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Ausnahme Potsdam: Neue Gebühren im Jugendamt

Für einige Leistungen will das Potsdamer Jugendamt künftig Gebühren erheben. Im bundesweiten Vergleich sind die geplanten Preise ungewöhnlich.

Beurkundete Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht oder Vaterschaftsanerkennungen waren bisher in Potsdam kostenlos. Nun will die Stadtverwaltung für solche Leistungen im Jugendamt neue Gebühren in Höhe von 30 Euro erheben. Über eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgebührensatzung müssen die Stadtverordneten noch entscheiden.

Die Gebühren sind im Bundesvergleich eher ungewöhnlich: Laut dem Verwaltungsvorschlag erfolgen Jugendamtsbeurkundungen in allen anderen Bundesländern – außer im Land Brandenburg – gebührenfrei. In Brandenburg würden dagegen bislang fünf Landkreise und die Stadt Frankfurt (Oder) solche Gebühren zwischen 22 und 58 Euro erheben.

Die nun geplante Erhebung von Gebühren erfolge laut dem Rathausvorschlag im Sinne eines „einheitlichen Verwaltungshandelns“ und aus der Pflicht heraus, alle gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten für die Erhebung von Gebühren auszuschöpfen. So erhebe das Standesamt – nach einer Vorgabe des Landesinnenministeriums – bereits seit März 2013 Gebühren für beurkundete Vaterschaftsanerkennungen. Seitdem habe sich die Anzahl der Beurkundungen im bis dato gebührenfreien Jugendamt um 30 Prozent auf zuletzt 1800 Fälle erhöht. HK

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