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Gefragte Wohnungen. Fünf Anfragen täglich gibt es bei der WGT.

© A. Klaer

Wohnen in Teltow: Mieten in Teltow so teuer wie noch nie

In Teltow tritt Ende April der neue Mietspiegel in Kraft. Erstmals sind knapp zehn Euro kalt fällig.

Teltow - Mietwohnungen in Teltow haben ein neues Preishoch erreicht. Wie aus dem aktuellen Mietspiegel der Stadt hervorgeht, betrifft dies vor allem Bauten, die nach 2014 entstanden sind. Liegen die Nettokaltmieten für ältere Häuser in Teltow noch im Schnitt zwischen 5,40 und 7,40 Euro pro Quadratmeter, müssen vor allem Mieter von barrierefreien und nach neuesten Standards errichteten Wohnungen noch einmal deutlich draufpacken. Sie müssen aktuell zwischen 8,60 Euro und knapp zehn Euro pro Quadratmeter zahlen. Im Mietspiegel von 2014 begann die Spanne noch bei 4,67 Euro, maximal waren Kaltmieten von 8,65 Euro zu zahlen.

„Seit zwei Jahren merken wir, dass die Preise deutlich anziehen“, sagt Angelika Eckhardt, Vorstand der Teltower Wohnungsbaugenossenschaft TWG. Das liege am anhaltenden Zuzug und Bauboom, aber auch den gestiegenen Baupreisen. Nettokaltmieten um die zehn Euro sind derzeit zwar noch hauptsächlich bei privaten Anbietern zu finden, die erstmals in den Mietspiegel einbezogen worden sind. Trotzdem zeichne sich ab, wohin die Reise geht, so Eckhardt. Auch die Mieten für die 55 Wohnungen an der Albert-Wiebach-Straße, die die Genossenschaft gegenwärtig baut, werden größtenteils bei 8,85 Euro liegen, im Dachgeschoss noch darüber, sagt sie.

„Im Vergleich zu Berlin oder Potsdam sind wir in Teltow aber noch günstig“

„Im Vergleich zu Berlin oder Potsdam sind wir in Teltow aber noch günstig“, meint Michael Kuschel, Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugenossenschaft WGT. Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist hoch, doch könne die Nachfrage weiter nicht bedient werden. Täglich meldeten sich im Schnitt fünf Mietinteressenten, sagt er. Neugebaute Geschosswohnungen würden größtenteils als Wohneigentum verkauft und könnten den Bedarf nicht abfangen.

Der Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist, soll nach Angaben der Stadtverwaltung Ende April in Kraft treten und werde dann auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt veröffentlicht. Er gibt eine Übersicht über die ortsüblich gezahlten Mieten und wird hauptsächlich bei Neuvermietungen herangezogen, um die zulässige Miete zu ermitteln. Dabei sei er vor allem auch hinsichtlich der Mietpreisbremse eine wichtige Informationsquelle, erklärt Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD). Teltow gehört neben Nuthetal und Kleinmachnow zu den drei Kommunen im Landkreis Potsdam-Mittelmark, für die eine gesetzliche Mietpreisbegrenzung gilt. Seit zwei Jahren darf danach bei Neuvermietungen in Teltow die ortsübliche Miete nur um maximal zehn Prozent überschritten werden. Miepreisbremsen werden von den Ländern für Gebiete festgelegt, in denen eine ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet scheint.

Gemeinsamer Mietspiegel von Teltow und Kleinmachnow 

Insgesamt sind für den Mietspiegel 2018 rund 4200 bei Vermietern und Mietern erhobene Mieten herangezogen worden, rund 2800 Werte flossen in die Übersicht ein. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften seien nur solche Mieten einbezogen worden, die aus Neuverträgen oder Mieterhöhungen resultieren. Zudem seien ausschließlich Wohnungen in Geschosswohnbauten berücksichtigt, die über mindestens drei Wohnungen verfügen, erläutert Teltows Bürgermeister.

Laut Gesetz ist der Mietspiegel alle zwei Jahre an die aktuelle Marktentwicklung anzupassen, nach vier Jahren neu zu erstellen. 2014 hatten Teltow und die Nachbarkommune Kleinmachnow noch einen gemeinsamen Mietspiegel herausgegeben. Aufgrund zu geringer Fallzahlen verzichtete Kleinmachnow aber darauf, sich erneut zu beteiligen. Aus diesem Grund wird der aktuelle Mietspiegel nicht mehr wie 2014 in unterschiedliche Wohnlagen unterteilt. Neben dem Baujahr der Häuser und dem Ausstattungs- und Sanierungsgrad wurde die Größe der Wohnungen als Vergleichsmaßstab herangezogen.

Nach dem aktuellen Mietspiegel sind zudem kleinere Wohnungen etwas teurer als größere

In den Bestandsbauten der Teltower Wohnungsunternehmen gibt es vor allem dort Mietanpassungen, wo nachgerüstet wird. Für eine von 1990 bis 2001 entstandene Wohnung zahlen Mieter gegenwärtig abhängig von der Größe und Lage Nettokaltmieten zwischen 6,30 und 8,50 Euro, wobei hier vor allem integrierte Aufzüge zu Buche schlagen. Hier nehme der Mietspiegel erstmals eine Differenzierung vor, lobt Angelika Eckhardt. Auch die TWG wolle in vielen Bestandsbauten Aufzüge nachrüsten. Der Mietspiegel biete nunmehr die Möglichkeit, künftig den Preis zu nehmen, der auch der Investition entspricht, erklärte sie. Die Genossenschaft wolle sich dabei am Mittelwert des Spiegels orientieren.

Nach dem aktuellen Mietspiegel sind zudem kleinere Wohnungen etwas teurer als größere. So sind etwa für eine Ein- oder kleine Zweizimmerwohnung mit bis zu 45 Quadratmetern Wohnfläche aktuell zwischen sechs und 7,40 Euro zu zahlen, während die Mietpreise für größere Wohnungen mit durchschnittlich 5,40 bis 6,20 Euro teilweise um einen Euro und mehr darunterliegen. Das hänge damit zusammen, dass die Kosten für eine kleinere Wohnung, etwa für die Installation, annähernd so hoch sind wie für eine größere, aber berechnet auf die geringere Quadratmeterzahl die Miete verteuern, erklärt WGT-Geschäftsführer Michael Kuschel.

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