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Potsdam-Mittelmark: Zwei Messerstiche ins Herz

Gutachten im Prozess um Rentnermord vorgestellt

Michendorf/Potsdam – Zwei Messerstiche trafen Walter G. mitten ins Herz. Sie waren tödlich. Ein dritter ging in den Bauch. Zuvor war der 59-Jährige von seinem Angreifer mit einem stumpfen Gegenstand, vermutlich einem Stuhl, niedergeschlagen und erheblich am Kopf verletzt worden. Das führte Rechtsmedizinerin Dr. Barbara Mattig am gestrigen vierten Prozesstag um den Rentnermord von Wildenbruch aus. Die Tat ereignete sich bereits vor 13 Jahren. Am 8. Februar 1996 fand Ingrid G. (inzwischen 74) ihren Mann verblutet in ihrem Bungalow in der Grenzstraße. Des Mordes aus Habgier wird der jetzt 38-jährige Pole Leszek F. verdächtigt. Er soll seinem Opfer dessen fast neuen grünen VW Golf und rund 250 D-Mark geraubt haben. Erst Jahre später konnte er anhand von DNA-Spuren als vermeintlicher Angreifer ermittelt werden. Der mehrfach Vorbestrafte – er muss sich seit dem 24. März vor dem Landgericht verantworten – bestreitet die Vorwürfe. (PNN berichteten.)

Walter G. müsse von dem Täter überrascht worden sein. Bei der Obduktion des großen, kräftigen Opfers hätten sich keine Abwehrverletzungen gefunden, so die Rechtsmedizinerin. Die Kopfverletzung habe zu Bewusstlosigkeit oder Benommenheit geführt. Dies hatte zur Folge, dass Walter G. zu Boden stürzte. Dort habe der Täter mit großer Wucht mit einem Küchenmesser zugestochen. Der tiefste Stich maß 18 Zentimeter.

Ein Spurensachverständiger berichtete, im Schnee gesicherte Schuhabdrücke der Größe 41 bis 43 vor dem Bungalow des Getöteten und einem Nachbarbungalow seien nicht verwertbar gewesen. Ein Zeuge hatte an einem früheren Verhandlungstag ausgesagt, ihm sei zur mutmaßlichen Tatzeit ein Fremder in der Wochenendsiedlung aufgefallen. Dieser habe Filzstiefel getragen und sich verdächtig umgeschaut. Der Sachverständige betonte, für Filzstiefel seien die gesicherten Abdrücke zu schmal.

Diplom-Biologin Elke Ackermann vom Landeskriminalamt Brandenburg bestätigte: Auf 22 Zigarettenkippen, sie wurden im Auto des Opfers sowie im Wochenend-Domizil von dessen Nachbarn gesichert, befanden sich DNA-Spuren von Leszek F. Auch ein in der Laube gefundener Schokoladenrest trug die DNA des Angeklagten. Zelluläre Anhaftungen am Messergriff seien nicht auswertbar gewesen. An der Klinge des vermeintlichen Tatwerkzeugs habe sich lediglich Blut von Walter G. befunden. Eine Gutachterin für Daktyloskopie ergänzte, auf Sektflaschen im Nachbarbungalow des Opfers seien Fingerabdrücke von Leszek F. sichergestellt worden. Der Angeklagte hatte an einem der vorhergehenden Prozesstage zugegeben, in diesem Wochenendhaus gegessen und geschlafen zu haben. Ins Auto des Getöteten sei er später als Anhalter gestiegen, habe dort auch geraucht. „Im Bungalow des Getöteten gab es überhaupt keine Spuren, die auf die Anwesenheit meines Mandanten hindeuten“, erklärte Rechtsanwalt Steffen Kalauch in einer Verhandlungspause. „Die Vorwürfe gegen ihn sind nicht haltbar.“ Der Prozess wird mit den Plädoyers fortgesetzt. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Anfang Mai zu rechnen. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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