zum Hauptinhalt

Angst vor fremden Männern: Präventionsveranstaltungen für Kinder haben Nebeneffekt

Die Polizei im Raum Potsdam bekommt immer häufiger Hinweise über Kinder, die von Unbekannten angesprochen werden. Fast immer gibt es eine zeitliche Nähe zu Präventionsveranstaltungen. 

Potsdam - In der Region Potsdam muss die Polizei immer öfter Hinweisen nachgehen, dass unbekannte Männer möglicherweise Kinder anlocken wollten. Allerdings handelte es sich zuletzt stets um unbegründete Verdachtsfälle. Das geht aus einer Statistik hervor, die das brandenburgische Innenministerium jetzt auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Steeven Bretz (CDU) veröffentlicht hat.

Demnach wurden im Bereich der Polizeiinspektion Potsdam – zu der auch die Reviere in Teltow und Werder (Havel) zählen – im vergangenen Jahr 36 Fälle registriert, bei denen Fremde Kinder angesprochen haben sollen. 2017 waren es 21 Fälle, noch ein Jahr früher 13. Überwiegend handele es sich um Fälle, bei denen sich die Kinder auf dem Weg zur Schule oder auf dem Heimweg befanden.

Allerdings geht das Ministerium davon aus, dass die steigenden Zahlen vor allem auf die höhere Sensibilisierung zurückzuführen sind. So sei bei „einer Vielzahl der bekannt gewordenen Fälle“ feststellbar, dass im Vorfeld in der Schule oder im Hort etwa Präventionsveranstaltungen und Sensibilisierungsgespräche zu diesem Thema stattgefunden hätten. Dabei bestehe laut Ministerium ein zeitlicher Zusammenhang: „Eine ungewollte Nebenwirkung dieser Maßnahmen ist unter anderem auch die Umdeutung oder die Interpretation normaler Lebenssachverhalte in potentiell kritischen Situationen.“

Gleichwohl werde jeder der Polizei bekannt gewordene Sachverhalt überprüft und bewertet, so das Ministerium. Doch nach den vorliegenden Erkenntnissen habe sich bislang in keinem Fall der Verdacht auf die Vorbereitung einer Straftat erhärten lassen. In Potsdam gilt das Thema – nach der Entführung und Ermordung des sechs Jahre alten Elias im Sommer 2015 – als besonders sensibel. In dem Jahr wurden der Potsdamer Polizei noch lediglich fünf Verdachtsfälle gemeldet.

Es gilt eine Meldekette

Anlass für die Anfrage von Bretz war auch ein PNN-Bericht zu einem Vorfall an der Grundschule Bornim vom Dezember 2018. Dabei war wie berichtet ein sieben Jahre alter Junge auf dem Weg zur Schule von zwei Männern in einem neben ihm haltenden Auto gebeten worden, etwas auf ihrem Handy einzugeben – was das Kind verneinte, es fuhr mit dem Fahrrad weg. Aus Sicht der Polizei habe es sich um einen „falsch gedeuteten Lebenssachverhalt“ gehandelt, so das Ministerium. Auffällig war an dem Fall gewesen, dass erst nachmittags die Polizei verständigt wurde – von einer Horterzieherin. Dazu teilte das Ministerium mit: „Vorfälle können jedoch nur durch die Schulleitung gemeldet werden, wenn sie ihnen bekanntgeworden sind. Im vorliegenden Fall hatte die Schule keine Kenntnis darüber durch den Schüler erhalten, sodass eine Meldung nicht erfolgen konnte.“ Erst am Nachmittag habe sich der Junge an die Erzieherin gewandt.

Grundsätzlich gelte aber eine Meldekette, so das Ministerium. So müssten Schulen solche „Vorfälle mit Brisanz“ innerhalb von 24 Stunden an das Schulamt, die Pressestelle des Bildungsministeriums, das Rathaus sowie den Schulpsychologen melden. „In diesem Meldebogen ist mit anzugeben, ob der Vorfall der Polizei angezeigt wurde“, hieß es weiter.

Rollenspiele für Grundschüler

Zum Thema Vorsorge teilte das Ministerium mit, die Polizei führe Präventionsveranstaltungen zum Thema „Verhalten gegenüber Fremden“ durch, gerade für Grundschüler. Dabei würden Verhaltensregeln etwa durch Rollenspiele eingeübt. „Allerdings waren im zeitlichen Kontext polizeilicher Präventionsveranstaltungen auch entsprechende Fälle zu verzeichnen“, merkt das Ministerium noch einmal an. Grundsätzlich hätten die Schulen aber einen gesetzlich verankerten Auftrag zur Gewaltprävention und damit auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gegen sexuellen Missbrauch. Verwiesen wird auch auf das Internetportal „Schule gegen sexuelle Gewalt“ mit Informationen für Lehrer, Eltern und Schüler.

Bretz, der häufig wortstark die Landesregierung kritisiert, zeigte sich diesmal mit der Antwort zufrieden. „Das ist alles in allem beruhigend. Obwohl die Zahl der gemeldeten Sachverhalte stetig gestiegen ist, so hat sich Gott sei Dank in keinem einzigen Fall der Verdacht einer Straftat erhärtet.“ Es zeige sich zwar, dass infolge einer erhöhten Sensibilisierung mehr Verdachtsfälle gemeldet werden. „Doch besser einmal zu viel als einmal zu wenig getan.“ Daher dürfe bei der polizeilichen Aufklärungsarbeit an den Schulen nicht nachgelassen werden. Zugleich lobte CDU-Mann Bretz die Polizei: „Sie kümmert sich vorbildlich, angefangen bei der Präventionsarbeit an den Schulen bis zur Aufklärung von Hinweisen.“

Umgang mit Unbekannten

Folgende Tipps gibt die Polizei den Eltern an die Hand, die Kindern sensibel und einfühlsam vermittelt werden sollten:

Kinder sollten keinesfalls mit fremden Männern oder Frauen mitgehen, auch wenn diese ihnen etwas zeigen oder schenken wollen. Das können zum Beispiel Tierbabys, kleine Hunde, Vögel oder Spielzeug sein.

Grundsätzlich sollten Kinder keine Geschenke von Fremden annehmen, wie zum Beispiel Geld, Süßigkeiten, Videospiele, Spielzeug.

Kinder müssen wissen, dass niemals fremde Personen kommen, um sie abzuholen oder nach Hause zu fahren.

Kinder sollten von fremden Personen, die sie ansprechen, immer zwei Armlängen (drei „Elefantenschritte“) Abstand halten.

Sollten Kinder zum Mitgehen oder Einsteigen aufgefordert werden, sollten sie ohne Antwort weglaufen, sich jedoch nicht verstecken, sondern auf dem schnellsten Weg zu einer Vertrauensperson oder in ein Geschäft gehen und die Polizei und die Eltern verständigen.

Mit den Kindern sollte man den Satz üben: „Nein. Ich möchte das nicht!“. Das Kind sollte diesen Satz im Notfall selbstbewusst und laut sagen können.

Eltern sollten ihre Kinder grundsätzlich ernst nehmen: Sie sollten sich für ein solches Gespräch mit den Kindern unbedingt ausreichend Zeit nehmen und sensibel und kindgerecht über dieses Thema sprechen. Wichtig sei aber, dass Eltern bei dem Kind keine Panik auslösen.

Wenn Kinder durch Fremde zum Mitgehen aufgefordert wurden, soll man sofort die Polizei informieren – auch weil die Polizei nur so erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen einleiten kann.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false