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Aus dem GERICHTSSAAL: Streit um Strafanzeige wegen Mordes Hartz-IV-Verein vor Gericht

Die Internetseite des Potsdamer Vereins für Hartz-IV-Betroffene beschäftigt das Amtsgericht. In einem Zivilprozess ging es gestern um die Frage, ob der Verein über vermeintliche oder echte Behördenfehler auf seiner Homepage berichten und dazu Originaldokumente zeigen kann.

Die Internetseite des Potsdamer Vereins für Hartz-IV-Betroffene beschäftigt das Amtsgericht. In einem Zivilprozess ging es gestern um die Frage, ob der Verein über vermeintliche oder echte Behördenfehler auf seiner Homepage berichten und dazu Originaldokumente zeigen kann. Im konkreten Einzelfall hatte ein Mitglied des Potsdamer Vereins, Diane H. aus Baden-Württemberg, einen Schriftwechsel mit ihrer Arbeitsagentur veröffentlicht. Es ging laut H. um die Streichung ihres Regelsatzes durch die Hartz-IV-Behörde, ohne jedoch einen Ausgleich durch Lebensmittelgutscheine zu schaffen. Diane H. antwortete auf den Behördenbescheid mit einer Strafanzeige wegen versuchten Mordes gegen die zuständige Mitarbeiterin der Mannheimer Arbeitsagentur, Claudia W. Das Verfahren ist inzwischen eingestellt. Doch weil Diane H. ihren Schriftwechsel mit der Agentur auch noch über die Internetseite des Potsdamer Hartz IV-Vereins veröffentlichte, ging dort bald Post vom Anwalt der Agenturangestellten ein – mit der Aufforderung, sofort alles zu löschen.

Im Amtsgericht gestern versuchte Richterin Elke Schulte-Homann, den Streit über eine „gütliche Einigung“ abzukürzen. Und in der Tat bot der Hartz-IV-Verein an, die Namen auf den im Internet stehenden Dokumenten zu schwärzen. „Das allein reicht aber nicht“, so der Anwalt von Claudia W., er wolle eine Entscheidung. So musste Richterin Schulte-Homann abwägen. Ihrer Meinung nach seien die strittigen Einträge eher vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerungen statt Behauptungen von Tatsachen – die Frage sei nun, inwiefern das Persönlichkeitsrecht von Claudia W. verletzt worden sei. Die Richterin zeigte sich bei ihren Ausführungen, obwohl sie die endgültige Entscheidung erst am 19. Mai bekanntgeben wird, eher auf Seite der Hartz-IV-Betroffenen. So gäbe es ein öffentliches Interesse, Missstände in dem Bereich der Sozialgesetzgebung aufzuzeigen. Ebenso habe der Verein bei seiner Darstellung auch Argumente der Gegenseite abgebildet – und letztlich sei von der Veröffentlichung nur die „berufliche Sphäre“ von Claudia W. betroffen, nicht die private. H. Kramer

H. Kramer

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