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Hinweisschild der Stadt im Sommer 2016.

© Henri Kramer

Anrainer haben geklagt: Urteil zu Uferweg am Griebnitzsee wird erwartet

Am Mittwoch entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ob am Ufer des Griebnitzsee ein Weg gebaut werden darf oder nicht. Die Anrainer klagen dagegen.

Von Katharina Wiechers

Potsdam - Im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee wird am Mittwoch ein wichtiges Urteil erwartet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Sitz in Berlin entscheidet über die Frage, ob der im April 2016 von den Stadtverordneten beschlossene Bebauungsplan der Stadt für einen öffentlichen Weg rechtens ist oder nicht. Anrainer haben gegen den B-Plan mehrere Normenkontrollklagen eingereicht.

Es ist bereits der zweite Anlauf der Stadt, dort einen gültigen B-Plan aufzustellen. Der erste war 2009 vom OVG gekippt worden, weil dieser den Wert des Privateigentums der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigte. Kurz danach sperrten die ersten Grundstücksbesitzer die Uferflächen, auf denen bis dato der ehemalige Postenweg der DDR-Grenzer verlief und der seit der Wende als Spazier- und Radweg genutzt wurde. Zwei Jahre später kamen weitere Sperrer hinzu, seitdem sind weite Teile des insgesamt knapp drei Kilometer langen Uferwegs für die Öffentlichkeit unzugänglich.

Die Anwohner am Griebnitzsee fürchten nach eigener Aussage nicht nur neugierige Blicke auf ihre Wohnhäuser und Gärten, sie haben auch Angst vor steigender Lärmbelästigung durch Seebesucher und vor einem höheren Einbruchsrisiko – schließlich haben die Villen nach Aussage einer der Anwälte eine „gewisse Anlockwirkung“.

Sollte die Stadt erneut scheitern, wird sie womöglich in die nächste Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen. Sie hat eigenen Angaben zufolge rund 13 Millionen Euro an Rücklagen für Grunderwerb, Entschädigungen, den Bau des Uferwegs und Verfahrenskosten eingeplant.

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