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Potsdam-Mittelmark: Wohl keine Eröffnung im nächsten Jahr

Bau der Teltower Marina dauert bis 2019 an

Teltow - Noch hat sich die Stadt Teltow nicht auf einen neuen Eröffnungstermin für die im Bau befindliche Marina am Teltowkanal festgelegt. Dass bereits Boote zur kommenden Saison dort anlegen werden, wird jedoch zunehmend unwahrscheinlicher. Zumindest wird Teltows Prestigeobjekt bis dahin nicht komplett vollendet sein. Das Gastronomie- und Bürogebäude, in dem auch der Hafenmeister sowie der Sanitärbereich untergebracht werden sollen, wird voraussichtlich nicht vor 2019 stehen.

Teltows Baubeigeordnete Beate Rietz betont zwar, dass sich „die Zeitschiene für den Bau erst konkretisieren lasse, wenn das Ergebnis der derzeitigen Ausschreibung für das Gebäude feststeht“. Der Zuschlag soll laut Ausschreibungsunterlagen aber erst im Januar kommenden Jahres erteilt werden. Die Baudauer ist zunächst mit einem Jahr veranschlagt.

Wie berichtet sucht Teltow derzeit nach einem privaten Investor, der anstelle der Kommune das sogenannte Hafenmeistergebäude errichtet, um Kosten bei der immer teurer gewordenen Marina zu sparen. Noch bis zum Ende der Woche sind Bewerbungen möglich. Ob sich bereits geeignete Kandidaten gefunden haben, ließ Teltows Baubeigeordnete auf Anfrage offen. Die Ergebnisse, so erklärte Beate Rietz, sollen zunächst den Stadtverordneten vorgestellt werden.

Für die Auswahl hatte sich die Stadt eine Bewertungsmatrix überlegt. Danach müssen die Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen und eine gewisse Punktzahl erreichen, um sich in eine aussichtsreiche Verhandlungsposition zu bringen. Dazu zählen eine gewisse Betriebsgröße und entsprechende Referenzen. Die besten drei bis fünf Bewerber sollen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, Verhandlungsgespräche sind für Mitte Oktober dieses Jahres terminiert.

Die Kubatur des Baus war bereits in einem Architekturwettbewerb entwickelt worden. Die bestehende Planung soll auch weiterhin Grundlage des Verfahrens sein und dem Bieter „zur Umsetzung empfohlen werden“. Die Räume für den Hafenmeister würden anschließend an die Stadt vermietet, die sich aber das Recht offenhalten will, diese an einen privaten Hafenbetreiber weiterzuvermieten. Der Gastronomiebetrieb ist Sache des Bauherrn. Auch das Grundstück, auf dem das Haus entstehen soll, steht mit zur Disposition. Solveig Schuster

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