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In Potsdam wurden im vergangenen Jahr wieder weniger große Bäume gefällt (Symbolbild).

© Jan-Philipp Strobel/dpa

942 Fällgenehmigungen erteilt: Potsdam fällte im Vorjahr weniger Bäume

In Potsdam wurden im Vorjahr 942 Fällgenehmigungen erteilt. Das ist die zweitniedrigste Anzahl in den vergangenen fünf Jahren.

Potsdam - In Potsdam sind im vergangenen Jahr weniger große Bäume gefällt worden als im Vorjahr. 942 Mal hat die Stadtverwaltung im Jahr 2019 einen sogenannten Antrag gemäß der Potsdamer Baumschutzverordnung genehmigt, teilte das Rathaus auf PNN-Anfrage mit. Das ist die zweitniedrigste Anzahl in den vergangenen fünf Jahren. Im Jahr 2018 sind es noch 1167 Fällgenehmigungen gewesen. In der Statistik werden nicht nur ganze Fällungen erfasst, sondern auch Eingriffe in den Wurzelbereich oder Kronenschnitte.

Die Baumschutzverordnung war 2017 trotz Protesten geändert worden. Sie sieht unter anderem vor, dass in der Innenstadt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 Zentimetern nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen, im äußeren Stadtbereich gilt ein Stammumfang von 60 Zentimetern. Zuvor war bereits ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern eine Fällgenehmigung nötig. Rund 500 Bäume mehr sollten so pro Jahr ohne Genehmigung fallen.

Verwaltung sollte entlastet werden

Ein Ziel der Änderung war damals, die Verwaltung zu entlasten und auch die Verfahrensdauer zu reduzieren. Wie im Vorjahr dauert es nun laut Stadtverwaltung rund dreieinhalb Monate im Durchschnitt von der Antragstellung bis zum Bescheid. Vor der Änderung hatte die Bearbeitungsdauer im Durchschnitt noch bei vier Monaten gelegen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Dauer davon abhängig sei, wie vollständig und nachvollziehbar die Antragsunterlagen sind.

Anfang Januar waren noch 376 Anträge in Bearbeitung. „Diese befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensständen, wie der Unterlagennachforderung und Vervollständigung durch den Antragsteller, der Anhörung, der Abstimmung mit dem Antragsteller oder der abschließenden Bescheidung“, teilte die Stadtverwaltung mit. Vor einem Jahr hatte die Verwaltung nur 276 Anträge vor sich hergeschoben – also genau 100 weniger.

Offenbar führen die liberaleren Regeln dazu, dass sie seltener gebrochen werden: Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden 2019 sechs ordnungsbehördliche und drei Bußgeldverfahren eingeleitet, weil Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden. Im Vorjahr hatte die Naturschutzbehörde noch 49 nicht genehmigte Fällungen gezählt. Die Stadtverwaltung kann gegen den Grundstückseigentümer unabhängig vom Bußgeld bei Fällung ohne Genehmigung in jedem Fall eine Ersatzpflanzung anordnen.

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