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395 Euro monatlich: Kritik an hohen Unterkunftsgebühren in Potsdam

Ein Rechtsanwalt kritisiert die hohe Unterkunftsgebühr für Flüchtlinge in Potsdam und hat beim Oberverwaltungsgericht eine Klage eingerichtet.

Potsdam - Der Potsdamer Anwalt Falko Drescher kritisiert die hohen Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen in Potsdam und hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Normenkontrollklage gegen die entsprechende Gebührensatzung der Landeshauptstadt eingereicht. 

Er vertrete in Potsdam bislang drei Mandanten, darunter einen Mann, der für einen Platz in einem Dreibettzimmer im Asylbewerberwohnheim An der Alten Zauche am Schlaatz 395,21 Euro pro Monat bezahlen muss, sagte Drescher den PNN.

Monatliche Gebühr für Wohnheim

Grundlage der Gebührenbescheide ist eine im Mai 2017 von den Stadtverordneten beschlossene Gebührensatzung. Demnach erhebt die Stadt für die Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnheimen eine monatliche Gebühr. Wie Drescher erläutert, werden diese Kosten für die Unterkunft in vielen Fällen vom Bund übernommen. Hat sich der Asylbewerber aber um eine Arbeit bemüht und entsprechende Einkünfte, die über dem Sozialhilfeniveau liegen, so muss er selbst zahlen. So wie sein Mandant: Als Küchenhilfe verdiene der Mann 892 Euro im Monat, beziehe auch keinerlei Sozialleistungen, sagt Drescher. „Menschen wie er haben ein echtes Problem.“

Die Höhe der Gebühr für die Unterbringung richtet sich einerseits nach dem Status des Flüchtlings, andererseits danach, wie lange er bereits in der Unterkunft lebt – die Spanne liegt in Potsdam zwischen 138,24 Euro und 395,21 Euro monatlich. Bei Spätaussiedlern etwa werden höhere Gebühren fällig als bei Asylbewerbern. Teurer wird es auch, wenn man länger als sechs Monate beziehungsweise ein Jahr in einer Unterkunft lebt. 

Dreschers Mandant zahlt den Höchstpreis. Er dürfe aber auch nicht aus dem Wohnheim ausziehen und sich eine eigene Bleibe suchen, da das Land dies per Einweisung entschieden habe, erklärt der Anwalt. Bei einer Unterbringung in einer Übergangswohnung der Stadt sieht die Satzung einen Quadratmeterpreis von 6,48 Euro vor – Dreschers Mandant zahlt dagegen umgerechnet auf die elf Quadratmeter, die er zur Verfügung hat, knapp 36 Euro. „Das sind astronomische Zahlen, da muss man nachjustieren“, sagt Drescher. Er geht davon aus, dass landesweit zwischen zehn und 20 Prozent der Flüchtlinge betroffen sein könnten.

Zur Gebühr verpflichtet

In Potsdam zahlen laut der Stadtverwaltung aktuell 72 der insgesamt 1040 in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Menschen die Gebühr ganz oder anteilig, so ein Stadtsprecher. Gegen entsprechende Bescheide seien 15 Widersprüche eingelegt worden, in sechs Fällen sei es zur Klage gekommen. Die Frage danach, wie sich die Gebühren zusammensetzen, ließ die Stadt am Mittwoch offen. Zur Erhebung der Gebühr sei man durch das Landesaufnahmegesetz verpflichtet, auch die Staffelung nach Aufenthaltsdauer sei gesetzlich vorgeschrieben, so der Sprecher.

Rechtsanwalt Drescher hält die Regelung für eine Fehlkonstruktion. Dass Flüchtlinge die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen, sei womöglich nicht bedacht worden, vermutet er: „Dafür sollte es Ausnahmen geben.“ Auch die Staffelung der Gebühr nach der Länge der Aufenthaltsdauer sei problematisch. Stattdessen müsse die Ausstattung und Größe des Heimplatzes für die Berechnung zugrunde gelegt werden, fordert Drescher. In dem Normenkontrollverfahren will er durch das Oberverwaltungsgericht prüfen lassen, ob die Potsdamer Satzung rechtskonform ist. Ein solches Verfahren hat er auch für den Landkreis Oberhavel angestrengt. Das OVG hatte bestätigt, dass die Verfahren in Bearbeitung sind (PNN berichteten).

Drescher hofft, dass die Landeshauptstadt nicht erst auf den Gerichtsentscheid wartet, sondern von sich aus tätig wird. Sonst drohe eine Klagewelle, warnt er. Denn bei einem Erfolg der Normenkontrollklage würden nur diejenigen, die vorher Rechtsmittel eingelegt haben, Geld zurückerhalten. „Alle, die betroffen sind, müssten Widerspruch erheben und klagen“, sagt der Jurist.

Drescher verweist auch auf die Rechtsprechung in anderen Bundesländern, etwa Schleswig-Holstein. Dort sei im März beschieden worden, dass die Benutzungsgebühr „nicht wesentlich höher sein darf als die durchschnittliche Miete“. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof habe eine Satzung, bei der im Extremfall monatliche Quadratmeterkosten von gut 44 Euro anfielen, gekippt.

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