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Abfindung für Mitarbeiter abgelehnt: Arbeitsgericht verhandelt über Ullmann-Rückzug

Der angekündigte Rückzug der renommierten Ullmann-Mediengruppe aus Potsdam in eine Kleinstadt am Rhein beschäftigt jetzt auch das hiesige Arbeitsgericht.

Potsdam - Der angekündigte Rückzug der renommierten Ullmann-Mediengruppe aus Potsdam in eine Kleinstadt am Rhein beschäftigt jetzt auch das hiesige Arbeitsgericht. Dort wurde am gestrigen Dienstag öffentlich die Klage einer Mitarbeiterin verhandelt, die jetzt eine Abfindung fordert. Allerdings machte der Anwalt des Familienunternehmens dabei klar, dass solche Abfindungen nicht gezahlt würden. Die Juristin der Klägerin sagte, als Kompromissvorschlag sei auch eine bezahlte Freistellung ihrer Mandantin möglich. Dazu wurde aber noch nicht entschieden, ein Urteil soll spätestens im kommenden März fallen, wenn kein Vergleich zustande kommt. Vor dem Gericht seien insgesamt sechs Klagen von Ullmann-Mitarbeitern anhängig, hieß es während der Verhandlung weiter.

Das Unternehmen hatte den für kommenden Sommer vorgesehenen Umzug Ende November auf PNN-Anfrage bestätigt. Die Entscheidung sei aus wirtschaftlichen Gründen gefallen, vor allem die Krise am Markt für Printprodukte wurde genannt. Mehr als 50 Mitarbeiter hatten Änderungskündigungen erhalten – die Entscheidung, das Unternehmen beim Umzug zu begleiten, liegt damit bei jedem Mitarbeiter selbst. Vor Gericht sagte die Juristin der Klägerin, diese wolle wegen ihrer Familie in der Region Berlin-Potsdam bleiben – und nicht an den neuen Firmensitz in Rheinbreitbach (Rheinland-Pfalz).

Die Mediengruppe war 2010 nach Potsdam gekommen. Dem Unternehmen droht wie berichtet auch die Rückzahlung von Fördermitteln: Die Verlagsgruppe hatte laut Landeswirtschaftsministerium 1,8 Millionen Euro regionale Wirtschaftsförderung für rund 100 Arbeitsplätze erhalten – dafür sind aber nicht alle Bindefristen abgelaufen. Wegen möglicher Rückforderungen soll das Unternehmen nun angehört werden.

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