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Aus dem GERICHTSSAAL: Geldstrafe für Flaschenwurf gegen Polizist Fußballfan wegen Körperverletzung bestraft

Als fünfjähriger Junge war Max M.* aus Sandersdorf-Brehna zum ersten Mal im Fußballstadion.

Als fünfjähriger Junge war Max M.* aus Sandersdorf-Brehna zum ersten Mal im Fußballstadion. Damals spielte der 1. FC Lok Leipzig. Jetzt ist der Sachsen-Anhaltiner 25 und jedes Wochenende dort anzutreffen, wo seine Lieblingsmannschaft aufläuft. So auch bei dem turbulenten Spiel am 3. August 2013 im Karl-Liebknecht-Stadion, das 1:0 für den Gastgeber SV Babelsberg 03 endete.

Jetzt folgte für M. das juristische Nachspiel: Der Lok-Fan musste sich am gestrigen Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Der künftige Kaufmann für Bürokommunikation wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

Aus bereits aufgeheizter Atmosphäre vor dem Spiel soll Max M. in der Rudolf-Breitscheid-Straße, Höhe Oberlinhaus, eine halbvolle Plastikflasche auf einen Polizisten geschleudert haben, so die Anklage. Das Wurfgeschoss traf den behelmten Ordnungshüter demnach im offenen Visier. Der Polizist erlitt eine Platzwunde am Auge. Sie wurde vor Ort von einem Sanitäter versorgt. Der Beamte konnte daraufhin seinen Dienst weiter versehen.

„Die Polizisten nahmen uns schon am Bahnhof Babelsberg in Empfang. Auf dem Weg zum Stadion stockte der Tross aus Babelsberg- und Lok-Fans immer wieder. Viele waren alkoholisiert, ich aber nicht“, erzählte der Angeklagte zu Prozessbeginn. „Es waren auch Rechte und Linke dabei, die sonst gar nicht zu den Spielen kommen.“ Aus ihm unerklärlichen Gründen hätten die Beamten immer wieder Leute „herausgezogen“. Flaschen flogen, Pfefferspray sei zum Einsatz gekommen. „Ich habe mich auch zu einem Wurf hinreißen lassen, aber zuerst gar nicht gewusst, dass ich jemanden getroffen habe. Das tut mir unendlich leid“, versicherte der Auszubildende. „Normalerweise habe ich gar keine Flasche dabei. Aber meine Mutti hat gesagt, es werden 36 Grad. Nimm dir etwas zu trinken mit“, erzählte der 25-Jährige.

Die Polizeivideos vom Tattag waren von erstaunlich guter Qualität. Auf einem Bild ist Max M. zu sehen, wie er die Pet-Flasche in Richtung des später Verletzten wirft. „Ich war schockiert, auch weil ich selbst ziemlich schockierend darauf aussehe“, bekannte der Angeklagte.

„Sie haben durch den Flaschenwurf einen Menschen verletzt, der beruflich für Ordnung sorgen sollte“, rügte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie beantragte die Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die der Gesetzgeber für gefährliche Körperverletzung vorsieht. Die Sanktion solle allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Vorsitzende Richter Dirk Lorenz ging – mit Bedenken – von einem minder schweren Fall aus. Er bezog die besondere Situation vor dem Spiel sowie die nicht allzu schwere Verletzung des Polizeibeamten, dem ein Schmerzensgeld zusteht, in seine Entscheidung ein. (*Name geändert.) Hoga

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