Angeklagt ist ein Stadtverordneter aus Potsdam: Noch kein Urteil im Prozess gegen FH-Besetzer
Der Potsdamer Stadtverordnete Simon Wohlfahrt steht erneut wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht. Gegen ein erstes Urteil hatte er Berufung eingelegt.
Potsdam - Im Strafverfahren gegen einen FH-Besetzer istam Montag vor dem Potsdamer Landgericht der Berufungsprozess eröffnet worden. Der heutige Stadtverordnete Simon Wohlfahrt (Die Andere) war im Oktober vergangenen Jahres wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei der Räumung des alten Fachhochschulgebäudes am Potsdamer Amtsgericht angeklagt worden.
Der 34-Jährige war in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Allerdings hatten er und sein Verteidiger Felix Isensee im Anschluss Berufung gegen das Urteil eingelegt, weil die als Zeugen geladenen Polizisten aus ihrer Sicht nicht die Wahrheit gesagt haben. Dies führten sie auch am Montag vor Gericht an.
Polizisten sagten unterschiedlich aus
Die 25-jährige Polizistin, die auch am Montag als Zeugin aussagte, hatte Wohlfahrt zusammen mit einem weiteren Polizeibeamten bei der Räumung des FH-Gebäudes am 13. Juli 2018 aus dem Gebäude getragen, da er sich geweigert habe, dieses eigenständig zu verlassen. Ihre Aussagen über den Ablauf des Vorgangs weichen allerdings zum Teil von denen ihres Kollegen ab.
Ein Urteil im Berufungsprozess wurde am Montag noch nicht gesprochen. Stattdessen wurde ein zweiter Prozesstag für den 11. April anberaumt.