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Am 3. Juli sollen die Urteile für das Trio gefällt werden.

© Carsten Holm

Angeklagte zeigen sich reumütig: Räuber von Golm sollen für Jahre hinter Gitter

Der Staatsanwalt forderte vor dem Landgericht Potsdam einmal sechs und zweimal sieben Jahre für die drei Angeklagten. Die Urteile sollen am Freitag fallen. Das Trio ist in den Kernpunkten geständig.

Von Carsten Holm

Potsdam - Die Anklage hat am Montag mehrjährige Freiheitsstrafen für die drei Angeklagten im sogenannten Golm-Prozess gefordert. Staatsanwalt Wolfgang Bruse plädierte dafür, den 28 Jahre alten Kraftfahrer Steven L. wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu sechs Jahren Gefängnis und die beiden Hauptangeklagten, den 36-jährigen Kraftfahrzeugmeister Stefan P. und die 30 Jahre alte Restaurantmitarbeiterin Gina F., zu jeweils sieben Jahren Haft zu verurteilen. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts will ihr Urteil am Freitag, dem 3. Juli, sprechen.

Seit Januar müssen sich die Angeklagten für die Tat am 1. August 2019 verantworten, sie sind in den Kernpunkten geständig. Gemeinsam waren sie in Golm in eine Wohnung eingedrungen, in der sich vier jüngere Männer zum Kiffen verabredet hatten. Sie verdächtigten Hugo R., einen der Kiffer, Stefan P. aus dessen Wohnung 30 000 Euro gestohlen zu haben und forderten laut Anklage mit Schlägen und dem Einsatz eines Elektroschockers das Geld. Außerdem sollen sie ein Portemonnaie mit rund 100 Euro Bargeld geraubt haben. Die Mindeststrafe für schweren Raub beträgt fünf Jahre.

„Hier ist kein Raum für schweren Raub”

Am zwölften Verhandlungstag wiesen die Verteidiger den Vorwurf des gemeinschaftlichen schweren Raubes zurück. Der Potsdamer Anwalt Matthias Schöneburg ging auch darauf ein, dass P. gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen Ingolf Piezka offengelegt habe, seine Freundin Gina F. zu verdächtigen, ihn bestohlen zu haben. Das habe P. „zunächst” gedacht. „Zum Zeitpunkt des Überfalls” aber sei er „davon überzeugt” gewesen, dass Hugo R. ihm das Geld gestohlen habe und er es sich „zurückholen durfte”. Hinsichtlich der Tasche, in der sich das Portemonnaie befand, sei Stefan P. davon ausgegangen, dass dies die Tasche seiner Freundin sei.

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„Hier ist kein Raum für schweren Raub”, sagte Schöneburg. Seiner Einschätzung nach lägen „Voraussetzungen eines minderschweren Falls vor”. P. sei wegen seiner Drogenabhängigkeit „vermindert schuldfähig”, er könne nur wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, „die drei Jahre nicht überschreiten sollte”. Würde die Kammer dennoch von schwerem Raub ausgehen, sollte dieser minder schwere Fall mit höchstens vier Jahren Gefängnis geahndet werden. Schöneburg wies darauf hin, dass Psychiater Piezka dem Angeklagten P. eine Drogenabhängigkeit attestiert habe. Er beantrage daher, ihn in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

Peter Zuriel, der Berliner Verteidiger von Gina F., kritisierte Piezka scharf für das Gutachten, das er über sie vorgetragen hatte. Er habe sie „in einer nicht mal sachverständigen Weise” mit den Worten „asozial” und „antisozial” bewertet, „ekelhaften Begriffen”, so Zuriel. Gina F. stehe zur Tat, entscheidend sei, dass sie davon ausgegangen sei, dass Hugo R. das Geld gestohlen habe. Auch er plädierte für die Verurteilung im minderschweren Fall. Zuriel verwies auf die Rechtsprechung in Berlin: „Bei uns gibt’s Bewährung für so was.”

Urteile sollen am Freitag gesprochen werden

Für Steven L. wies der Potsdamer Strafverteidiger Alexander Kleinert darauf hin, dass sein Mandant an Vorbereitungshandlungen nicht beteiligt gewesen sei. Er sei „fest davon überzeugt” gewesen, dass Hugo R. das Geld von Stefan P. entwendet habe. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass er jemanden geschlagen, Drohungen ausgesprochen oder mit dem Elektroschocker hantiert habe. 

Ein schwerer Raub könne seinem Mandanten nicht zur Last gelegt werden, von der verschwundenen Tasche mit dem Portemonnaie habe er „keine Kenntnis” gehabt, man könne ihm „allenfalls Nötigung und Körperverletzung” vorwerfen und „maximal eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe verhängen” – also höchstens zwei Jahre zur Bewährung, so der Anwalt. 

Dann erteilte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann den Angeklagten das sogenannte letzte Wort. „Ich bereue, was ich getan habe und schäme mich”, sagte Stefan P. Er habe in elf Monaten Untersuchungshaft nachgedacht: „Eine Therapie wäre hilfreich für mich, damit mir so etwas nicht noch einmal passiert”. 

Sichtlich bewegt, den Tränen nahe, erzählte Gina F., sie sei „so erzogen worden, dass ich weiß, was falsch ist”. Sie bereue sehr, „dass wir das getan haben und ich mit bin”. Sie werde sich professionelle Hilfe suchen, „um die Tat aufzuarbeiten und meine Persönlichkeitsstörungen in eine gesunde Bahn zu lenken”. Auch Steven L. wollte sich entschuldigen, „auch bei den Geschädigten”. So etwas werde ihm „nie wieder passieren”. Das Urteil am Landgericht soll am 3. Juli gesprochen werden.

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