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Am 26. Mai 2019 wird in Potsdam eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt.

© Andreas Klaer

Landeshauptstadt: Beschwerden vor der Kommunalwahl

Am 26. Mai 2019 wird in Potsdam eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Kandidaten stehen fest, aber es gibt drei offizielle Einsprüche gegen das Wahlausschuss-Votum.

Potsdam - Gegen die teils umstrittenen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses zur Kommunalwahl im nächsten Mai gibt es drei offizielle Beschwerden von Bürgern. Diese würden gerade vom Kreiswahlleiter geprüft, sagte eine Stadtsprecherin am Montag auf PNN-Anfrage.

Den genauen Inhalt und die Absender der Beschwerden ließ die Sprecherin unter Verweis auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren freilich offen. In der Sitzung des Kreiswahlausschusses vor einer Woche hatte es wie berichtet einen besonders umstrittenen Tagesordnungspunkt gegeben: die Zulässigkeit der Spitzenkandidatur des früheren Potsdamer Linke-Kreischefs Sascha Krämer, der seit dem Frühsommer 2017 in Südafrika lebt und erst nach der Kommunalwahl im Mai wieder in Potsdam erwartet wird.

Gegen diese Kandidatur gibt es erhebliche juristische Bedenken, weil Krämer eben derzeit nicht mehr in der Landeshauptstadt wohnt. Unter anderem hatte der Kommunalrechtler Thorsten Ingo Schmidt von Universität Potsdam auf PNN-Anfrage erhebliche Zweifel geäußert. Kreiswahlleiter Michael Schrewe hatte die Kandidatur hingegen verteidigt: Krämer sei mit seinem ständigen Wohnsitz noch in Potsdam gemeldet – daher habe er ihm auch eine Wählbarkeitsbescheinigung ausgestellt.

Schrewe hatte bei möglichen Beschwerden aber in Aussicht gestellt, dass sich damit dann der Landeswahlausschuss beschäftigen müsse. Auch gerichtliche Klagen sind laut Schrewe möglich – dann müsste aus melderechtlicher Sicht geklärt werden, ob Krämers ständiger Wohnsitz tatsächlich in Potsdam liegt. Im Ausschuss hatten vor allem Vertreter von CDU und Grünen Bedenken geltend gemacht. Eine Befürchtung war, es könne generell Klagen gegen die Rechtsmäßigkeit der Kommunalwahl geben.

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