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Am 12. November will die Wäherlergruppe Die Andere an das Revolutionsjahr 1848 gedenken, als aufgebrachte Bürger Steine auf das damalige Stadtschloss warfen.

© A. Klaer

Aktion: Styropor-Steine auf Landtag Brandenburg: Gedenksteine werfen verboten

Aktivisten wollen Styropor-Steine auf das Landtagsgebäude werfen, in Erinnerung an das Revolutionsjahr 1848 und Max Dortu. Die Aktion wurde allerdings verboten. Nun will die Wählergruppe Die Andere juristisch vorgehen.

Potsdam - Die linksalternative Wählergruppe Die Andere will ihren Plan, mit Styropor-Pflastersteinen auf das Landtagsgebäude zu werfen, notfalls gerichtlich durchsetzen lassen. Das kündigte ihr Fraktionsgeschäftsführer Lutz Boede am Dienstag an. Zuvor hatte die Polizei die für den 12. November geplante Aktion wie bereits im vergangenen Jahr verboten. Sie soll an das Revolutionsjahr 1848 erinnern, als aufgebrachte Bürger unter Führung des Revolutionärs Max Dortu Steine gegen das Stadtschloss warfen. Erwartet hatte Die Andere rund 50 Teilnehmer „in angemessener historischer Kleidung“.

Polizei: Selbst Styropor-Steine könnten verletzen

Die Polizei begründet das Verbot – nur eine einfache Kundgebung wird genehmigt – unter anderem damit, dass selbst Styropor-Pflastersteine, geworfen mit „ausreichend Kraft“, für Kopfverletzungen sorgen könnten. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Aktion auch richtige Steine geworfen werden. Dabei könnte der Landtag beschädigt werden. Zudem beeinträchtige die Aktion an sich die Würde des Landtags als Ort der Demokratie. Eine Erinnerung an die Ereignisse von 1848 könne auch ohne das Werfen erreicht werden, so die Polizei weiter. Im vergangenen Jahr hatte Die Andere nach einem ähnlich begründeten Verbot die Kundgebung kurzfristig abgesagt.

Diesmal hat Boede Widerspruch eingereicht. Die Styropor-Steine seien getestet, „wir können ausschließen, dass es zu Verletzungen kommt“. Zudem würden Ordner eingesetzt, die die Teilnehmer auf unerlaubte Wurfmaterialien kontrollieren sollen. Auch sei die Wählergruppe bereit, für eventuelle Schäden zu haften. Zudem verkenne die Polizei, dass das Gedenksteinwerfen nicht auf die heutige Nutzung des Stadtschlosses ziele, sondern nur die historische Kulisse aus der Zeit der preußischen Militärmonarchie nutze. Zwar sei ihm bewusst, dass die Bewertung „politischer Kunstwerke“ nicht zur Kernkompetenz der Polizei zähle, so Boede: „Dennoch erwarte ich, dass bei der Bearbeitung von Versammlungsanmeldungen bestehende Grundrechte richtig ausgelegt und nicht die paranoiden Ressentiments einer Polizeibehörde unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit zum Maßstab der Bescheidung gemacht werden.“

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