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Ein früherer Babelsberger Autohändler muss wohl mit einer langen Haftstrafe rechnen.

© dpa

Autohändler aus Babelsberg vor Gericht: Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs

Seit Jahren beschäftigt die Potsdamer Justiz ein Autohändler aus Babelsberg. Er soll sich in 400 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht haben. Jetzt steht das Urteil im Betrugsprozess an.

Potsdam - Der Staatsanwalt spricht von hoher krimineller Energie und Versicherungsbetrug im großen Stil: Ein früherer Babelsberger Autohändler muss wohl mit einer langen Haftstrafe rechnen. Im Betrugsprozess gegen den 56-Jährigen plädierte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Potsdamer Landgericht auf fünf Jahre Haft. Nach Abschluss der Beweisaufnahme stehe fest, dass sich der Geschäftsmann in rund 400 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht habe, sagte Staatsanwalt Tom Köpping bei seinem dreistündigen Plädoyer. Für einen mutmaßlichen Komplizen des Händlers, laut Zeugen seine rechte Hand in dem nicht mehr existierenden Autohaus, forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Beihilfe zum Betrug.

Der Prozess gegen den Nuthetaler hatte im vergangenen Oktober begonnen. Seitdem wurden frühere Mitarbeiter und weitere Zeugen befragt sowie Akten und Gutachten verlesen. Im Ergebnis sah es Köpping als erwiesen an, dass der Angeklagte rund 300.000 Euro erschlichen habe, indem er fingierte Überführungs- und andere Schäden an seinen Verkaufsmodellen abrechnete und damit die Versicherung des Volkswagenkonzerns betrog. Von 400 Fällen zwischen 2002 und 2004 war die Rede. Weitere Verfahren gegen den Mann wurden eingestellt, dies sei „unerheblich für die zu erwartende Strafe“, so Köpping. Ursprünglich hatte in der Anklage gegen den Händler sogar ein Gesamtschaden von 740.000 Euro gestanden, wegen Verdunklungsgefahr sitzt er seit Dezember im Gefängnis – er soll versucht haben, Autos aufzukaufen, die Beweismittel in dem Prozess sind. Die Staatsanwaltschaft sieht zudem Fluchtgefahr.

"Skrupellos gegenüber fremden Vermögenswerten"

In seinem Plädoyer ging Köpping auf viele Details des Betrugssystems ein. Unter anderem habe der Autohändler der Versicherung einen angeblichen „Säureanschlag“ auf 13 Wagen gemeldet – tatsächlich habe er die Säure selbst vergossen. Allein hier bekam er 51.000 Euro ersetzt. Köpping betonte, der Anklagte verhalte sich „skrupellos gegenüber fremden Vermögenswerten“. Mitarbeiter seien angewiesen worden, nichts nach außen dringen zu lassen, sonst würde ihnen gekündigt. Allerdings hätten auch beim Versicherungsdienst von VW Vorkehrungen gefehlt, um sich gegen ein solches Vorgehen zu wehren, so der Staatsanwalt – dies habe es dem Angeklagten leichtgemacht.

Die beiden Angeklagten folgten den Ausführungen schweigend, haben zu den Vorwürfen bisher keine Stellung genommen. Ihre Verteidiger plädierten unterschiedlich. Der Anwalt des Hauptangeklagten, Kai Peters, stellte keinen konkreten Antrag – weder auf Freispruch noch auf Verurteilung. Er könne den Ausführungen der Staatsanwaltschaft in den „meisten Fällen nicht zustimmen.“ Zugleich warf er der Staatsanwaltschaft vor, für seinen Mandanten entlastende Zeugenaussagen nicht zu berücksichtigen. Ebenso bemängelte er die Qualität der Gutachten, da sie nicht genau genug ausgearbeitet worden seien. Der Anwalt des mutmaßlichen Komplizen des Händlers plädierte auf nicht schuldig. Das Urteil wird am nächsten Dienstag erwartet.

Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren. Ende 2006 gab es eine Razzia in den Geschäftsräumen. Schon damals ging es um den Verdacht, der Mann könne in mehreren Hundert Fällen Bagatellunfälle vorgetäuscht und abgerechnet haben. Bei der Staatsanwaltschaft sind zudem noch weitere Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen den Händler anhängig.

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