zum Hauptinhalt

Zweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben bitten zur Kasse: Altanschließer müssen nachzahlen

6500 Grundstücksbesitzer in den Wasserzweckverbänden „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ sind betroffen.

Michendorf/Nuthetal - Die Zweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ werden Grundstückseigentümer, die nach dem 3. Oktober 1990 an das Abwassernetz angebunden wurden, zur Kasse bitten. Grundlage ist die erste rechtswirksame Satzung beider Zweckverbände vom 1. Januar 2011. „Frühere Satzungen sind unwirksam“, sagt Waltraud Lenk von der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA). Die MWA ist Betriebsführer der beiden Verbände mit ihren 65 Mitarbeitern und zuständig für Betrieb, Unterhaltung und Abrechnung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in der Teltower Region, in Michendorf und Nuthetal.

Seit Jahren wird um die Altanschließergebühren in den Zweckverbänden gestritten. Zuletzt wurde eine Revision der Kleinmachnower Wohnungsbaugesellchaft Gewog nicht zugelassen. Die Gewog hatte gegen die Beitragssatzung zu Altanschließern des Zweckverbandes „Mittelgraben“ geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Satzung jedoch jüngst für gültig erklärt. Betroffen sind nicht nur private Grundstückseigentümer, sondern auch Gemeinden und deren Wohnungsbaugesellschaften. Der Beitrag ist für jedes Grundstück einmalig zu entrichten. Betroffene müssten prüfen, ob die von den früheren Eigentümern gezahlte Höhe des Beitrags korrekt war.

Laut gültiger Satzung ist für Abwasser ein Anschlussbeitrag von 3,79 Euro pro Quadratmeter der Grundstücksfläche festgeschrieben. Im Zweckverband „Der Teltow“ sind rund 3000, in „Mittelgraben“ zirka 3500 Haushalte von einer Nachzahlung betroffen, heißt es von der MWA. „Die Nacherhebung kann nur noch dieses Jahr erfolgen, da sie sonst verfällt“, sagt Waltraud Lenk. Theoretisch kann der Bescheid also noch am 31.12. dieses Jahres im Briefkasten landen, um gültig zu sein. Es gibt laut MWA aber auch Rückzahlungen. Diese seien jedoch an keine Frist gebunden und könnten auch im kommenden Jahr erstattet werden. Wie hoch die Summe der Nach- und Rückzahlungen ausfallen wird, konnte von der MWA nicht beantwortet werden. „Derzeit werde noch geprüft, wer einen Bescheid erhält“, so Lenke.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten zusätzlich ein Informationsschreiben, das unter anderem zum Verständnis beitragen soll. sty

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false