagnahmen. Bußgelder werden allerdings nicht verhängt.

(mit Andreas Rabenstein (dpa), epd und AFP)

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