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Berufungsprozess in Potsdam: Pogida-Gründer Müller soll in Haft - und ist untergetaucht

Das Landgericht Potsdam verwirft die Berufung von Pogida-Gründer Christian Müller gegen eine einjährige Freiheitsstrafe. Der nimmt an dem Prozess allerdings gar nicht erst teil - und soll sich auf der Flucht befinden.

Potsdam - Der Potsdamer Pogida-Gründer Christian Müller muss ins Gefängnis. Das Landgericht hat eine von dem 33-Jährigen eingelegte Berufung gegen eine einjährige Freiheitsstrafe am Montag verworfen. Allerdings entschied die verantwortliche Richterin Ulrike Phieler-Morbach weder über einen von der Staatsanwaltschaft sofort beantragten Haftbefehl noch über die Berufung der Anklageseite. Wann diese Entscheidungen fallen sollen, ließ sie offen. 

Verteidiger Nahrath: "Wenn er auf der Flucht ist, würde mich das freuen - denn das würde zeigen, dass er zumindest am Leben ist"

Dabei befindet sich Müller offenbar auf der Flucht. Am Montagmorgen sollte ab 9 Uhr der Berufungsprozess zu einem gegen ihn geführten Strafverfahrens am Landgericht beginnen. Doch Müller erschien nicht zu dem unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfindenden Termin. Sein Bewährungshelfer habe keinen Kontakt mehr zu Müller, dessen Wohnung in der Burgstraße sei verlassen, sagte Richterin Phieler-Morbach. "Wenn er auf der Flucht ist, würde mich das freuen - denn das würde zeigen, dass er zumindest am Leben ist", sagte der Verteidiger von Müller, der Neonazi-Szene-Anwalt Wolfram Nahrath. Seine Versuche, Müller telefonisch zu erreichen, blieben am Montag erfolglos. Vielleicht sei sein Mandant aber auch krank oder verunfallt, mutmaßte der Jurist. 

Der frühere Anmelder der rechten Pogida-Demonstrationen war in dem Berufungsverfahren wegen Körperverletzung angeklagt und schon in erster Instanz zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Grund für das Verfahren war ein Vorfall bei einer Silvesterparty 2014/15. Als es schon Neujahr war, soll sich Müllers Kampfhund mit einem anderen Hund eine wilde Beißerei geliefert haben. Als er die Tiere auseinanderbringen wollte, soll er gebissen worden und daraufhin in Rage geraten sein. In der Folge verprügelte er nach Auffassung des Amtsgerichts zwei andere Partygäste, die erhebliche Verletzungen davontrugen – darunter ein 16-Jähriger. Müller selbst wollte mit der nun verworfenen Berufung eine erneute Freiheitsstrafe verhindern. Erst 2013 war er vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen worden, die er wegen gefährlicher Körperverletzung absaß, nachdem er einem Mann über Stunden gefoltert hatte. Die Staatsanwaltschaft hingegen will mit ihrem nun noch nicht entschiedenen Berufungsverfahren eine längere Haftstrafe erreichen, in erster Instanz hatte sie 16 Monate gefordert.

Mehr als 170 Verfahren gegen Pogida-Gründer Müller

Relevant für das Verfahren war in erster Instanz vor allem das dicke Vorstrafenregister des Pogida-Gründers, darunter mehrere Urteile aus den letzten Jahren wegen Körperverletzungs-Delikten. Im internen Datensystem der Polizei befinden sich wie berichtet sogar mehr als 170 Verfahren zu Müller. Im vergangenen Sommer verprügelte er dann auf offener Straße seine Lebenspartnerin – mitten in der Potsdamer Innenstadt. Intern hatten Beamte schon damals größtes Unverständnis für den jahrelang nachsichtigen Umgang der Justiz mit dem Intensivstraftäter geäußert. (mit René Garzke)

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