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38 Verfahren im vergangenen Jahr: Mehr als 200 Autowracks im Straßenbild

Nicht zugelassen und "betriebsunfähig": Es gibt eine Menge Autowracks in Potsdam. Dafür sind bis zu 10.000 Euro fällig.

Von Valerie Barsig

Potsdam - Auf Potsdams Straßen stehen Hunderte Autos illegal: Im vergangenen Jahr habe das Ordnungsamt insgesamt 212 Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum entdeckt, die entweder gar nicht zugelassen oder „betriebsunfähig“, also mehr oder weniger Wracks, waren. Das teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Auch wenn die Zahl gegenüber 2016 leicht gesunken ist – da waren es 243 Fahrzeuge –, so ist sie doch nach wie vor hoch. „Abgemeldete, stillgelegte oder betriebsunfähige Fahrzeuge gelten laut Straßenverkehrsordnung als Gegenstände und dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden“, warnte die Stadt.

Aufkleber warnen am Auto

Entdeckt das Ordnungsamt ein Auto, das abgemeldet wurde, das aber keine Gefahr für andere darstellt, wird dem Fahrzeughalter zunächst eine „angemessene Frist“ gesetzt. Die Mitarbeiter bringen dafür laut Rathaus grüne oder rote Aufkleber am Auto an, auf denen steht, bis wann das Auto zu entfernen ist. „Die große Mehrzahl“ der Autohalter komme diesen Aufforderungen auch nach und transportiere die Fahrzeuge ab, hieß es. In 30 Fällen habe die Behörde allerdings auch selbst tätig werden müssen und die Autos abschleppen lassen. In diesen Fällen versucht die Stadt, anhand der Identifizierungsnummer des Fahrzeugs den letzten Halter zu ermitteln. Gegen diesen wird dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, ihn zur Übernahme der Kosten für den Abtransport zu zwingen.

Weigert sich der Halter oder ist er nicht mehr zu ermitteln, wird das jeweilige Fahrzeug versteigert, „um die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten“. Im vergangenen Jahr seien 18 Fahrzeuge versteigert worden. Wer Fahrzeuge ohne gültige amtliche Kennzeichen auf öffentlichen Straßen abstellt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. In 38 Fällen hat die Stadt im vergangenen Jahr ein solches Bußgeldverfahren eröffnet. Für abgemeldete Fahrzeuge auf Privatflächen ist die Stadt nicht zuständig. PNN

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