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Tradition. Am Ufer der Glienicker Lake ließ es sich im Sommer prima entspannen.

© Sebastian Gabsch

Ausflugslokal in Potsdam: Bürgershof bleibt erhalten

Eigentümer will investieren und das Ausflugslokal selbst betreiben. Die Stadt verklagt er trotzdem.

Klein Glienicke - Der Himmel ist blau, ein leichtes Lüftchen zieht vom Wasser herüber. Der Blick schweift über die Höhen des Babelsberger Parks, auf dem Tisch steht ein frisch gezapftes, kühles Getränk. So kann man den Sommer genießen. Im Ausflugslokal Bürgershof in Klein Glienicke haben es sich schon am frühen Dienstagnachmittag rund 60 Gäste gemütlich gemacht: Paare im Rentenalter sitzen neben Familien mit Kindern. Eine Gruppe Mittzwanziger kommt auf Fahrrädern an. Das Ausflugslokal ist ein Idyll.

Umso bedauerlicher wäre es für viele, wenn das traditionsreiche Lokal in unmittelbarer Nähe zum Babelsberger Park mit bis zu 600 Sitzplätzen bald dicht machen sollte. Das legte jedenfalls ein am Dienstag erschienener Medienbericht nahe: Der Bürgershof schließe seine Pforten „offenbar endgültig“. Der Eigentümer wolle Wohnungen bauen lassen. Verwiesen wird auf einen Aushang am Tor des Bürgershofs: „Liebe Gäste, ab dem 4. Oktober stellen wir den Betrieb ein“, ist darauf zu lesen.

Keine Fertigprodukte - dafür frische Küche mit Zutaten aus der Region

Doch von einem nahen Ende des Bürgershofs kann keine Rede sein. Spricht man mit dem Eigentümer und der Stadt, stellt sich die Sache anders dar. „Nach 15 Jahren Biergartenbetrieb und Beendigung des Pachtvertrages haben wir uns entschlossen, die Wintermonate für eine umfassende Renovierung und Neuausrichtung dieses einmaligen Ausflugslokals zu nutzen“, sagte Eigentümer Gunnar Schnabel den PNN. Die Zukunft des Bürgershofs sei für die nächsten Jahre gesichert.

Ab März nächsten Jahres will der Eigentümer das Lokal selbst bewirtschaften und frische, regionale Küche in einer Gartenwirtschaft anbieten. „Ich möchte da auch selbst wieder gerne essen gehen“, so Schnabel. Auf Fertigprodukte soll verzichtet werden. „Auch für Gemüse- und Salatliebhaber wird es künftig köstliche Angebote geben.“ Es ende lediglich der Pachtvertrag. Das sei auch Hintergrund des Aushangs des Pächters, so Schnabel. Über den Zettel im Schaukasten ist der Eigentümer einigermaßen unglücklich. „Wir hätten das gern selbst kommuniziert.“

Eine Menge Renovierungsarbeit steht noch bevor

Bevor die Gäste im kommenden Jahr aus einem Menü wählen können, das deutlich über Currywurst und Leberkäs hinausgeht, muss im Bürgershof einiges renoviert werden. „Wir werden eine sechsstellige Summe investieren“, sagte Schnabel. Nach 15 Jahren Betrieb habe es einigen Verschleiß gegeben. Der Garten soll neu gestaltet werden. Statt Sonnenschirmen sollen künftig neu gepflanzte Bäume Schatten spenden. Und auch der Kinderspielplatz soll modernisiert werden.

Der Streit um das Baurecht auf dem Grundstück ist allerdings noch nicht beendet. Im vergangenen Jahr hatte Schnabel für die beiden Grundstücke in der Waldmüllerstraße 4 und 5 Bauvorbescheidsanträge für zwei Mehrfamilienhäusern bei der Potsdamer Bauverwaltung gestellt. Einer davon – für den Teil, auf dem das Toilettenhäuschen steht – sei genehmigt worden. Der andere – für die Fläche der Stehbierhalle – wurde von der unteren Denkmalschutzbehörde jedoch abgelehnt. Das bestätigt auch die Stadtverwaltung auf Nachfrage. Maßgeblich ist dabei der Umgebungsschutz: Das Gebäude sei ein prägender Bestandteil des Denkmalbereichs „Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft“, so die Stadtverwaltung. Der Eigentümer habe im November Widerspruch eingelegt. Dieser sei im Februar abgelehnt worden. Daraufhin hat Schnabel im März eine Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Bebeauungsplan für das Areal: Rechts und links stehen Wohnhäuser nebenan

Mit einer schnellen Entscheidung rechnet Schnabel nicht. „Das dauert erfahrungsgemäß zwei bis drei Jahre.“ Dennoch müsse die Frage geklärt werden. Würde er nicht gegen die Ablehnung vorgehen, wäre eine Neubebauung dauerhaft erschwert, so Schnabel, der selbst Rechtsanwalt in Berlin ist.

Das praktische Verbot einer Neubebauung könnte den Wert des Grundstücks mindern. Denn bisher gibt es für das Areal keinen Bebauungsplan. Es wurde vor Jahren aus dem B-Plan für Klein Glienicke wegen eines anderen Rechtsstreits ausgenommen, um die Gültigkeit des restlichen B-Plans nicht zu gefährden. Nach dem Baugesetz könnte es also der Umgebung angepasst bebaut werden, solange dem keine andere Entscheidung entgegensteht – und rechts und links stehen nun mal Wohnhäuser.

Über den Denkmalschutz soll es nun noch Gespräche mit der Stadtverwaltung geben

Sein Vorgehen gegen die Stadtverwaltung will Schnabel allerdings nicht als mittelfristige Entscheidung gegen den Bürgershof verstanden wissen. „Wenn das neue Konzept ankommt, werde ich dort auch keine Wohnungen errichten“, sagte er den PNN. Auch eine Teilbebauung sei ausgeschlossen. „Wir betrachten das in seiner Gesamtheit“, so Schnabel. Es sei keine Veränderung an der Bebauung vorgesehen. Ein Wohnhaus neben einem lärmenden Biergarten sei nicht sinnvoll – zumal dann ja ein Teil der Fläche des Biergartens wegfallen würde, was wirtschaftlich ein Nachteil wäre.

Denn eigentlich will der Eigentümer Tische und Stühle auf einer größeren Fläche aufstellen. Doch wegen Auflagen des Denkmalschutzes dürfen die Tische bisher nur 25 Meter vom Ufer entfernt hinter einer Hecke stehen. Darüber soll es nun noch Gespräche mit der Stadtverwaltung geben.

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