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Zwei Feuerwehrmänner machen sich bereit für den Einsatz. Symbolbild.

© picture alliance / dpa

Arbeitszeit: Überstunden: Teilerfolg für die Feuerwehrleute

Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt die Regelung der Überstunden in Brandenburg gegen EU-Recht. Die Entschädigung fällt aber geringer aus als gedacht.

Leipzig/Potsdam - Teilerfolg für die 14 Feuerwehrleute aus Potsdam, Cottbus und Oranienburg, die wegen unbezahlter Überstunden vor Gericht gegangen sind: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am gestrigen Donnerstag, dass die bis August 2014 gültige Brandenburgische Arbeitszeitverordnung gegen europäisches Recht verstoßen hat. Damit bestätigte das Gericht in höchster Instanz die zuvor am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und am Verwaltungsgericht Potsdam gefallenen Urteile.

Mit der finanziellen Entschädigung für die geleistete Mehrarbeit müssen sich die klagenden Feuerwehrmänner aber trotzdem noch gedulden – und auch Abstriche machen. Denn das Gericht sieht nur eine Entschädigung der Zeiten ab Geltendmachung des Anspruches vor, nicht aber für die Jahre davor. Die Feuerwehrmänner können also nur auf Zahlungen ab frühestens 2010 hoffen, nicht aber für die Zeit ab 2007, wie der Potsdamer Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Thomas Becker, der vier der Potsdamer Feuerwehrleute vertritt, den PNN nach der Urteilsverkündung sagte.

In der Frage der Höhe der Entschädigung hat das Gericht das entsprechende Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) aufgehoben und eine Neuberechnung verlangt. Anstelle der vom OVG vorgesehenen Pauschale müsse eine konkrete Berechnung unter Berücksichtigung unter anderem von Krankheits- und Urlaubszeiten vorgenommen werden. Das entsprechende Prozedere werde sich bis mindestens zum Frühjahr 2018 hinziehen, prognostiziert Arbeitsrechtsanwalt Becker. Er geht zudem davon aus, dass die klagenden Feuerwehrmänner nur 30 bis 50 Prozent der bislang veranschlagten 10 000 bis 30 000 Euro pro Person als Entschädigung erhalten werden. Insbesondere die Entscheidungen zum Entschädigungszeitraum seien für seine Mandanten enttäuschend: „Wenn schon ein offensichtlicher Verstoß gegen Europarecht vorliegt, dann wäre die Entschädigung aus unserer Sicht auch für die gesamte Zeit zuzusprechen“, so der Rechtsanwalt.

Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) begrüßte das Urteil im Sinne der nunmehr bestehenden Rechtssicherheit in der Frage. „Wir werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr, auch denen die nicht geklagt haben, die nun zustehenden Beträge aus der Zeit 2010 bis 2014 schnellstmöglich auszahlen“, sagte Jakobs am Donnerstagabend. Die Landeshauptstadt habe in den vergangenen Jahren ausreichend Rückstellungen gebildet – bisher war mit 3,7 Millionen Euro Kosten gerechnet worden.

Grundlage für die Klage war eine EU-Richtlinie zur Arbeitszeit. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmer pro Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten sollen, hält aber Ausnahmeregeln vor. Die Richter mussten entscheiden, ob die europäischen Vorgaben in Brandenburg korrekt umgesetzt wurden. Geklagt hatten unter anderem sechs Beamte der Potsdamer Berufsfeuerwehr auf Ausgleich von Arbeitszeit, die über 48 Stunden in der Woche im Rahmen des sogenannten Opt-Out-Modells in den Jahren 2007 bis Ende 2014 geleistet worden ist.

Die Personalnot bei der Potsdamer Feuerwehr, die im letzten Jahr für viel Kritik gesorgt hatte, soll indessen endlich behoben werden. Insgesamt 20 neue Berufsfeuerwehrleute sollen in diesem Jahr eingestellt werden, hatte Ordnungsdezernent Mike Schubert (SPD) im April angekündigt. Damit sei die Truppe auskömmlich besetzt, hatte Feuerwehrchef Wolfgang Hülsebeck erklärt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit sei bereits auf unter 50 Stunden gesunken.

Wie die Versorgung des Potsdamer Nordens künftig gesichert werden kann, soll in diesem Jahr auch durch einen externen Gutachter untersucht werden, wie die Stadt angekündigt hatte. Im Norden soll unter anderem am ehemaligen Kasernenstandort Krampnitz ein neues Wohnviertel entstehen. Vom Gutachten erhoffe man sich Handlungsempfehlungen zur Stärkung der örtlichen Wehren und der Berufsfeuerwehr.

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