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Ausschankschluss. Das beliebte Ausflugslokal Bürgershof in Klein-Glienicke bleibt wohl dauerhaft geschlossen. Dessen Eigentümer, ein Anwalt aus Berlin, klagt auf Abriss – und gibt zugleich der Stadtverwaltung und der Schlösserstiftung die Schuld an der jetzigen Situation. Diese weisen die Vorwürfe zurück.

© Sebastian Gabsch

Biergarten in Potsdam: Aus für den Bürgershof

Der Biergarten-Besitzer gibt Stadt und Schlösserstiftung die Schuld für die Schließung des Bürgershofs – und klagt auf Abriss des Gebäudes.

Potsdam - Schlechte Nachricht kurz vor der Freiluftsaison: Mit dem traditionsreichen Bürgershof wird einer der schönsten Potsdamer Biergärten wohl dauerhaft geschlossen bleiben. Eine Wiedereröffnung des Hauses an der Waldmüllerstraße, sei „unwahrscheinlich“, kündigte Eigentümer Gunnar Schnabel am Montag gegenüber den PNN an. Auf Nachfrage sagte er, er wolle nun dort zügig seine Pläne für eine Wohnbebauung aufnehmen – was den Abriss des Lokals bedeuten würde.

Dabei ist die Anlage mit 600 Sitzplätzen, gelegen am Wasser direkt gegenüber dem von der Schlösserstiftung verwalteten Welterbepark Babelsberg, gerade im Sommer ein beliebtes Ausflugsziel. Die Geschichte als Gaststätten-Standort reicht schon fast 150 Jahre zurück. Die Schuld für das Aus gibt der in Berlin als Anwalt tätige Eigentümer dem aus seiner Sicht rechtswidrigen Agieren der Schlösserstiftung und der Stadt Potsdam.

Keine Zustimmung der Schlösserstiftung für die Pläne des Eigentümers 

Er habe bereits im vergangenen Oktober umfangreiche Pläne zur Umgestaltung der Außenanlage des Bürgershofes im Stadtplanungsamt eingereicht, sagte Schnabel. Unter anderem habe man auf Wunsch von Gästen die Zahl der Parkplätze zugunsten von 100 weiteren Fahrradstellplätzen reduzieren, den Kinderspielplatz für Eltern näher an den Biergarten heranrücken und die Bestuhlung in Richtung Wasser ausdehnen wollen, um dort etwa häufig nachgefragte freie Trauungen anbieten zu können. Zudem wollte Schnabel für mehr Schattenplätze eine Reihe mit Kugelbäumen pflanzen.

Doch nun teilte ihm die städtische Baubehörde mit, das Vorhaben sei aus Sicht der mit der Prüfung auch beauftragten Schlösserstiftung noch „nicht abschließend prüffähig“, die Bauvorlagen nicht vollständig. So fehle für den Lageplan eine vollständige Legende dazu, wo sich Leuchten, Bäume oder Pflanzkübel befinden sollen, die etwa Sichtachsen aus dem Park Babelsberg auf zwei angrenzende Schweizerhäuser beeinträchtigen könnten. Bis zum 28. März soll Schnabel die fehlende Legende noch nachreichen.

„Mir reicht es“: Warum Bürgershof-Eigentümer Schnabel seine Pläne fallen lässt

Doch der Anwalt erklärte nun: „Mir reicht es.“ Denn er interpretiert das Schreiben der Behörde so, dass die Stiftung die geplanten Baumpflanzungen verhindern wolle. Dabei habe das Potsdamer Verwaltungsgericht schon 2008 festgestellt, dass für das Bürgershof-Areal kein Sichtachsenschutz bestehe. Theoretisch habe er dort sogar die Möglichkeit, ein bis zu zwölf Meter hohes Gebäude zu errichten. Die Potsdamer Denkmalpflege musste damals eine Erlaubnis für den – nie erfolgten – Wiederaufbau des Hotels Bürgershof erteilen, das 1971 für den DDR-Grenztodesstreifen gesprengt worden war. Schützenswerte Sichtbeziehungen in dem Bereich seien zerstört und könnten von einer angemessenen Bebauung nicht weiter beeinträchtigt werden, so der Tenor damals (PNN berichteten). Die Interessen von Eigentümer Schnabel an einer sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks würden demnach überwiegen.

Daher sieht sich Schnabel mit seinen Umbauplänen nun im Recht – und kann nicht verstehen, dass sie noch nicht entschieden sind. Denn spätestens zu Ostern eröffne die Saison, die Umsetzung seiner Pläne sei bis dahin unmöglich: „Wie soll ich noch Handwerker beschaffen?“ Daher und wegen weiterer Auseinandersetzungen in der Vergangenheit habe er sich zur Schließung entschlossen, weil kein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich sei. Damit vereitele insbesondere die Schlösserstiftung die Eröffnung.

Dem widersprach Stiftungssprecher Frank Kallensee auf PNN-Anfrage: „Wir verhindern nichts.“ Die Anforderung eines Lageplans sei in so einem Verfahren ein normaler formaler Vorgang. Aus Sicht der Stiftung sollte es bei dem Genehmigungsverfahren keine Probleme geben. Auch Stadtsprecher Jan Brunzlow sagte, man trage keine Schuld für die Schließung. „Der Eigentümer kann jederzeit öffnen.“ Nur die geplanten Umbauarbeiten seien eben genehmigungspflichtig.

„Freuen Sie sich auf einen 25 Meter breiten und bis zu 12 Meter hohen Neubau“

Erst vor einer Woche hatte die Stadt auf PNN-Anfrage auf zuletzt geführte Gespräche zur Neugestaltung der Außenanlagen des Lokals verwiesen. Gerüchte über eine dauerhafte Schließung des Lokals waren zuerst aufgekommen, als auf der Internetseite des Bürgerhofs der Eröffnungstermin von März auf Mai verändert worden war. Bereits im vergangenen August war bekannt geworden, dass Schnabel den Vertrag mit dem langjährigen Pächter beendet hatte und das Lokal selbst bewirtschaften wollte. Der Anwalt teilte am Montag ferner mit, selbst wenn er noch eine Genehmigung bekomme, könne der Ausschankbetrieb nicht mehr aufgenommen werden.

Zudem sagte Schnabel, er müsse nun seine Pläne für zwei Mehrfamilienhäuser anstelle des Bürgerhofs aufnehmen. Das Gelände dürfe nicht brachliegen. Schon vor knapp zwei Jahren hatte der Eigentümer zwei Bauvorbescheidsanträge für die Gebäude gestellt – damals hatte Schnabel die Pläne nur als Option dargestellt.

Die städtische Denkmalschutzbehörde hatte damals zumindest den Teil der Baupläne für die Fläche der heutigen Stehbierhalle abgelehnt. Denn die sei prägendes Stück der dort denkmalgeschützten Kulturlandschaft. Dagegen hat Schnabel aber Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Und er gibt sich siegessicher. Der Schlösserstiftung schrieb er am Montag nicht ganz ohne Häme: „Freuen Sie sich auf einen 25 Meter breiten und bis zu 12 Meter hohen Neubau.“

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